Hallo zusammen.
Bei eBay muss man wissen, dass gewerbliche Verkäufer einem ganz anderen Provisionierungssystem unterliegen, als private.
Privaten Verkäufern wird eine Provision von 10% in Rechnung gestellt. Haben private Verkäufer eine einwandfreie Verkaufshistorie und einen gewissen Umsatz, dann kriegen diese von eBay gelegentlich Aktionen angeboten, wie z.B. eine Provisionsdeckelung (z.B. max 3 Euro Provision, egal welchen Preis man erzielt). Gewerbliche Verkäufer kommen nicht einmal annähernd an diese 10% Provision. Diese bewegen sich deutlich unter 5%, wobei auch den gewerblichen Verkäufern ein bestimmtes Anreizsystem geboten wird, wie sie ihre Provision weiter verringern können.
Auch muss man bei Auktionen wissen, dass Gebote für beide Seiten rechtlich bindend sind. Die Annahme ist, dass mit dem Gebot der Käufer eine konkrete Willenserklärung für den Kauf bekundet. Und der Verkäufer hat mit der Wahl des Startpreises eine konkrete Willenserklärung abgegeben, den Artikel zu mindestens dem Startpreis verkaufen zu wollen. Und wie wir alle wissen sollten, reicht für das Zustandekommen eines rechtlich bindenden Kaufvertrages eine einvernehmliche Willenserklärung völlig aus - selbst nichtschriftlich. Also Vorsicht mit dem vorzeitigen Abbrechen von Auktionen. Bei Kleinstbeträgen wird keiner den Rechtsweg bemühen, aber bei hohen Beträgen kann das vorzeitige Abbrechen einer Auktion böse nach Hinten los gehen, da sich dann der Rechtsweg auf einmal lohnt.
Von daher erwäge ich immer sehr genau, was für ein Angebotsformat ich wähle und welchen Startpreis ich bei dem Angebotsformat einer Auktion wähle. Das Angebotsformat und die Höhe des Kaufpreises oder des Startpreises hängt maßgeblich davon ab, welche Verkaufschancen ich mir realistisch ausrechne. Ein Kaufpreis mit der Option zum Preisvorschlag ist eine legitime Sache. Klar gibt man dann einen etwas höheren Preis an, als man mindestens haben möchte. Aber man gibt den potentiellen Käufern auch die Gelegenheit, ihre eigene Preisvorstellung zu unterbreiten. Das ist doch auf Börsen auch so. Jeder setzt doch logischerweise den Preis ein wenig höher an, um eben eine gewisse Verhandlungsspanne zu haben. Das Grundprinzip aller Verhandlungen ist das. Es ist völlig legitim und hat nichts anrüchiges an sich.
Finger weg von dem Mindestpreis. Erstens bieten die Leute dann nicht so freudig. Es ist abschreckend, da die Bieter nicht wissen, woran sie sind. Zweitens bezahlt man dann auch beim Nichtverkauf eine Provision an eBay. Der Mindestpreis ist aus allen Belangen die schlechteste Option überhaupt. Entweder eine Auktion mit einem entsprechenden Startpreis. Oder ein Kaufpreis - ob dann mit Preisvorschlag, ist Geschmacksache.
eBay ist Erfahrungssache. Ganz wichtig ist, für sich selbst von Vornherein den Preis festzulegen, den man zu zahlen bereit ist. Und sich dann nicht vom Bieten verleiten lassen. Dieses Verleiten lassen führt dazu, dass die Bieter häufig die Grenze nicht kennen. Selber biete ich nie vorzeitig, sondern immer in den letzten paar Sekunden und gebe damit immer nur ein einziges Gebot ab. Wer vorzeitig bietet, treibt den Preis unnötig in die Höhe. Wer in den letzten paar Sekunden bietet, der kann erstens schon sehr früh sehen, ob der Preis das sich selbst gesetzte Limit überschritten hat. Dann biete ich erst garnicht. Und sonst gilt: Wer das höchste Gebot abgibt, der gewinnt eben. Doch wie gesagt: Wer vorzeitig bietet, treibt nur den Preis in die Höhe und das ist das einzige, was er damit erreicht.
Im Übrigen gilt: wer Missbrauch vermutet, der soll diesen umgehend an eBay melden. Die Methoden, die eBay zur Nachverfolgung von Aktivitäten hat, sind weitreichend. Und meiner Erfahrung nach greift eBay auch schnell und effektiv durch, wenn der Missbrauch sich bestätigt. Doch wo kein Kläger, dort kein Richter. Als bitte immer an eBay melden. Das schützt uns alle vor Missbrauch.