Hallo Klaus
ob Du gewerblich handelst oder nicht, entscheidet letztlich das Finanzamt aufgrund der Menge und des Angebotes samt Text. Kannst ja schreiben "Aus Anlagenauflösung" und bei den Sachen, die Du getestet hast, schreibst du halt "auf Funktion getestet" - und bei denen es nicht möglich war "ungetestet".
Und auch wenn eBay so schön schreibt, kostenloses Einstellen für bis zu 100 Auktionen pro Monat für Privatverkäufer. Mit 100 Verkäufen pro Monat wirst Du in der Regel schon als Gewerblicher angesehen. Ob Du Dich dafür hälst oder nicht, ist eine andere Sache. Und dieser so gern genannte Satz, daß man es für eine liebe Nachbarin oder Bekannte verkauft, ist höchstricherlich schon als gewerblich gebranntmarkt worden: Wer im Auftrag etwas verkauft, handelt gewerblich - wenn er dann selbst nichts dran verdient, ist er selber schuld.
Die meisten schreibens auch deswegen ins Angebot, um sich aus der Verantwortung zu stehlen, so von wegen, die Sachen gehören ja nicht mir, wenn es also Probleme gibt, dann hab ich da nichts mit zu tun. Irrtum - als Verkäufer bist Du verantwortlich für die wahrheitsgemäße Beschreibung der Artikel. Wenn da etwas nicht funktioniert, obwohl als funktionsfähig beschrieben, musst Du dafür den Kopf hinhalten.
Also deswegen meine Tipps:
-nicht zuviel auf einmal einstellen
-aus Anlagenauflösung
-alle technischen Geräte soweit zeitlich und ausrüstungtechnisch möglich testen
-bei den getesteten Geräten das Ergebnis nicht verschweigen
-bei den ungetesteten Geräten dazu schreiben, daß es zeitlich oder aus technischen Gründen nicht möglich war, sie zu testen (dabei sollte man sich aber nicht dazu hinreissen lassen, als defekt getestete Geräte als ungetestet zu verkaufen )
-Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung
-nur versicherter Versand
Ich war ziemlich häufig in den eBay Foren unterwegs, da merkt man sich dann einiges....
MfG Jürgen (alias katzenjogi)
edit: "bösen" Schreibfehler korrigiert