RE: Vollschranke und Wechselblinker?

#1 von jogibaer , 19.03.2012 14:20

Hallo alle Zusammen,

ich habe auch ma wieder eine Frage:

gab es in Epoche 3 und 4 Bahnübergänge, die Vollschranken hatten und zusätzlich noch Wechselblinker? Wie wurde da generell gewarnt, dass die Schranke sich nun schließen? Ging das immer über ein Läutewerk?

Ich habe in der Nähe eines Stellwerks eine handbediente Schranke und frage mich, wie das Ganze abgesichert werden muss.

Vielen Dank.


Viele Grüße

Jörg
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RE: Vollschranke und Wechselblinker?

#2 von mb-didi , 19.03.2012 21:06

Hallo Jörg,

Die zusätzlichen Wechselblinker kamen erst in der Epoche IV auf. Aufgestellt wurden sie anfangs aber nur bei "kritischen" Bahnübergängen.

Bis dahin reichte das Läutewerk aus. In der StVO ist die Ankündigung eines Bahnübergangs mit Warnbaken und der Vorrang der Schienenfahrzeuge beschrieben. Außerdem war der Verkehr in der Epoche III und Anfang der Epoche IV noch nicht ganz so stark. Die Läutewerke waren noch mechanisch und der Klang war besser zu hören.

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RE: Vollschranke und Wechselblinker?

#3 von 218112-1 , 20.03.2012 11:33

Moin,

ich persönlich kenne keine Vollschrankenanlage, die zusätzlich durch Blinklichtanlagen gesichert ist/war.

Wenn, dann wurden zur zusätzlichen Sicherung bei Vollschranken die dauerlicht zeigenden Lichtzeichenanlagen verwendet (Die, die erst kurz gelbes Licht und dann in der oberern Optik rotes Dauerlicht zeigen). Hierbei war es unerheblich, ob die Schranken mechanisch oder elektrisch angetrieben waren. Die akustische Warnung war teilweise durch das schon vorhandene Läutewerk aber auch schon durch die elektrischen Glocken, die auch an halbschrankengesicherten Überwegen verwendet wurden ausgeführt.

Gruß Jörg




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RE: Vollschranke und Wechselblinker?

#4 von scotti , 20.03.2012 12:35

Zitat von 218112-1

ich persönlich kenne keine Vollschrankenanlage, die zusätzlich durch Blinklichtanlagen gesichert ist/war.
Gruß Jörg



Ich auch nicht.


Fahrdienstliche Grüße Scotti


 
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RE: Vollschranke und Wechselblinker?

#5 von Andreas Hackenjos , 29.03.2012 18:10

Hallo,

ich habe auch noch keine Vollschranke mit Blinklicht gesehen, laut EBO ist das ja zulässig (ja ich weiß das Blinklichter neu nicht mehr aufgestellt werden sollen).

Grüße Andreas


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RE: Vollschranke und Wechselblinker?

#6 von jogibaer , 02.04.2012 10:21

Hallo an alle,

vielen Dank für die Antworten. Nun weiß ich, dass ich die Wechselblinker sparen kann. Ob ich nun als Ersatz eine "amputierte" Ampel einbaue überlege ich mir noch.


Viele Grüße

Jörg
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RE: Vollschranke und Wechselblinker?

#7 von Frank 72 , 02.04.2012 21:04

Guten Abend,

übrigens gibt es -zumindest auf ehemaligem DR-Gebiet- immer noch Bahnübergänge mit Vollschranke, die ohne Lichtzeichen auskommen. Das Bimmeln vorm/beim Schließen muss reichen. So wie hier in Dorf Mecklenburg:


Gruß
Frank


Gruß Frank


 
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