Gewerblicher Digitalumbau - Rechte und Pflichten

#1 von StefanL , 06.10.2021 01:57

Hallo allerseits,

ich bin Stefan, 37 Jahre alt und Industriedesigner. Ich habe mehrere Jahre
als Konstrukteur im Automobilbereich gearbeitet bevor diese Arbeiten aus Kostengründen
in Schwellenländer ausgelagert wurden.
Nun wurschtelt man sich so durch – aber das Konstruieren ist immer noch eine Leidenschaft von mir.
Vor einigen Jahren habe ich beim Ausmisten meines Elternhauses die LGB-Gartenbahn und die
Märklin-Modelleisenbahn aus meiner Jugend wiederentdeckt und bin seither wieder mit viel Herzblut dabei.
(für meine Frau manchmal etwas zu viel...)

Damals als Kind fehlte mir das Geld und auf jede Neuanschaffung vom Händler musste lange gespart werden.
Heute gibt es zusätzlich noch ebay und insbesondere die älteren (Vitrinen-)Modelle sind oft schon für wenig Geld verfügbar...

Mittlerweile hat sich bei mir ein derart großer Fuhrpark angesammelt, dass ich nun zwangsläufig
aus Platzmangel diverse Modelle verkaufen möchte. Als Privatperson wäre das sicher unkompliziert,
solange man nur hin und wieder einzelne Modelle verkauft. Es sind aber bereits zu viele dafür und die
meisten Modelle habe ich selbst digitalisiert - teils auch schon mit ESU-Loksounddecodern. Hinzu kommt,
dass ich als leidenschaftlicher Konstrukteur auch selbst Teile entwerfe und mittels 3D-Drucker und Lasercut produziere.
Die Fahrzeuge werden damit teils erheblich aufgewertet.

Per Definition darf ich solche Umbauten aber schon nicht mehr als Privatperson bei ebay verkaufen.

Mir bereitet diese Arbeit sehr viel Freude und sie ist für mich zu einem wichtigen Ausgleich zum
leider oft tristen Büroalltag geworden. Also will ich dafür ein eigenes Gewerbe anmelden.

Für die selbst konstruierten Teile sehe ich da weniger Probleme (mit Ausnahme der vielen
obligatorischen unternehmerischen Pflichten), da sie, als Bausatz vertrieben, nicht der
CE-Kennzeichnungspflicht (Kein Spielzeug, ab 14 Jahre) unterliegen.
Auch bzgl. des Urheberrechts bestehen keine Hindernisse, da ich die Teile selbst auf Basis eigener Ideen
entwickele und produziere. (...später mehr)

Für aufgewertete Fahrzeuge der Fa. Märklin sehe ich jedoch gleich mehrere Fallstricke,
deretwegen ich um euren Rat bitten möchte.
Vorweg: auf gar keinen Fall will ich meine Familie und unsere finanzielle Existenz durch ungesundes
Halbwissen oder unbedarfte Handlungen gefährden!
Ich bin weder Elektriker, noch Jurist.
Ich versuche stets meine zweifellos vorhandenen Wissenslücken zu füllen und bin immer offen für Neues!
Alles was ich bei der Digitalisierung tue, mache ich nach bestem Wissen und Gewissen.
Dieses Forum hat sich für mich bisher als wahre Goldgrube erwiesen, da hier viel Expertise zu finden ist.
Daher wende ich mich an euch um meine Bedenken zu teilen und/oder bestenfalls vielleicht sogar
auch zu entkräften.

1.) CE-Kennzeichnungspflicht von digitalisierten Lokomotiven
Betrifft alle Digitalumbauten mit HLA, Maxon-, Softdrive-Motoren
Decoder: ESU Lokpilot und ESU Loksound
Vorgesehene Entstörkondensatoren und Drosseln sind verbaut
alle Lötstellen sauber mit Schrumpfschlauch isoliert
kurze, gleichmäßige Leitungslängen

Nach einem Digitalumbau ist man per se Hersteller!? Ist so ein Umbau als „wesentlich“ zu betrachten?
Gibt es eine Möglichkeit die CE-Kennzeichnung der verbauten Komponenten auf den eigenen Umbau
zu übertragen oder muss man selbst den Nachweis erbringen?
Genügt ein teilweiser Nachweis (also nur für die eigenen Arbeiten) oder müssen alle Komponenten
den Prozess im Verbund durchlaufen? (logisch)
→ damit wäre dieser Teil des Geschäftsmodells in finanzieller Hinsicht bei weitem nicht mehr tragbar
Sind EMV-Tests für alle Baureihen separat durchzuführen oder genügt ein exemplarischer Nachweis für alle
Umbauten mit dem Decoder/-Motortypen, oder ist ein Nachweis gar für jedes Exemplar durchzuführen?


