RE: Garantiereperraturen von Roco Lokomotiven

#1 von Traudel , 27.09.2019 18:18

Hallo Miteinander

Ich habe zwei Rocoloks die nicht mehr richtig fahren wie sie sollen.
Es handelt sich um ein E 94 die plötzlich nicht mehr fahren will und um eine BR 112 bei der das Powerpack nicht und die Lichtfunktionen nicht richtig funktionieren. Beide wurden dieses Jahr im Frühjahr Online gekauft.
Wer um alles in der Welt führt an Rocoloks Garantiereperraturen aus. Die von Roco empfohlenen Werkstätten bekommen dafür keine Vergütung und aus dem Schreiben von Roco werde ich nicht schlauer.

Antwort schreiben von Roco:

"Sehr geehrter Herr
vielen Dank für Ihre E-mail und Ihr Interesse an unseren Produkten.

Betreffend Reparaturen dürfen wir Sie informieren, dass wir ausschließlich Gewährleistungsfälle bearbeiten.

Überprüfungen bzw. Reparaturen können wir leider nicht entgegennehmen. Für den Fall, dass Reparaturen nicht vom Modellbahner selbst vorgenommen werden wollen, arbeiten wir sehr eng mit speziellen Reparatur-Firmen zusammen.

Gerne übermitteln wir Ihnen anbei der Link unserer empfohlenen Reparaturwerkstätten:
https://www.roco.cc/uploads/service/down...raturfirmen.pdf

Als kompetenter Ansprechpartner wird er sich gerne um Ihr Anliegen bemühen. Allerdings möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die in Anspruch genommenen Leistungen der Reparaturfachwerkstätte kostenpflichtig sind.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen auch weiterhin viel Vergnügen mit Ihrem Hobby, der Modelleisenbahn."

Recht vielen Dank

Traudel


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RE: Garantiereperraturen von Roco Lokomotiven

#2 von persus , 27.09.2019 19:16

Hallo Traudel,

die gesetzliche Gewährleistungspflicht besteht ein Jahr nach dem Kauf. Alles darüber hinaus wird Garantie genannt und ist immer eine freiwillige Zusatzleistung eines Herstellers.

Bei der Gewährleistung ist es so, dass sie nicht der Hersteller sondern der Verkäufer zu leisten hat. Schließlich ist der dem Kauf der Kaufsache zugrunde liegende Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande gekommen; also zwischen dir und dem Onlinehändler. Der Hersteller hat damit nicht unmittelbar was zu tun, bestenfalls nur mittelbar. Gewährleistungsanspruch besteht immer nur dann, wenn der reklamierte Fehler an der Kaufsache schon vor dem Kauf bestand. Das zu beweisen ist sehr schwer. Ganz besonders für uns Privatleute. Deswegen gibt es in den ersten sechs Monaten als weitere Verbraucherschutzmaßnahme zusätzlich noch die Beweislastumkehr. Innerhalb der ersten sechs Monate muss nicht der Käufer beweisen, dass der reklamierte Fehler in der Kaufsache bereits vor dem Kauf bestand. Vielmehr muss innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf der Verkäufer beweisen, dass der reklamierte Fehler vor dem Kauf eben nicht bestand. Auch das ist nicht einfach.

Von daher mein Rat: Sollten keine sechs Monate seit dem Kauf vergangen sein, bitte umgehend eine Reklamation geltend machen. Wie gesagt, die Reklamation wird dem Verkäufer gegenüber geltend gemacht, nicht dem Hersteller gegenüber. Dem Verkäufer obliegt dann die Pflicht, für Instandsetzung oder für Umtausch Sorge zu tragen.

Nun wird die Antwort von Roco besser zu interpretieren sein. Wenn Roco schreibt, sie bearbeiteten nur Gewährleistungsfälle, dann verstehe ich das so, dass sie keine Garantie über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus anbieten. Und jetzt werde ich auch sehr hellhörig. Wenn Roco schon keine Garantie anbietet, stellt sich mir die Frage, wie sich Roco in der zweiten Hälfte der Gewährleistungspflicht verhalten wird. Schließlich obliegt in der zweiten Hälfte die Beweislast dem Käufer.

Langer Rede kurzer Sinn: Wenn noch keine sechs Monate seit dem Kauf vergangen sind, hast du gute Karten. Zwischen sechs Monaten und einem Jahr ist das Gesetzt zwar nach wie vor auf des Käufers Seite, allerdings kann es kompliziert werden, wenn Händler oder Hersteller mucken. Obwohl ich das noch nie erlebt habe. Nach dem ersten Jahr seit dem Kauf bist du auf die Kulanz des Herstellers - und nur des Herstellers - angewiesen. Und da ist die Antwort von Roco unmissverständlich: Sie bearbeiten nur Gewährleistungsfälle. Also weder Garantie noch Kulanz. Schwach finde ich das von Roco, sehr schwach.


