Missbrauch eines Fotos

#1 von Jürgen , 31.01.2023 11:25

Hallo Modellbahnfreunde,

im Rahmen einer Recherche zu meinem Moba-Thema bin ich auf eine Internetseite gestoßen, die die Nutzungsrechte mindestens eines meiner Bilder, dass ich nur in diesem Forum bekannt gemacht habe, kommerziell vertreibt. Da ich niemals Nutzungsrechte Dritten eingeräumt habe, ist dies eine Straftat im Urheberrecht.

Da ich für die Nutzung abload.de nutze, gehe ich davon aus, dass das Forum keine Schuld trifft und ich gehe weiterhin davon aus, dass auch abload.de in diesem Sinne ebenfalls keine Schuld trägt. Die Sache liegt beim Rechtsanwalt, aber ich mache mir keine Hoffnungen, da der Anbieter auf seiner HP kein Impressum führt und vermutlich nicht in Deutschland residiert.

Ich werde Euch über die entsprechende Seite weiter informieren, so bald ich vom Rechtanwalt eine Rückmeldung habe.

Viele Grüße
Jürgen


Mein Erstling von 2002/2003: Rosentalviadukt, Friedberg, Hessen um 1960

Meine aktuellen Projekte: Maulbronn, ein schwäbischer Endbahnhof, 21.Juni 1922 und Zeitreise nach und in Maulbronn-West


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RE: Missbrauch eines Fotos

#2 von sirz-moba , 31.01.2023 11:30

Hallo Jürgen
lohnt sich der Aufwand wirklich


Vermutlich ist der Grund in den Nutzungsbedingungen von Abload zu suchen.


Gruß Ingo

aktuelle Anlage: Mühlhain an der Strecke Schwabstadt - Heimingen
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RE: Missbrauch eines Fotos

#3 von DGU , 31.01.2023 11:35

Hallo Jürgen,

so was ist immer ärgerlich.
Was war denn im Bild zu sehen, wo es um Dein geistiges Eigentum geht, welches geschützt werden soll.


Gruß
DGU


 
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RE: Missbrauch eines Fotos

#4 von Lauenstein , 31.01.2023 12:39

Hallo,
sowas ist natürlich ärgerlich, keine Frage. Aber in ich damit einen Anwalt beauftragen würde? Ich habe in meinen letzten 50 Jahren nicht ein Mal einen Anwalt gebraucht und würde wegen einem Foto, das ich für Hobbyzwecke frei veröffentlicht habe, sicherlich keinen Anwalt aufsuchen.

LG
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RE: Missbrauch eines Fotos

#5 von rhb651 , 31.01.2023 12:43

Hallo,
kannst du uns sagen, um welches Foto es sich handelt? oder geht das nicht wegen dem "schwebenden Verfahren"?


Viele Grüße,
Achim
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RE: Missbrauch eines Fotos

#6 von DGU , 31.01.2023 12:43

Zitat von Lauenstein im Beitrag #4
Ich habe in meinen letzten 50 Jahren nicht ein Mal einen Anwalt gebraucht und würde wegen einem Foto, das ich für Hobbyzwecke frei veröffentlicht habe, sicherlich keinen Anwalt aufsuchen.
Da keiner den Inhalt des Bildes beurteilen kann, weil dieses nicht gezeigt wurde, kann auch Kaffeesatzleserei betreiben.


Gruß
DGU


 
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RE: Missbrauch eines Fotos

#7 von UKR , 31.01.2023 12:43

Moin Jürgen,

tja, leider ein weit verbreitetes Übel, im Nahverkehrforum gibt`s dafür sogar einen eigenen Faden, wenn wieder Busbilder irgendwo geklaut auftauchen. Für viele ist und bleibt das Internet leider ein rechtsfreier Raum.

Harzliche Grüße

Ulrich


Hier geht es zu meinen Fahrzeugen:

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RE: Missbrauch eines Fotos

#8 von DGU , 31.01.2023 12:47

Zitat von UKR im Beitrag #7
Für viele ist und bleibt das Internet leider ein rechtsfreier Raum.
Wer sich mit Urheberecht befasst weiß genau worum es geht.
Die Gemeinheit von Bildern endet im Regelfall nach 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Warum verlinkt man nicht einfach die Bilder, dann geht man jeglichem Ärger aus dem Weg.