2.) Markenrecht: Sowohl durch einen Digitalumbau, als auch durch zusätzliche Teile werden Änderungen
an einem Markenprodukt vorgenommen. Da es sich in meinem Fall ausschließlich um Modelle handelt
die seitens Märklin nicht mehr produziert werden und teilweise schon an die 60 Jahre alt sind (Art. Nr. 3021)
bestehen weder Garantie-, noch patentrechtliche Einschränkungen.
Eine Modifikation eines Markenartikels kann aber dennoch unterbunden werden, sofern der Hersteller hierbei
eine Beeinträchtigung seiner Markenrechtlichen Hoheitsrechte geltend macht (§24 MarkenG, Abs.2).
[Vgl. gesetze-im-internet.de/markeng/__24.html]
- Wie ist eure Einschätzung im Falle Märklin dazu?
- Kann man so etwas wie eine Herstellerlizenz bei Märklin erhalten?
- Sofern man die modifizierten Artikel unter einer eigenen Marke vertreibt, wäre das i.O. ?
Die Produktidentität wäre jedoch in jedem Fall immer noch dem Original zuzuordnen.
Märklin bleibt halt Märklin...

3.) Fa. ESU: Bei Verwendung von ESU-Loksound Projekten geht man bekannterweise eine Lizenzvereinbarung ein.
Diese untersagt eindeutig den Verkauf, sowie die öffentliche Wiedergabe (Youtube), sofern man nicht im Besitz einer
ausdrücklichen Erlaubnis (kostenpflichtige? Lizenz) der Firma ESU ist.
Da man viele Youtube-Videos findet, in denen MoBa-Freunde privat und/oder gewerblich ihre Sound-Umbauten präsentieren,
gibt es doch sicher auch hier Erfahrungen dazu.
Weiß jemand ob ESU solche Lizenzen vergibt und was die ggf. kosten?

Die CE-Kennzeichnungspflicht sehe ich als höchst kritisch an, da im Falle einer konsequenten Auslegung sämtliche
kommerziell vertriebenen Digitalumbauten illegal wären, sofern man nicht Unsummen für den Nachweis der Konformität
ausgibt oder selbst in einem EMV-Labor tätig ist.
Wie steht es diesbzgl. mit der Dienstleistung des Umbaus? Unterliegen jene Werke ebenfalls der CE-Kennzeichnungspflicht
oder ist das bereits eine Grauzone oder gar legal?

Die Fragen und weitere treiben mich schon länger um und bisher haben meine Recherchen nur noch weitere Fragen aufgeworfen.
Sicherheit geht vor. Daher werde ich letztlich um einen rechtlichen Beistand wohl nicht herumkommen.

Ich danke euch vielmals vorab für eure Rückmeldungen und hoffe auf viele neue Erkenntnisse!

Viele liebe Grüße aus Braunschweig,
Stefan


 
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RE: Gewerblicher Digitalumbau - Rechte und Pflichten

#2 von Atlanta , 06.10.2021 04:22

Moin Stefan,

du hast aber noch wesentliche Punkte bei deiner Fragestellung vergessen.

Wie sieht es mit Garantie und Gewährleistung aus?

Bei Elektroartikeln gibt es ein zweijährige Garantie- und Gewährleistungszeit zu beachten.

Als gewerblicher Manufakturist solltest du dich mit dem HGB = Handelsgestzbuch und dem BGB = Bürgerlichen Gesetzbuch zu den einzelnen Punkten vertraut machen, die das Weitergeben (Verkauf) an Endkunden anbetrifft.

Beide Gesetzeswerke sind in ihren Ausführungen unterschiedlich.

Findet der Handel unter gewerblichen Vertragspartnern statt geschieht das nach HGB.