Gruß
Pero


 
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RE: Garantiereperraturen von Roco Lokomotiven

#3 von klein.uhu , 27.09.2019 19:57

Moin,

Noch eine Ergänzung zu den Ausführungen von Pero:
Ob der Händler ein Online-Händler ist oder ein Ladengschäft betreibt macht bezüglich der Gewährleistung keinen Unterschied. Auch ein Online-Händler unterliegt der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Bitte wende Dich als Erstes und umgehend an diesen. Wichtig ist, wer da auf der Rechnung als Verkäufer genannt ist.

Oder hast Du die Modelle von einem privaten Verkäufer erstanden?


| : | ~ analog

Gruß von klein.uhu
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RE: Garantiereperraturen von Roco Lokomotiven

#4 von Miraculus , 27.09.2019 20:24

Guten Abend Traudel, Pero, klein.uhu @Stummis,

und da wären wir wieder beim juristischen Halbwissen. Deshalb die Kurzfassung:

1. Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht (nachzulesen in den Paragrafen 437, 438 und 439 BGB). Demnach hat man bis zu zwei Jahre nach Kauf Anspruch. Allerdings mit der Einschränkung, dass, wie bereits angesprochen, nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr erfolgt. D.h. der Kunde muss nachweisen, dass die Sache beim Kauf bereits mangelhaft war. Und das ist dann oft der Knackpunkt.
2. Ansprechpartner ist zunächst immer der Verkäufer, und nicht der Hersteller.
3. Garantie ist eine freiwillige (Zusatz-)Leistung des Herstellers, deren Dauer er selbst festlegen kann.

Näheres hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wisse...-haendlers-5057


Grüße


Peter

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RE: Garantiereperraturen von Roco Lokomotiven

#5 von Traudel , 27.09.2019 20:41

Hallo

Vielen Dank für die schnelle Antworten. Sind beides Modellbahnhändler werde diese Kontaktieren.
Habe nur gedacht das es auch direkt über Roco geht weil schneller und weil auch beide Lokomotiven zur Zeit nicht lieferbar sind. Bei anderen Herstellern geht das ohne Probleme z.B. ESU Lok eingeschickt Repariert oder ausgetauscht und wieder zurück.

Recht vielen Dank

Traudel


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RE: Garantiereperraturen von Roco Lokomotiven

#6 von persus , 27.09.2019 20:53

Zitat

[...] und da wären wir wieder beim juristischen Halbwissen. Deshalb die Kurzfassung: [...]



Hallo Peter,

das ist ja echt super, dass du dein offenbar juristisches Vollwissen uns gewöhnlichem Pöbel zuteil werden lässt. Auch wenn nur als Kurzfassung, ist es immer noch viel, viel mehr wert, als unser erbärmliches, verwerfliches Halbwissen.

Fällt dir eigentlich auf, dass sich in ihrer Kernaussage mein Post und dein Post nur in einem einzelnen Punkt unterscheiden? Und zwar in der Länge der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Während ich von einem Jahr schrieb, schreibst du von bis zu zwei. Im Zweifel wird der Jurist wohl Recht haben. Ich bin nur ein kleines Informatiker-Glühwürmchen. Und der sonstige Informationsgehalt deinesPosts? Bis auf den Link zur Verbraucherzentrale nichts, was ich nicht auch geschrieben habe.

Und jetzt mal auf den Punkt gebracht: Dein Post hätte auch durchaus wie folgt klingen können.

Zitat

Hallo zusammen,

im Grunde kann ich als Jurist meinen Vorrednern zustimmen. Einige Kleinigkeiten gehören zwar korrigiert, darunter die Länge der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, die bis zu zwei Jahre gilt. <Hier noch Platz für weitere Korrekturen>. Aber abgesehen von den (durchaus wichtigen) Details ist es doch richtig, was meine Vorredner schreiben. Als Jurist finde ich es super, wie auch fachfremde Personen die rechtliche Sachlage in ihrer Grundaussage verstehen und wiedergeben können.

Genaueres kannst du natürlich bei der Verbraucherzentrale nachlesen: <Link>. Das ist immer eine gute Anlaufstelle, wenn nicht sogar die beste, um sich in in solchen Fällen zu informieren.



Das wäre doch mal ein netter Post gewesen. Du hättest niemanden gering geschätzt und zugleich darauf hingewiesen, dass in solchen Foren doch eher fachfremde Personen - gemeinhin als Laien bezeichnet - verkehren und es bessere Anlaufstellen dafür gibt, als so ein Forum. Stattdessen hängst du hier den Macker raus und schwingst mit dieser Halbwissen-Keule um dich. Dafür von mir diese Polemik-Keule als fettes Dankeschön.


Gruß
Pero


 
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RE: Garantiereperraturen von Roco Lokomotiven

#7 von Modelleisenbahnfan , 27.09.2019 20:58

Hallo Traudel,

Zitat
Bei anderen Herstellern geht das ohne Probleme z.B. ESU Lok eingeschickt Repariert oder ausgetauscht und wieder zurück.


Genau das hat Dir doch Roco gemäß Deines Eingangsbeitrages geschrieben:
"Betreffend Reparaturen dürfen wir Sie informieren, dass wir ausschließlich Gewährleistungsfälle bearbeiten." Wo ist Dein Problem?

