Tartort: Vörde (Strecke: Oberh.-Sterkrade - Emmerich)
Täter: 17 männlich P U N K E R von Beruf mit Ratte im Nacken und Pulle Bier in den Pfoten
Ich war mit 2 Gefahrgutkesselwagen (voll 179 t + Lok 48 t) UN Nummer 1040 / 263
Ethylenoxid mit Stickstoff bis zu einem höchstzulässigen Gesamtdruck von 1 MPa (10 bar) bei 50°C
unterwegs.
Zuglok V 60 Ich habe Dinslaken hinter mir gelassen und war kurz vor Vörde da sah ich den Typen im Gleis stehen! Ich habe einmal gepfiffen und mich brems bereit gehalten.... Der Herr Verschwand vom Gleis auf den Bahnsteig. 100 - 200 m weiter kam der Typ wieder auf das Gleis. nun habe ich dauergepfiffen und habe alles gemacht um zum stehen zu kommen.... (Sand, und Führerbremsventil bis hinten durchgerissen (Fachwort: Schnellbremsung!)
Ich bin da zum stehen gekommen wo der Typ stand. dieser hatte sich rechtzeitig auf den Bahnsteig begeben und sich hinter einem Gebüsch versteckt! Ich raus aus der Lok und habe mir den gekrallt. Ich habe ein sehr lautes Organ! Ich habe ihn angebrüllt das er mir den Ausweis geben soll! Dieser war so eingeschüchtert das er mir den Ausweis Blitzschnell gegeben hat. Danach eröffnete ich ihm das ich ihn nun anzeigen werde! Da bettelte er das ich ihm den ausweis zurück geben solle und wir es vergessen könnten. er wollte ja "NUR" nach Hause!
Zudem würde er mich auch Anzeigen nur weil ich Ihm an den Kragen gepackt habe.
Nun denn... Ich habe den Fdl angerufen und der hatte meine Fahrstraße* zurückgenommen Dann die Züge umgeleitet (GWB**) Die Polizei kam und befragte mich was passiert sei! Der Typ hatte da nicht mal den Anstand den Rand zu halten.... Ich habe den Sachverhalt wie gesagt geschildert und gesagt das ich ihn wegen "Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr" Anzeigen möchte.
Nun kam der Mann zu Wort! Sein erster Satz war er möchte mich wegen "gefährlicher Körperverletzung" anzeigen Der Polizist fragte ob er "schwerst verletzt" wäre.... Antwort: Nö! So kam dann nur vom Beamten .... na dann können sie ihn auch nicht anzeigen .... weil das an den Kragen packen in dieser Situation normal wäre....
Der polizist fragte weiter weshalb er auf dem Gleis stand, ob er Suizid begehen wollte.... Antwort: Nö wollte nach Hause.... Dann sagte der Beamte nun dann ist die Anzeige von dem Lokführer rechtens! Die beamten nortierten sich unsere Daten... da fragte der Knirps ob und wie Teuer das werden würde... der Lokführer sagt mir ja nichts.... Da meinte einer der Polizisten 5 - 6000 € (ich wand mich ein und sagte das da noch mehr Kosten auf ihn zukommen werden) Der Punker: Wie soo teuer??? Kann man das mit einem Wochenendarrest absitzen, ich habe nämlich nicht so viel Geld???? Der Polizist antwortete da kommste mit dem "Preis von einem Wochenendarrest" nicht aus .... reche mal mit 2 Jahren!
Zudem kommen noch Forderungen von der Bahn und meiner Firma!
Die DB nimmt "pro Verspätungsminute" 300 € (in meinem Fall 60 min)
und die von meinem Arbeitgeber kann ich nicht sagen!
der hat sich mal eben mit den 30 Sec eine Summe von ca 24-25.000 € Strafe erwirtschaftet!
Der war und ist sich dessen Tragweite seines Handelns nicht bewußt! Die Polizei hatte ihn auch mitgenommen! Ich hätte ihn am liebsten zusammengeschlagen... so wütend war ich .. aber ich kann mich beherrschen!!
So nun das Gesetz:
§ 315 StGB
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
Achtundzwanzigster Abschnitt (Besonderer Teil)
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1.
Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.
Hindernisse bereitet,
3.
falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4.
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
in der Absicht handelt,
a)
einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b)
eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2.
durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
* Fahrstraße:
Als Fahrstraße bezeichnet man im Eisenbahnwesen den aus Gleisen, Kreuzungen und Weichen gebildeten und signaltechnisch gesicherten Schienenfahrweg eines Schienenfahrzeuges. Eine Fahrstraße verknüpft Weichen und andere Einrichtungen des Fahrwegs samt Durchrutschweg, auch zum Flankenschutz und bringt sie in Abhängigkeit zu dem Signal, das die Fahrt zulässt. Sie wird vom Stellwerk überwacht – man nennt dies verschlossen, so dass Umstellvorgänge verhindert werden, bis die Fahrstraße wieder freigegeben ist und Belegungsmeldungen zum Haltstellen der Signale führen. Werden die mitverschlossenen Überwachungsbereiche unerwartet belegt, wird das Startsignal in Grundstellung Halt geworfen. Die Abhängigkeit zwischen dem Signal und den Streckeneinrichtungen in der Fahrstraße nennt man Signalabhängigkeit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrstrasse
** GWB:
Zweigleisige Eisenbahnstrecken können im Gleiswechselbetrieb (GWB) betrieben werden, so dass beide Gleise in beiden Fahrtrichtungen gleichermaßen benutzt werden können. Damit verliert das Konzept vom richtungsbedingten Gleisbetrieb mit Gleis und Gegengleis zunehmend an Bedeutung.
Der erste einseitige Gleiswechselbetrieb in Deutschland wurde am 17. Oktober 1951 an der Bahnstrecke Bebra–Göttingen zwischen Bebra und Cornberg in Betrieb genommen.
Neue Schnellfahrstrecken werden von Beginn an für Gleiswechselbetrieb konzipiert. Altbaustrecken werden teilweise dazu ausgerüstet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleiswechselbetrieb[/url]