Gruß
DGU


 
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RE: Missbrauch eines Fotos

#9 von iwii , 31.01.2023 12:56

Zitat von Jürgen im Beitrag #1
kommerziell vertreibt


Was heißt das im konkreten Fall?

Gruss, iwii



 
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RE: Missbrauch eines Fotos

#10 von Minibaer12 , 31.01.2023 13:01

Zitat von DGU im Beitrag #8
Warum verlinkt man nicht einfach die Bilder, dann geht man jeglichem Ärger aus dem Weg.


Straft mich Lügen, aber selbst bei Verlinkung, bedarf es auch eine Zustimmung des Urhebers...


Gruß
Jens


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RE: Missbrauch eines Fotos

#11 von DGU , 31.01.2023 13:01

Zitat von iwii im Beitrag #9
Zitat von Jürgen im Beitrag #1
kommerziell vertreibt


Was heißt das im konkreten Fall?
Nicht für den privaten Gebrauch, sondern vllt. auf seiner eigenen HP, Foren oder zum Verkauf.
Sicherlich wird Jürgen uns noch erhellen.


Gruß
DGU


 
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RE: Missbrauch eines Fotos

#12 von DGU , 31.01.2023 13:03

Zitat von Minibaer12 im Beitrag #10
Straft mich Lügen, aber selbst bei Verlinkung, bedarf es auch eine Zustimmung des Urhebers...
Hier kann man nachlesen was erlaubt ist. https://www.urheberrecht.de/links/


Gruß
DGU


 
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RE: Missbrauch eines Fotos

#13 von Olli 66 , 31.01.2023 13:52

Zitat von DGU im Beitrag #3
Was war denn im Bild zu sehen, wo es um Dein geistiges Eigentum geht, welches geschützt werden soll.

Was hat das mit geistigem Eigentum zu tun? Das Urheberrecht in Sachen Bilder im Internet ist eigentlich eindeutig
Urheberrecht Bilder im Internet

Ich kenne einen Fall, indem ein Shopbetreiber ungefragt die Bilder aus einem Forum für seien Shopartikel genutzt hat und das wurde für ihn richtig teuer. Strafe im mittleren 5-stelligen Bereich.


Liebe Grüße
Olli
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RE: Missbrauch eines Fotos

#14 von DGU , 31.01.2023 14:01

Zitat von Olli 66 im Beitrag #13
Was hat das mit geistigem Eigentum zu tun?
Was zum geistigen Eigentum zählt kann man hier nachlesen.
https://www.urheberrecht.de/geistiges-eigentum/


Gruß
DGU


 
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RE: Missbrauch eines Fotos

#15 von Olli 66 , 31.01.2023 14:09

Hallo DGU,
das ist mir schon bekannt. Meine Frage war, warum Du meinst, das nur geistiges Eigentum geschützt ist. So klingt Deine Aussage nämlich. Nur wie Du meinem Link entnehmen kannst, gilt für Bilder im Internet generell das Urheberrecht.
Ausnahmen kann es sicherlich geben, wenn man z. B. das Recht durch Veröffentlichen in einem Portal, Forum etc. an den Betreiber abtritt.


Liebe Grüße
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RE: Missbrauch eines Fotos

#16 von DGU , 31.01.2023 14:17

Off topic

Zitat von Olli 66 im Beitrag #15
Meine Frage war, warum Du meinst, das nur geistiges Eigentum geschützt ist. So klingt Deine Aussage nämlich. Nur wie Du meinem Link entnehmen kannst, gilt für Bilder im Internet generell das Urheberrecht.
Verstehe jetzt nicht worauf Du hinauswillst.
Was zum gestigen Eigentum gehört ist doch genau beschrieben (Verlinkung).
Im konkreten Fall geht es um ein Bild und dieses ist geistiges Eigentum und ist geschützt (Urheberrecht).
Was ist denn an meiner Darstellung falsch bzw. nicht korrekt - Verständnisproblem ?

Natürlich kann man Rechte abtreten, habe ich schon gemacht.
Aber dazu muss man gefragt werden.
Wenn diese erteilt wurde ist man immer gut beraten, wenn man dies aus zum Ausdruck bringt "Erlaubnis des Urhebers liegt vor".