Der Endkunde hat vom umfangreichen Regelwerk nach HGB keine Ahnung und wickelt seine Käufe nach BGB ab.

Du solltest dir für rechtliche Fragen lieber einen Anwalt für das betreffende Fachgebiet konsultieren.

Einen Gewerbeschein bekommt man im Rathaus oder Bürgerbüro, die Kosten dafür sind nicht mal so hoch.

Befrage doch mal einen befreundeten Modellbahnhändler wie er verfährt, wenn er größere gebrauchte Sammlungen einzeln verkauft.
Der Vorbesitzer hat möglicherweise auch Veränderungen am Modell vorgenommen ohne sich um irgendwelche Lizenzen zu kümmern.


LG Ingo

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RE: Gewerblicher Digitalumbau - Rechte und Pflichten

#3 von moppe , 06.10.2021 06:08

Stefan,

Wenn ich ein Decoder in ein Lok von meiner Sammlung stecken, sehen ich nicht mich als Hersteller, wenn ich der Lok später verkaufen.
Wenn ich der Beleuchtung in einer Lok von meiner Sammlung umbauen und später der Lok verkaufen, sehen ich nicht mich als Hersteller.

Aber wenn ich ein Lok kaufen, modifizieren und weiterverkaufen, dann bin ich Hersteller.


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RE: Gewerblicher Digitalumbau - Rechte und Pflichten

#4 von vikr , 06.10.2021 06:31

Hallo Stefan,

Zitat von StefanL im Beitrag #1
Per Definition darf ich solche Umbauten aber schon nicht mehr als Privatperson bei ebay verkaufen.

das hängt vom Umsatz ab? Welche Definition genau meinst Du?

MfG

vik


im Übrigen - Märklin am liebsten ohne Pukos, z.B. als Trix


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RE: Gewerblicher Digitalumbau - Rechte und Pflichten

#5 von mobaz , 06.10.2021 09:21

Moin Stefan,
wenn du die Modellbahn als Gelderwerb in welcher Form auch immer betreibst, würde ich dir eine Beratung bei der IHK empfehlen. Auch wenn du denkst, deine Hobbybeschäftigung könnte in diese Richtung bewertet werden, solltest du dich mit einem Fachmann im Bezug auf Gewinnerwartung beraten.
Bei ESU steht ausdrücklich etwas von kommerzielle Verwendung, alle anderen von dir angesprochenen Bereiche solltest du auch in diese Richtung abklopfen (lassen).
Schönen Gruß
Maik


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RE: Gewerblicher Digitalumbau - Rechte und Pflichten

#6 von dimitiger , 06.10.2021 14:07

Moin Stefan,

es gibt hier viel Wissen aber bei solchen Sachen würde ich immer Geld in die Hand nehmen und mich bei spezialisten beraten lassen. Du bekommst sicherlich eine gute Beratung bei der IHK, aber auch bei einem Steuerberater und Rechtsanwalt, was rechtliche Fragen angeht. Diese Leute haften auch im schlimmsten Fall für ihre Beratung.


Gruß MoBa-Macher

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RE: Gewerblicher Digitalumbau - Rechte und Pflichten

#7 von Gelöschtes Mitglied , 06.10.2021 14:15

Hallo Namensvetter (Stefan).

Auch ich denke das Du mit deinen Frage "erstmal" bei der IHK am besten aufgehoben bist.
Die kenne ggf. auch den "passenden" Anwalt oder Sachverständigen.

Stephan



RE: Gewerblicher Digitalumbau - Rechte und Pflichten

#8 von KLVM , 06.10.2021 20:33

Hm, die Frage ist gut.

Zwei Überlegungen:

1) Es muss irgendwo auch Regeln für freie Reparaturwerkstätten geben. Wenn ich in ein Auto beim Kfz-Schrauber ein Sportfahrwerk oder ein Soundsystem einbauen lasse, verliert die Kiste auch nicht gleich die Straßenzulassung. Kleinere Hifi-Einbauten gingen bis vor kurzem noch bei jedem größeren Mediamarkt. Mir ist nicht bekannt, dass der Mediamarkt Probleme mit den Auto-Herstellern bekommen hätte. Auch Handyreparaturen waren bis vor wenigen Jahren problemlos in Hinterhofwerkstätten möglich. Hier hat sich dann aber Apple damit hervorgetan, das von dir skizzierte Fass mit zertifizierten Teilen usw. aufzumachen.
Beim Auto gibt es auch offizielle Tuner/Aufmotzer, wie AMG bei Mercedes.


