RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#1 von Herr Maus ( gelöscht ) , 06.06.2009 15:14

Hallo,

habe soeben beim SWR eine Meldung entdeckt:
»Schienenbus prallt auf Lkw - Mehrere Verletzte

Bei dem Zusammenstoß eines Lastwagens und eines Schienenfahrzeugs in der Eifel sind heute Morgen fünf Menschen schwer verletzt worden, zwei von ihnen lebensgefährlich. Zudem gab es nach Polizeiangaben 20 Leichtverletzte.
Die Schwerverletzten wurden mit mehreren Hubschraubern in umliegende Krankenhäuser geflogen. Darunter sind den Angaben zufolge der Lastwagenfahrer, der Lokführer und der Zugbegleiter. Die Leichtverletzten wurden vor Ort in Zelten versorgt.

Die genaue Unfallursache ist unklar. Der Lkw-Fahrer hatte vermutlich das Schienenfahrzeug an einem unbeschrankten Bahnübergang der so genannten Eifelquerbahn auf der Kreisstraße 35 zwischen Hohenfels und Hinterweiler nicht bemerkt. Die Bahn sprang durch die Wucht des Zusammenstoßes aus den Schienen und stürzte eine Böschung hinunter. Der Lastwagen kippte um.
Eifelquerbahn verbindet Kaisersesch und Gerolstein

Der von der privaten Vulkan-Eifel-Bahn Betriebsgesellschaft mbH (VEB) betriebene Abschnitt der Eifelquerbahn verbindet die Orte Kaisersesch und Gerolstein. Die insgesamt gut 95 Kilometer lange Eifelquerbahn ist nicht elektrifiziert und teilweise nur eingleisig ausgebaut.«
Quelle: Südwestrundfunk.


Foto: Gabi Vogelsberg, http://www.volksfreund.de

Viele Grüße,
Andreas


Herr Maus

RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#2 von BR 194 ( gelöscht ) , 06.06.2009 19:09

Hallo Leute, leider heute keine guten News für die Museums- und Touristikbahner, Schienenbusunglück in der Eifel:

Schweres Zugunglück bei Hohenfels-Essingen (Landkreis Vulkaneifel): Beim Zusammenstoß eines Schienenbusses mit einem LKW sind am Samstag 25 Menschen verletzt worden. Zwei von ihnen schweben in Lebensgefahr.

Ausflugsfahrt mit schrecklichem Ausgang: Ein mit 33 Personen besetzter Schienenbus der Vulkan-Eifel-Bahn ist am Samstagmorgen gegen 9.30 Uhr mit einem LKW zusammengestoßen. Das Unglück ereignete sich kurz hinter Hohenfels-Essingen an einem unbeschrankten Bahnübergang.

Der Schienenbus war von Gerolstein in Richtung Kaisersesch unterwegs, als der LKW, auf dem Weg zur Lavagrube bei Kirchweiler, die Schienen kreuzte. Der 41-jährige Fahrer des Gespanns aus dem nordrhein-westfälischen Mechernich-Floisdorf hatte den Zug mit mit zwei Waggons offenbar übersehen.

Der 59-jährige Fahrer des Schienenbusses gehört zu den lebensgefährlich Verletzten. Trotzdem habe der Zugführer unbedingt noch den Fahrdienstleiter informieren wollen, sagt einer der Touristen.

Schon kurz nach dem Zusammenstoß eilen Ersthelfer an den Unglücksort.
Einer von ihnen: Hans-Adolf Adolphs aus Kradenbach. „Die Leute standen unter Schock“, berichtet er. Adolphs half den Verletzten aus dem Schienenbus und kümmerte sich um eine Frau, die hinausgeschleudert und unter dem LKW-Anhänger eingeklemmt worden war.

Insgesamt waren 120 Rettungskräfte im Einsatz, darunter das DRK mit Notfallseelsorge, Feuerwehren aus den Verbandsgemeinden Daun und Gerolstein sowie vier Rettungshubschrauber. Nach der Erstversorgung wurden die Verletzten in die umliegenden Krankenhäuser gefahren oder geflogen. Unter den Helfern war auch Siegfried May, Pastor in Stadtkyll, der zur Notfallseelsorge an die Unglücksstelle gerufen wurde. „Ich bin mit Steffi Peters vom DRK hierhingekommen, wir haben für solche Fälle eine Meldekette.“

„Man muss den Rettungskräften in der Vulkaneifel ein großes Kompliment machen“, sagt einer der Mitreisenden im Schienenbus. „Hier waren alle rasch vor Ort und haben umsichtig gehandelt.“ Auch Landrat Heinz Onnertz und Matthias Pauly, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein, kamen unverzüglich zum Unglücksort. „Unglaublich, diese Wucht“, sagt Onnertz angesichts der Unfallstelle. Es sei fast ein Wunder, dass dabei nicht noch Schlimmeres geschehen sei.