Gruß
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RE: Missbrauch eines Fotos

#17 von iwii , 31.01.2023 14:22

Zitat von Olli 66 im Beitrag #13
Ich kenne einen Fall, indem ein Shopbetreiber ungefragt die Bilder aus einem Forum für seien Shopartikel genutzt hat und das wurde für ihn richtig teuer. Strafe im mittleren 5-stelligen Bereich.


Das ist eine schwierige Kiste. Der Urheberrechtsverstoß ist noch einfach. Den kann man abmahnen lassen (da hatte mein Anwalt seinerzeit irgendwas um die 700 Euro Vorkasse verlagt). Der Gegner durfte das dann ersetzen. Voraussetzung natürlich, da ist überhaupt Geld zu holen. Ansonsten bleibt man auf den Kosten sitzen, muss sich eventuell noch einen "Titel" besorgen usw. Darüber hinaus wird es dann richtig zäh, da man nicht einfach irgendwas über diese Anwaltskosten hinaus in Rechnung stellen kann. Man könnte grundsätzlich Schadenersatz einklagen, nur muss man hierzulande den tatsächlichen Schaden auch nachweisen.

Gruss, iwii



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RE: Missbrauch eines Fotos

#18 von Olli 66 , 31.01.2023 14:25

@DGU Unter geistigem Eigentum versteht man eigentlich eher Erfindungen etc. so wie es hier geregelt ist.😉


Liebe Grüße
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RE: Missbrauch eines Fotos

#19 von DGU , 31.01.2023 14:27

Off topic

Zitat von iwii im Beitrag #17
Das ist eine schwierige Kiste. Der Urheberrechtsverstoß ist noch einfach. Den kann man abmahnen lassen (da hatte mein Anwalt seinerzeit irgendwas um die 700 Euro Vorkasse verlagt). Der Gegner durfte das dann ersetzen. Voraussetzung natürlich, da ist überhaupt Geld zu holen. Ansonsten bleibt man auf den Kosten sitzen, muss sich eventuell noch einen "Titel" besorgen usw. Darüber hinaus wird es dann richtig zäh, da man nicht einfach irgendwas über diese Anwaltskosten hinaus in Rechnung stellen kann. Man könnte grundsätzlich Schadenersatz einklagen, nur muss man hierzulande den tatsächlichen Schaden auch nachweisen.
Ein Titel nützt Dir auch nichts, wenn kein Geld und nichts zu pfänden da ist.
Dann zieht der Gerichtsvollzieher unverrichteter Dinge weiter.
Außer Spesen nichts gewesen.


Gruß
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RE: Missbrauch eines Fotos

#20 von DGU , 31.01.2023 14:35

Off topic

Zitat von Olli 66 im Beitrag #18
@DGU Unter geistigem Eigentum versteht man eigentlich eher Erfindungen etc. so wie es hier geregelt ist.😉
Hast Du den kompletten Text der Verlinkung gelesen.
Dann sollte auch die Tabelle, welche zum Schluss steht Aufschluss geben.
Da werden Schutzrechte (Urheber- Patent- und Markenrecht) erklärt.
Damit sollten wir es auch belassen, sonst ufert es aus!


Gruß
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RE: Missbrauch eines Fotos

#21 von iwii , 31.01.2023 14:48

Zitat von DGU im Beitrag #19
Ein Titel nützt Dir auch nichts, wenn kein Geld und nichts zu pfänden da ist.


Sag bloß, ich bin schockiert...



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RE: Missbrauch eines Fotos

#22 von Minibaer12 , 31.01.2023 15:04

Zitat von Jürgen im Beitrag #1
Hallo Modellbahnfreunde,

im Rahmen einer Recherche zu meinem Moba-Thema bin ich auf eine Internetseite gestoßen, die die Nutzungsrechte mindestens eines meiner Bilder, dass ich nur in diesem Forum bekannt gemacht habe, kommerziell vertreibt. Da ich niemals Nutzungsrechte Dritten eingeräumt habe, ist dies eine Straftat im Urheberrecht.

