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Die Modellbahn ist nicht automatisch Spielzeug. Das wird hier immer wieder falsch dargestellt.
Dem möchte ich nicht widersprechen, auch wenn ich selbst zu dieser Darstellung beigetragen habe. Den Einfluss dieser rein rechtlichen Einordnung auf die Sinnhaftigkeit von Sicherheitsmaßnahmen halte ich allerdings für begrenzt.
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[quote=uhx]
Hier im Forum kann die Antwort auf die Frage "Ist dieses Netzteil geeignet?" also immer nur lauten: Ein Netzteil ist dann geeignet, wenn es das Sonderkennzeichen für Spielzeugtrafos nach 5219 IEC 60417-1 trägt:
Das Zeichen sagt nur aus das der Trafo den Vorschriften zur Versorgung von Spielzeug entspricht. (Der Trafo selbst ist damit noch kein Spielzeug)
Das heißt aber nicht automatisch das solche Trafos/Netzgeräte für die Modellbahnen verpflichtend sind.
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Nun, um ehrlich zu sein: Ich habe eigenverantwortlich ganz viele Netzteile in meine Modelleisenbahn eingebaut, von denen kein einziges die E-Lok ziert. Trotzdem werde ich hier im Forum nichts anderes empfehlen, als das zitierte; das ist meine Interpretation der der Bitte des Stummi-Teams.
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Die NEM609 wird immer wieder fehlinterpretiert und hat für den Modellbahner zu Hause keine Relevanz.
Das kann man so sehen, muss man aber nicht. Für die NEM609 gilt selbstverständlich das, was für die meisten Normen gilt. Um es mit Timos Worten zu sagen:
Bloß weil [MOROP/NMRA/ISO/DIN/IEC/CENELEC/VDE/...] mal ein Dokument verfasst hat heißt das noch lange nicht, dass die Welt sich danach zu richten hat.
Anders ausgedrückt: Normen sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich, es sei denn Gesetze oder Rechtsverordnungen verweisen auf sie. Punkt. (Jetzt über Technikklauseln und die Vermutungswirkung von Normen zu diskutieren, sprengt sicher den Rahmen dieses Threads. Wer daran Interesse hat kann ja vielleicht einen Thread in den Tagesthemen aufmachen; durchaus interessantes und wichtiges Thema, wie ich finde...)
Die NEM609 ist also für niemanden relevant in dem Sinne, dass sie verpflichtend einzuhalten wäre; auch nicht für Modellbahnausstellungen. Aber geht es bei Sicherheit wirklich darum, ob etwas rechtsverbindlich ist oder nicht? Sollte es nicht vielmehr darum gehen, ob etwas der Sicherheit dient? Nichts von dem was in der NEM609 steht ist technisch falsch. Im Gegenteil, es wird nachvollziehbar und für die potentielle Zielgruppe m.E. verständlich erklärt, was die Gefahren von elektrischem Strom sind, mit welchen Maßnahmen man die Gefahren begrenzen kann (nicht: muss) und in gewissem Maße wird auch der Sinn der Maßnahmen zur elektrischen Sicherheit erläutert. Wo wir beim Punkt wären: Elektrische Sicherheit ist für jeden relevant, der eine elektrische Modelleisenbahn betreibt. Für den Modellbahner zu Hause nicht weniger als für den Modellbahner auf einer Ausstellung. Elektrischer Strom wird nicht dadurch ungefährlicher, dass er aus der Steckdose zu Hause kommt.
Deswegen bleibe ich dabei: Das was in der NEM609 steht ist für jeden Modellbahner von Relevanz.
Ob er die Ziele der elektrischen Sicherheit durch die in der NEM609 vorgeschlagenen Maßnahmen oder durch andere geeignete Maßnahmen erreicht, bleibt aufgrund des nicht-rechtsverbindlichen Charakters natürlich wieder jedem selber überlassen; auch dem Modellbahner auf einer Ausstellung. (Man könnte jetzt wieder auf das mit der Vermutungswirkung...)
Das einzige, was eine Ausstellung von der heimischen Modelleisenbahn unterscheiden kann, mag die Tragweite des Haftungsaspektes sein. Aber uns geht es doch allen sicher zu allererst um Leib und Leben von uns selbst, Freunden, Familie und auch aller anderer Menschen und erst danach ums Portemonaie, nicht wahr?