...womit ich zu Teil 2 komme:
Märklin hat z.B. hier eine Liste mit offiziellen Service-Partnern:
https://www.maerklin.de/de/service/kunde...eparaturservice
Eventuell könnte es eine Überlegung sein, sich bei Märklin als offizielle Reparaturstelle zu bewerben.

So sieht die Homepage hinter dem ersten Link aus, nur Service, kein Märklin-Shop mit Rollmaterial:
https://www.modellbahn-service.de/


Ich mag kein Streumaterial.


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zuletzt bearbeitet 06.10.2021 | Top

RE: Gewerblicher Digitalumbau - Rechte und Pflichten

#9 von Railwolf , 07.10.2021 11:12

Hallo,

die Frage überrascht mich ein wenig, weil ich nicht gedacht hätte, daß man durch den Verkauf von Modellen, die man vor längerer Zeit zum Eigengebrauch umgebaut hat, rechtlich zum Hersteller und gewerblichen (!) Inverkehrbringer wird.
Das reine Einstecken eines anderen Decoders an einer genormten Schnittstelle ist in der normalen Nutzung durch den Nutzer ausdrücklich vorgesehen und kann darum meiner Meinung nach nicht als Modifikation des Modells an sich angesehen werden.

Aber:
Zu allen Rechtsfragen kann und darf ein Forum keine verläßliche Auskunft geben - Rechtsberatungen dürfen nur von zugelassenen Rechtsanwälten (m/w/d/s) erteilt werden.

Und das hat seinen Grund, wie die folgende Äußerung zeigt:

Zitat von KLVM im Beitrag #8
Wenn ich in ein Auto beim Kfz-Schrauber ein Sportfahrwerk oder ein Soundsystem einbauen lasse, verliert die Kiste auch nicht gleich die Straßenzulassung.


Beim Soundsystem mag das stimmen, jedenfalls solange vom Hersteller vorgesehene Schnittstellen verwendet werden und nicht tiefer in die Elektrik und Elektronik des Fahrzeugs eingegriffen wird. Ob ein Autoradio eine ABE braucht, weiß ich nicht.
Änderungen am Fahrwerk sind dagegen sicherheitsrelevant und darum genehmigungspflichtig! Selbst ein anderer Schalldämpfer am Auspuff kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen lassen, was neben den strafrechtlichen und führerscheinrechtlichen Folgen sehr unangenehme Konsequenzen für den Versicherungsschutz mitbringt.


Mit vielen Grüßen

Wolf 🐺


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RE: Gewerblicher Digitalumbau - Rechte und Pflichten

#10 von Running.Wolf , 07.10.2021 15:52

Moin
der Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. Netter Einstieg ist hier

https://www.bmel.de/DE/themen/verbrauche...richtlinie.html

Im nahezu verbraucherfreundlichen Text sind weiterführende Links zu finden.

Anders als bei der Maschinenrichtlinie ist bei der Spielzeugrichtlinie nur das erstmalige Inverkehrbringen angesprochen. Bei Maschinen gibt es einen großen Markt für Gebrauchtmaschinen, Nachrüstungen, Umbauten ... was nach Regelungsbedarf
bei "erneutem Inverkehrbringen" rief.

Bei der SpielzeugRL gibt es zu Beginn des Textes die Definitionen, wo sicherlich die Begriffe "Hersteller" (-> "unter eigenem Namen") und "Händler" interessant sind. Deren Rechte und Pflichten sind später im Text angesprochen.

Wie immer in den europäischen Richtlinien muss man "gewerbsmäßig" von "ich entrümpele meinen Dachboden und verkaufe die Einzelstücke über Flohmärkte". Bei eBay kommt die Frag auf Power-User zu.

Die Konsequenz ist für mich simpel: wenn ich gewerbsmäßig einsteigen will, muss ich die einschlägigen Richtlinien kennen, begreifen und anwenden. In unserem Modellbahnbereich sind das die SpielzeugRL, die EMV RL und u.U. die NiederspannungsRL. Nur wenn ich Anforderrungen beharrlich ignoriere, kommt gegebenenfalls die MDR (Medizinprodukteverordnung) auch noch ins Spiel.

