Moin Kollegen,
die hier gezeigten Beispiele bezüglich des ZS bei Oberwagenlaternen sind nicht ganz vollständig und nur auszugsweise wiedergegeben worden.
Bereits im Jahr 1910 wurden die Laternen abgeändert und nicht wie in dem Link beschrieben ab 1935.
Vor 1910 besaßen Schlußlaternen nach hinten eine rote Lichtscheibe und nach vorn eine grüne Lichtscheibe, die an der Pufferbohle angebrachte Laterne hatte weißes Glas mit einer roten vorsteckbaren Lichtscheibe.
Es gab aber auch noch grüne und violette Lichtscheiben.
Ab 1910 sogar eine orangene Lichtscheibe zum Vorstecken.
Das Signalbuch von 1907 erlaubt das Anbringen wahlweise einem oder zwei grünen Scheiben oder Nachtzeichen, wenn Sonderzüge nachfolgen.
Beim fahren auf zweigleisigen Bahnstrecken im Gegengleis also einer sogenannten Falschfahrt, wurde das obere linke Tagzeichen durch eine grüne runde Scheibe ersetzt, beim Nachtzeichen wurde die linke obere Laterne umgedreht und strahlte nach hinten grünes und nach vorne rotes Licht ab.
Änderung ab 1910, weiße runde Tagscheibe oben links und weißes Licht bei Nacht.
Beim fahren auf zwei parallelen, eingleisigen Bahnstrecken in der selben Richtung, mußte das dritte ZS beim Befahren des linken Gleises links an der Pufferbohle angebracht sein und beim befahren des rechten Gleises am rechten Puffer.
Beim vorausfahren eines nachfolgenden Sonderzuges, mußte die obere rechte Tagscheibe durch eine grüne, runde Scheibe ersetzt werden, bei Nacht durch grünes Licht, es war aber erlaubt auch zwei grüne Tagscheiben und zwei grüne Nachtzeichen zu verwenden.
Der letzte nachfolgende Zug zeigte wieder normales ZS.
Bei Störungen mußte der dritten Laterne ein violettes Glas vorgesteckt werden, ab 1910 ein oranges Glas.
Die Änderungen von 1910 wurden in einem Amtsblatt zum Einkleben, in der Signalordnung von 1907, veröffentlicht.
Das ZS alleine zu betrachten ist auch nicht gut, denn zu den unterschiedlichen ZS Signalen gibt es auch unterschiedliche Frontsignale.
Bei den Frontsignalen gibt es bis 1935 auch spezielle Sondersignale beim Befahren eingleisiger Bahnstrecken.
Bei zweigleisigen Bahnstrecken langten zwei Laternen aus, bei eingleisigen Bahnstrecken mußte in einigen Fällen, eine dritte Laterne unterhalb des Daches oder des Schornsteins verwendet werden.
Bei Sonderzügen trugen die vorausfahrenden Zuge ein grünes Licht an der dritten Laterne, bei Störungen ein violettes Licht ab 1910 bei Störungen ein oranges Licht.
Der letzte nachfolgende oder einzelfahrende Züge sollten drei weiße Lichter nach vorn zeigen.
Bei Falschfahrten mußte unten links nach vorn ein rotes Licht gezeigt werden, bei Rangierfahrten vorne rechts ein rotes Licht, genau umgekehrt zur Falschfahrt.