Jörg Petry, Chef der Vulkan-Eifel-Bahn, die die Schienenbusse betreibt, ist sichtlich geschockt: „Auch wenn wir nichts für das Unglück können, ist es schrecklich. Eine Katastrophe.“

Heinz-Peter Thiel, Leiter der Dauner Polizei-Inspektion, teilt mit, dass ein Gutachter für die Klärung des Unfallhergangs eingeschaltet sei. Die Zugwaggons, der LKW und der Anhänger sind mittlerweile beschlagnahmt und sollen überprüft werden. Die Strecke der Vulkan-Eifel-Bahn bleibt bis auf weiteres gesperrt. Die Bergung der verunglückten Fahrzeuge wird nach Stand der Dinge nicht vor 18 Uhr am Samstag beginnen.
http://www.volksfreund.de/totallokal/reg...art1129,2101017


BR 194

RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#3 von Baureihe 232 ( gelöscht ) , 06.06.2009 21:17

Hi,
wirklich traurig für Petry. Denn der Schienenbus sieht schlecht aus, ob der je wieder fahren wird?
Das ist auch für die bisher erfolgreiche VEB ein Rückschlag.


Baureihe 232

RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#4 von Michael Fitz , 06.06.2009 22:10

Hallo,

hier der Bericht in der Tagesschau:

http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video508938.html

Gruß
Michael


 
Michael Fitz
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RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#5 von Baureihe95 ( gelöscht ) , 07.06.2009 11:09

Bekomme eine Gänsehaut wenn ich die Fotos und den Bericht sehe!

Hoffentlich kommt bei diesem Unfall keiner ums Leben! Der Vt sieht ja wirklich schlimm aus!
Aber selbst den kann man wieder ersetzen oder aufbauen!

Ist aber immer wieder das Problem mit den Strecken die nur hin und wieder befahren werden!
Es rechnet keiner mehr mit Zugverkehr!

Also Augen auf an jedem Übergang!

Grüße
Günter


Baureihe95

RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#6 von HafenbahnFrankfurt , 07.06.2009 11:15

Hallo,
so sehr ich mirs auch wünschen würde das der VT wieder irgendwann fahren kann glaub ich nicht daran. Ich denke alle verwertbaren Ersatzteile ausgebaut und dann tschüss in den Lokhimmel.

Gruß
Yannick


Viele Grüße
Yannick


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RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#7 von BR 194 ( gelöscht ) , 07.06.2009 11:57

Hallo,
das ist wie mit dem Gläsernen Zug! Aufbauen kann man alles... nur auf den preis kommt es an. Da es ein Motorwagen ist denke ich nicht das der jemals wieder aufgebaut wird!
Der wird sicher verschrottet werden! Damit muß man sich leider abfinden.

Zitat
Ist aber immer wieder das Problem mit den Strecken die nur hin und wieder befahren werden!
Es rechnet keiner mehr mit Zugverkehr!



Meine Antwort!!!
Verkehrsrecht: StVO - Strassenverkehrsordnung

§ 19 - Bahnübergänge

(1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang

1. auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),
2. auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und
3. in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder "lndustriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" steht.

Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern.

(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn

1. sich ein Schienenfahrzeug nähert,
2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind oder
4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet.

Hat rotes Blinklicht die Form eines Pfeiles, so hat nur zu warten, wer in die Richtung des Pfeils abbiegen will. Das Senken der Schranken kann durch Glockenzeichen angekündigt werden.

(3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Züge haben in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 und 3 außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, auf denen sie von mehrspurigen Fahrzeugen überholt werden können und dürfen, schon unmittelbar nach der einstreifigen Bake (Zeichen 162) zu warten.

(4) Kann der Bahnübergang wegen des Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt überquert werden, ist vor dem Andreaskreuz zu warten.

(5) Wer einen Fuß-, Feld-, Wald- oder Radweg benutzt, muss sich an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz entsprechend verhalten.

(6) Vor Bahnübergängen ohne Vorrang der Schienenfahrzeuge ist in sicherer Entfernung zu warten, wenn ein Bahnbediensteter mit einer weiß-rot-weißen Fahne oder einer roten Leuchte Halt gebietet. Werden gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben, gilt § 37 Abs. 2 Nr. 1 entsprechend.

(7) Die Scheinwerfer wartender Kraftfahrzeuge dürfen niemanden blenden.


BR 194

RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#8 von K-P ( gelöscht ) , 07.06.2009 14:00

Zitat von BR 194
Meine Antwort!!!
Verkehrsrecht: StVO - Strassenverkehrsordnung

Ja, klar,

das weiß normalerweise auch jeder Verkehrsteilnehmer, zumindest in den Grundsätzen.

Es gibt aber Gegenden, in denen es früher ein Netz von vielen Nebenstrecken gab, die heute stillgelegt sind. Ich kenne in z. B. Nordfriesland einige Bahnübergänge von Strecken, auf denen seit mindestens 20 Jahren kein Zug mehr gefahren ist. Besonders Ortskundige werden da überhaupt nicht mehr auf die Lichtzeichenanlage achten, wenn sie vielleicht schon achttausendmal (20 Jahre x 200 Arbeitstage, hin und zurück) drüber gefahren sind und nie ein Zug kam.

Wenn auf solchen "verschlafenen" Strecken jetzt wieder Züge fahren, wird es schnell gefährlich.