Da ich für die Nutzung abload.de nutze, gehe ich davon aus, dass das Forum keine Schuld trifft und ich gehe weiterhin davon aus, dass auch abload.de in diesem Sinne ebenfalls keine Schuld trägt. Die Sache liegt beim Rechtsanwalt, aber ich mache mir keine Hoffnungen, da der Anbieter auf seiner HP kein Impressum führt und vermutlich nicht in Deutschland residiert.

Ich werde Euch über die entsprechende Seite weiter informieren, so bald ich vom Rechtanwalt eine Rückmeldung habe.

Viele Grüße
Jürgen


Da die jährliche Überprüfung der Internetseite meiner Frau (Gewerbetreibende) läuft, kann ich hier (brand-)aktuell berichten zwecks Urheberrecht von Bildern. Das Erste was unsere Rechtsanwältin (für Internetrecht) fragt, besitzen sie (meine Frau) alle Rechte der Bilder und Links auf der Seite!
Meine Frau hat gekaufte Bilder, Bilder von öffentlichen Einrichtungen und privat aufgenommenen Bildern. Alle Verweise müssen im Impressum aufgelistet sein und von allen muss sie eine Einverständiserklärung nachweisen können. Heftig wurde es, als sie die Bilder von den Events gesehen hat in welchen sehr viele Personen zu sehen sind.

Ich habe im Originalpost von Jürgen die relevanten Aussagen markieren und gehe zu 100% mit Jürgens Entscheidung, einen Rechtsanwalt einzuschalten, dakor.

@Jürgen Ich bin auch gespannt, was dein Rechtsanwalt zu sagen hat.


Gruß
Jens


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RE: Missbrauch eines Fotos

#23 von DGU , 31.01.2023 15:08

Zitat von iwii im Beitrag #21
Zitat von DGU im Beitrag #19
Ein Titel nützt Dir auch nichts, wenn kein Geld und nichts zu pfänden da ist.


Sag bloß, ich bin schockiert...
Das meist Du jetzt nur ironsich.
Was nicht fändbar ist regelt die Zivilprozessordnung (ZPO)
Eine genaue Auflistung gibt es in § 811 der ZPO.

Damit sollten sich alle Nebendiskussionen erledigt habe und jetzt nur noch ums Thema.


Gruß
DGU


 
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RE: Missbrauch eines Fotos

#24 von iwii , 31.01.2023 16:21

@ Minibaer12 - in wie weit Urheber öffentlich genannt werden müssen, legen die Vereinbarungen mit den einzelnen Urhebern fest. Wenn es zu Streitigkeiten kommt, ist es natürlich sinnvoll, diese Vereinbarungen auch vorzeigen zu können. Die Persönlichkeitsrechte (Personen auf Fotos usw.) sind noch mal ein anderes Thema.

Zitat von DGU im Beitrag #23
Das meist Du jetzt nur ironsich.


Wie kommst du darauf? Um es konkreter zu fassen: es kommt nicht selten vor, dass Menschen ihre Rechnungen nicht zahlen, obwohl sie zahlen könnten. Da sind wird dann wieder beim Titel. Letztlich kann man keine pauschalen Empfehlungen geben. Mich hat in #9 nur die Art der kommerziellen Nutzung im vorliegenden Fall interessiert. Mehr nicht.

Gruss, iwii



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RE: Missbrauch eines Fotos

#25 von Lauenstein , 31.01.2023 16:44

Hallo Jens und andere,
ich gehe da gar nicht d'accord, weil ich finde, dass man schon unterscheiden sollte, ob ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist oder nicht.

D.h. in diesem Fall:
- Verkaufe ich gewöhnlich meine Fotos gegen Entgelt?
- Bin ich beruflich Fotograf oder mache ich meine Fotos als Teil meines Hobbys?

Für mich kann ich sagen: Ja, ich habe auch schon Fotos im Rahmen eines Modellbahnzeitschriften-Artikels verkauft. Das ist aber nicht mein Beruf und ich mache es nicht des Geldes wegens.

Wenn also jemand von meiner Homepage ein Foto ohne Quellenangabe "klauen" würde (mit Quellenangabe sind meine Fotos alle frei verwendbar), würde ich denjenigen bitten, eine Quellenangabe hinzuzufügen.

Ansonsten bin ich der Meinung, dass es genügend wichtigere Themen für die Gerichte gibt, als dass ich diese mit so einem banalen 25€ Streitwert behelligen wollte!

LG
Lauenstein


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