gibt oder gab es so etwas wie eine örtliche Bahnhofsordnung oder Betriebsordnung in der z.B. für Zug- und Rangierfahrten in einem Bahnhof von der Regel abweichende, nur lokal geltende Vorgaben, hinterlegt sein können? Wie wäre da der genaue Suchbegriff?
Die BFO wurde wird für jeden Bahnhof erstellt und regelt die möglichen Zugfahrten und ist nicht Allgemeinverbindlich sondern nur für diesen einen Bahnhof. Wie Du diese BFO für Deinen Bahnhof erstellst kann man ohne Gleisplan nicht sagen. Du musst Dir die möglichen Zugfahrten aufschreiben und die Abhängikeiten festlegen, also was Möglich ist und was nicht. Auch die Signalstellung ist hier hinterlegt.
Ich hoffe dass das schon mal genügt.
Grüße von Kurt dem Schachtelbahner aus dem Nationalpark Nahe Hunsrück bleibt Corona negativ
gibt oder gab es so etwas wie eine örtliche Bahnhofsordnung oder Betriebsordnung in der z.B. für Zug- und Rangierfahrten in einem Bahnhof von der Regel abweichende, nur lokal geltende Vorgaben, hinterlegt sein können? Wie wäre da der genaue Suchbegriff?
Zirne
Hallo Zirne!
Die jeweilige Bahnhofsfahrordnung stand auch auszugsweise im Anhang zum Buchfahrfahrplan der jeweiligen Strecke(n).
Die Spalten im Anhang waren überschrieben:
Zustimmung zur Abfahrt erteilt Fdl an Zf.
Wagenzettel abgeben
Grenzzeichenfreimeldung durch
Vorsichtig bewegen
Handbremse anziehen bei Abstellung von Wagen
Abstoßen verboten nach Gleis
Bespannte Rangierabteilung ohne / je 1 bediente Bremse
Einschränkung der Zuglänge für Reise- / Güterzüge ( Angabe der Gültigkeit für Gleis (?)
Hauptsignal. HP 2 nicht 40km /h Einfahrsignal E Zwischensignal Z Ausfahrsignal A Blocksignal
Mfg. Christian ................................ Nur das Vorbild ist Vorbild fürs Modell!
das nannte man früher Bahnhofsbuch und heute örtliche Richtlinien .
Wobei die Bezeichnung "Buch" irreführend war,denn in Wahrheit war das ein oder mehrere Aktenordner je nach der Größe des Bahnhofes.
Darin war alles geregelt,was den örtlichen Bahnbetrieb betraf.
Angefangen beim Auf-und Zuschließen des Bahnhofsgebäudes über das Ankündigen der Zugfahrten und wie (Glocke,Lautsprecher oder einfach Ausrufen) bis hin zu Bedienen der Güterhalle oder Ladestrasse.
Daneben gab es noch für den Fdl die Bahnhofsfahrordnung ,worin genau festgelegt war, welcher Zug in welches Gleis einfahren soll bzw. von wo er ausfahren soll und auch Regelungen für Störungen.Die Bfo wurde immer auch auszugsweise in den Buchfahrplänen wiedergegeben,damit auch das Zugpersonal Bescheid wußte über örtliche Besonderheiten für die Zugfahrten.