Bei Spielzeugen ist mir im Internet schon mal eine "Selbsthilfegruppe" untergekommen, deren Mitglieder kleine Stückzahlen fertigen und sich die Aufwände für die KBV (Konformitätsbewertungsverfahren = heißt tatsächlich so) teilen. Die macht die Belastung erträglicher.


Gruss Wolfgang

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RE: Gewerblicher Digitalumbau - Rechte und Pflichten

#11 von KLVM , 07.10.2021 19:10

Weil mein Beitrag offenbar missverstanden wurde:

Zitat von Railwolf im Beitrag #9

Aber:
Zu allen Rechtsfragen kann und darf ein Forum keine verläßliche Auskunft geben - Rechtsberatungen dürfen nur von zugelassenen Rechtsanwälten (m/w/d/s) erteilt werden.


Die allgemeine Rechtslage darf natürlich dargestellt und diskutiert werden (sonst wäre der Hinweis über unzulässige Rechtsberatung ja selbst unzulässig ;) ...). "An roten Ampeln muss man halten" ist keine straßenverkehrsrechtliche Beratung. Definitiv unzulässig ist die Rechtsberatung eines Einzelnen für einen konkreten Fall. Und dann gibt es natürlich dazwischen einen Graubereich...

Zitat

Und das hat seinen Grund, wie die folgende Äußerung zeigt:

Zitat von KLVM im Beitrag #8
Wenn ich in ein Auto beim Kfz-Schrauber ein Sportfahrwerk oder ein Soundsystem einbauen lasse, verliert die Kiste auch nicht gleich die Straßenzulassung.


Beim Soundsystem mag das stimmen, jedenfalls solange vom Hersteller vorgesehene Schnittstellen verwendet werden und nicht tiefer in die Elektrik und Elektronik des Fahrzeugs eingegriffen wird. Ob ein Autoradio eine ABE braucht, weiß ich nicht.
Änderungen am Fahrwerk sind dagegen sicherheitsrelevant und darum genehmigungspflichtig! Selbst ein anderer Schalldämpfer am Auspuff kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen lassen, was neben den strafrechtlichen und führerscheinrechtlichen Folgen sehr unangenehme Konsequenzen für den Versicherungsschutz mitbringt.



Das Thema ABE hatte ich schon einkalkuliert, weil es im Faden ja um gewerbliche Umbauten geht. Die Passivkonstruktion "einbauen lasse" war ebenfalls sehr bewusst gewählt. Jeder gewerblich tätige Kfz-Mechaniker wird einen Kunden schon aus Eigeninteresse in dieser Hinsicht beraten und auf das Thema ABE hinweisen, eventuell sich selbst um anfallende Formalitäten kümmern.

Letztlich sind also beim Auto entsprechende Verfahrensweisen geregelt. Auf Gebrauchtwagenmärkten, Online wie Offline, werden Autos unter ihrer Marke, aber mit fachgerecht eingebauten und eingetragenen Tuningteilen verkauft, teilweise auch von gewerblichen Händlern. Das scheint also grundsätzlich zu gehen, und angesichts offizieller privater Reparaturpartner von Märklin & Co. sollte vergleichbares in groben Zügen auch in 1:87 möglich sein, und damit das Ansinnen des TEs nicht vollkommen aussichtslos....

EDIT: Bei genauerer Überlegung hinsichtlich der Ausführungen von @Railwolf ist das Kind evtl. schon mit der Eingangsfrage in den Brunnen gefallen...


Ich mag kein Streumaterial.


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zuletzt bearbeitet 07.10.2021 | Top

RE: Gewerblicher Digitalumbau - Rechte und Pflichten

#12 von JoWild , 07.10.2021 19:35

Hallo Stefan,
du willst gewerblich handeln zur Gewinnerzielung - vollkommen egal ob Dienstleistung oder Handel.
Mache ein Seminar bei der IHK für Existenzgründer.
Du bist Industriedesigner und Konstrukteur von der fachlichen Qualifikation aber sichtlich keine Elektro-(Elektronik-)fachkraft. Auch das solltest du bei einigen deiner Fragen im Auge behalten, denn am Ende zählen nur dokumentierte Kompetenzen.


