Hallo Jürgen,
Zitat von katzenjogi im Beitrag #428
ich bin zwar kein Jurist, aber solange Du Dich privat mit anderen unterhältst, ist es tatsächlich ganz allein Deine Sache - problematisch wird es dann nur, wenn es in einem öffentlichen Rahmen, wie hier im Forum passiert. Zumal es ja einer der Insider-Club Vorteile sein soll, vor allen anderen "Normalos" über das entsprechende Insider-Modell informiert zu werden. Und da noch niemand das Modell sein eigen nennen kann, ist es wohl auch verständlich, wenn hier Abbildungen des Modells gelöscht werden....
Liebe Grüße
Jürgen
I'm konkreten Fall wäre sogar ein Bildzitat ggf. erlaubt, um den Beitrag (Märklin bringt VT 92 501) zu untermauern, quasi als Nachweis dafür, dass das, was man schreibt, den Tatsachen entspricht. Beispiel: Wenn auf welchen Wegen auch immer Fotos von einem neuen Auto, z.B. VW geleakt werden, so werden diese I.d.R. selbst von seriösen Automagazinen wie ams, Autozeitung, Autobild etc. weiter verbreitet, weil dies als Bildzitat erlaubt ist.
Daher war auch das Foto, auf dem Teile des Insidermagazins zu sehen waren, als Bildzitat erlaubt. Und die Sperrfrist gilt wie gesagt für die Presse für die offizielle Berichterstattung. Wenn mir als Privatmensch aber ein Hersteller vor Ende dieser Frist Informationen zukommen lässt, ohne dass ich vorher eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben habe (was glaube ich nicht Gegenstand einer Insider-Mitgliedschaft ist), so kann sich der Hersteller nicht auf eine Sperrfrist berufen.
LG,
Lauenstein