Garantie für Modellbahnartikel bietet m. W. außer Märklin für Insider- und MHI - Artikel (und auch hier nur dann, wenn diese beim Märklin - Vertragshändler gekauft wurden) kein Modellbahnhersteller an, somit gibt es außer bei den genannten Märklinartikeln auch keine Garantiereparaturen für Modellbahnartikel.

Freundliche Grüße
Jürgen


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RE: Garantiereperraturen von Roco Lokomotiven

#8 von Miraculus , 27.09.2019 21:27

Tja Pero,

was soll ich jetzt sagen Ich könnt jetzt mit der Pokemikkeule zurückschlagen. Mach ich aber nicht

Sollte ich dir oder andren Stummis zu nahe getreten sein, dann tut es mir leid. Das war nicht meine Absicht. Im Übrigen habe ich nichts von Pöbel geschrieben .

Und wenn Du schon nen Trööt mit richtigen Infos gefunden hast, stellt sich mir wiederum die Frage, warum Du nicht einfach den zitiert hast?



Mit nachdenklichen Grüßen


Peter

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RE: Garantiereperraturen von Roco Lokomotiven

#9 von Gelöschtes Mitglied , 01.10.2019 08:59

moin,

also wenn ich so die Beiträge durchlese, ist das Thema das offensichtlich nicht so einfach :

soll ich dann überhaupt etwas bei ROCO kaufen ,
z.B. für DC Analog H0 neue Lok BR80 (für Decoder vorbereitet) Art.Nr. 63338 für ca. 85 Eier ?

muß wohl doch etwas mehr ausgeben , also gleich bei Tillg, ESU oder... schauen..
angedacht ist Kleine Dampflok HO erstmal analog (knappe Kasse !)

freue mich über Empfehlungen usw.



RE: Garantiereperraturen von Roco Lokomotiven

#10 von volkerS , 02.10.2019 15:44

Hallo Lupus51,
du kaufst doch nicht bei Roco, oder?. Du kaufst bei einem Händler, egal ob Ladengeschäft oder Internet. Bei Problemen ist dieser Händler dein Ansprechpartner. Sonst niemand. Roco direkt wäre es nur, wenn du in ihrem Web-Shop gekauft hast. Und dort gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für Händler. Da kann sich auch Roco nicht drücken.
Das hat alles aber nix mit Garantie zu tun sondern mit Gewährleistung. Wenn ESU etwas kostenfrei instandsetzt, dann kann man es Kulanz nennen, einen Anspruch darauf hast du aber nicht und es kann dir durch aus passieren dass du heute die Lok kostenfrei instandgesetzt bekommst in einem Monat aber ein Kostenvoranschlag kommt.
Volker


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RE: Garantiereperraturen von Roco Lokomotiven

#11 von Elokfahrer160 , 02.10.2019 19:30

Moin, Traudel,

ich kaufe auch eine gewisse Anzahl neuer Loks von Roco über das Jahr. Ich kaufe bei Fachhändlern der Händlervereinigung" wilde 13 " die auch
über einen guten /sehr guten hauseigenen Reparaturservice verfügen. Der hilft auch später bei Reparaturen ausserhalb der Gewährleistung der Hersteller.

So z.B. die Händler der " wilden 13 " wie Fa. Apitz, Wuppertal, Werst/Ludwigshafen oder auch Hünerbein /Aachen. Eine weitere gute Quelle für
Reparaturen wäre die Fa. APC Adams, die über ein gutsortiertes Ersatzteile Lager für Roco Loks verfügt. Meine Aufstellung mag nicht voll-
ständig sein, nur so als guter Tip.

Grüsse - Elokfahrer160/Rainer


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RE: Garantiereperraturen von Roco Lokomotiven

#12 von JoWild , 02.10.2019 20:14

Zitat von Modelleisenbahnfan im Beitrag Garantiereperraturen von Roco Lokomotiven

...
Garantie für Modellbahnartikel bietet m. W. außer Märklin für Insider- und MHI - Artikel (und auch hier nur dann, wenn diese beim Märklin - Vertragshändler gekauft wurden) kein Modellbahnhersteller an, somit gibt es außer bei den genannten Märklinartikeln auch keine Garantiereparaturen für Modellbahnartikel.
...

Hallo
Märklin/Trix/LGB bietet für alle Produkte eine Herstellergarantie von 2 Jahren (https://www.maerklinshop.de/garantiebedingungen) und für MHI- und Insider-Produkte eine Garantieverlängerung

Roco wickelt selbst nur Gewährleistungsarbeiten ab für Artikel, die direkt bei Roco gekauft wurden (ROCO-Web-Shop) sonst geht der Weg über den verkaufenden Händler (https://www.roco.cc/de/service/partner/index.html)

Bei vielen anderen Herstellern findet man gar keine Aussage zum Thema Gewährleistung oder Garantie.


Ich wünsche allen Freude an ihrer Modellbahn
Joachim


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