Ich wünsche allen Freude an ihrer Modellbahn
Joachim


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RE: Gewerblicher Digitalumbau - Rechte und Pflichten

#13 von Gelöschtes Mitglied , 07.10.2021 19:41

Hi,

deswegen:

Geh zur IHK

Es gibt so viele schei$$$ Vorschriften (Manche Gut, manche....)
DIE Wissen wovon sie reden !!

Wenn ich nicht schon (Teil)Selbstständig wäre, würde ich es wohl nicht wieder machen.
Nicht weil es keinen Spaß macht,
sondern wegen der vielen beklo$$$ Vorschriften.

Gruß
Stephan

PS: Das ist meine ganz persönliche Meinung !


Todtnauerli hat sich bedankt!
zuletzt bearbeitet 07.10.2021 20:04 | Top

RE: Gewerblicher Digitalumbau - Rechte und Pflichten

#14 von Instandsetzung , 08.10.2021 00:12

Hallo zusammen,

Zitat von KLVM im Beitrag #8
Es muss irgendwo auch Regeln für freie Reparaturwerkstätten geben.


Ja . . . . Wirklich ?

Und wenn ja, von wem ?
Nur für den Fall, daß Du da was finden solltest, veröffentliche es doch bitte hier.

Mir ist da jedenfalls nichts bekannt.

Wenn man die Decoder eines bestimmten Herstellers einbauen möchte, unterschreibt man deren Belieferungsbedingungen und das war's.
Manche Hersteller bieten da auch noch Seminare und Schulungen an.

Damit man von einem Hersteller beliefert wird, verlangen die einen Gewerbeschein.

So bald man den von der Stadt bekommen hat, bekommt man Post vom Finanzamt und von der IHK, wo man dann Zwangsmitglied ist.

Da braucht man aber um was zu erfahren erst gar nicht hingehen, da die das, was man da macht, sowieso nicht verstehen.

Wo man hingehen sollte, ist der Steuerberater.
Zum Glück war ein Onkel von mir Steuerberater und der sagte überspitzt immer:
Bei einem Mord kann Dich ein guter Anwalt weitestgehend raushauen, bei Steuerhinterziehung gehst Du ohne zu fragen erst mal in die Kiste.

Das Finanzamt will wissen, ob man mit oder ohne MwSt veranlagen will.

Wenn ohne ( wird von den Steuerberatern auch mal gerne Trinkhallenparagraph genannt ), dann darf man keine Vorsteuer ziehen und auf der Rechnung keine MwSt ausweisen. Besteuert wird dann die Differenz zwischen Ein- und Ausgaben.

Wenn mit, dann muss man monatlich, quartalsweise oder jährlich ( je nach Umsatz ) eine MwSt-Voranmeldung machen und die Gewinnermittlung erfolgt mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Früher musste man auch Zwangsmitglied in einer Berufsgenossenschaft sein, davon kann man sich aber, je nach Branche, inzwischen befreien lassen.

MfG Oliver


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RE: Gewerblicher Digitalumbau - Rechte und Pflichten

#15 von Railwolf , 08.10.2021 18:03

Hallo,

nur kurz dazu, weil hier OT:

Zitat von KLVM im Beitrag #11
Das Thema ABE hatte ich schon einkalkuliert, weil es im Faden ja um gewerbliche Umbauten geht. Die Passivkonstruktion "einbauen lasse" war ebenfalls sehr bewusst gewählt. Jeder gewerblich tätige Kfz-Mechaniker wird einen Kunden schon aus Eigeninteresse in dieser Hinsicht beraten und auf das Thema ABE hinweisen, eventuell sich selbst um anfallende Formalitäten kümmern.


Dein Vertrauen in die Kfz-Mechaniker in allen Ehren... allein, mir fehlt der Glaube.

Zitat von KLVM im Beitrag #11
Definitiv unzulässig ist die Rechtsberatung eines Einzelnen für einen konkreten Fall.


Und was genau passiert in diesem Thread? Es wird zu einem konkreten Fall, äh, spekuliert.


Mit vielen Grüßen

Wolf 🐺


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