    Auf der Strecke Kappeln - Süderbrarup gab es schon mehrmals solche Unfälle (allerdings ohne Todesopfer), sowohl mit Übergabegüterzügeln als auch mit Museumszügen der Angelner Dampfeisenbahn; auf dieser Strecke ist die Mehrzahl der Übergänge nur durch ein Andreaskreuz "gesichert".

    Ein Sonderzug der Angelnbahn war aber vor einigen Jahren zwischen Flensburg und Süderbrarup in einen Unfall verwickelt, weil ein Traktorfahrer die Lichtzeichenanlage nicht beachtet hatte. Der Traktorfahrer starb, so dass über die genaue Unfallursache nur spekuliert werden kann. Als Ortskundiger/Anwohner kannte er die Strecke mit DB-Regio-Taktverkehr vermutlich genau. Möglicherweise zu genau, so dass er außer "Viertel vor" und "Zehn nach" nicht mehr auf den Zugverkehr geachtet haben könnte.
Durch Gespräche mit Berufskraftfahrern habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Bahn überwiegend geringgeschätzt wird (fährt selten und langsam) und die Gefahren deshalb unterschätzt werden.

Freundliche Grüße

K-P


K-P

RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#9 von michael_geng , 07.06.2009 14:24

Schade mit dem waren Wir schon unterwegs und es Spaß gemacht.
Ich hoffe der Betrieb kann irgendwann wider aufgenommen werden.
Wir werden dort auch wieder
Urlaub machen und dann mit der Bahn fahren.

Mfg Michael


Mein Plannung:
http://stummiforum.de/viewtopic.php?f=24&t=142004
Mein Bau:
viewtopic.php?f=15&t=163814

Grundrechte sind nicht verhandelbar.


 
michael_geng
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RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#10 von Michael Fitz , 07.06.2009 14:58

Hallo,

den Ausführungen K-Ps kann ich mich nur anschliessen. Bei gelegentlichen Führerstandsmitfahrten auf Nebenstrecken habe ich es selber schon erlebt, wie PKW-Fahrer die Situation falsch einschätzten und trotz akustischer Warnung (Horn/Pfeife) und optischer Wahrnehmung noch schnell über den unbeschrankten BÜ huschten (glücklicherweise habe ich noch keinen Unfall miterleben müssen).

Die Selbstüberschätzung solcher Fahrer ist unverantwortlich!

Gruß
Michael


 
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RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#11 von HafenbahnFrankfurt , 07.06.2009 16:42

Das mit den da kommt doch eh nix kann ich selbst in der Großstadt bestätigen. So ist es wenn man in Frankfurt am Eisernen Steg vorbeifährt schon sehr gefährlich für alle; nicht wegen der Geschwindigkeit; sondern weil niemand damit rechnet. So springen die Leute wie sie lustig sind noch über die Gleise und Autos und LKWs fahren selbst wenn der Rangierer schon auf der Straße steht noch drüber. Zum Glück hats noch nie gekracht.

Aber zum LKW. ich finde der sieht aus wie ein LKW der gerade zu einer Baustelle hin fährt. Solche Baustellen haben normalerweise nur so drei Laster und damit drei Fahrer. Wenn solch ein Fahrer nun schon 100 male über diesen BÜ gefahren ist und nie was gekommen ist wird man wohl wirklich unvorsichtig und wenn dann dazu noch das Radio läuft hört man auch das Pfeifen nicht mehr als solches.

Gruß
Yannick


Viele Grüße
Yannick


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RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#12 von Bodenbahner ( gelöscht ) , 07.06.2009 17:59

Es scheint in Mode zu kommen Büs nicht mehr zu beachten.
Vieleicht sollte man da wirklich die Strafen hochsetzen, sowas kann in ein "Massenmord" enden. Siehe nur die Scharfherde via ICE oder Eschede wenn sich ein Wagen Querstellt.

Vieleicht sollte man Grundsätzlich drüber nachdenken schon beim einfachen Nichtbeachten des BÜs grundsätzlich 3 - 5 Jahre Führerscheinentzug, KFZ Halteverbot und Einzug sämtlicher im Besitz oder Nutzung befindlicher Autos und Fahhräder aus zu sprechen, unabhängig ob derjenige tatsächlich mit dem Auto oder zu Fuß unterwegs war, und ob er wenn gefährdet.

Es scheint nicht anders zu gehen..

Schade eigentlich

mfg

Ralf


Bodenbahner

RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#13 von BR 194 ( gelöscht ) , 08.06.2009 00:28

Hallo,
Da ich Lokführer bin wie fast alles wissen, habe ich auch sehr oft mit "Bahnübergängen" zu tun.

Was nutzen höhere Strafen.... wenn keiner Kontrolliert???? ich denke das bringt nichts. Man muß es kontrollieren.

Ich habe Donnerstag auch ein nicht so schönes Erlebnis gehabt!

Hat zwar nichts mit einem Bahnübergang zu tun aber ist fast das selbe!

Tartort: Vörde (Strecke: Oberh.-Sterkrade - Emmerich)
Täter: 17 männlich P U N K E R von Beruf mit Ratte im Nacken und Pulle Bier in den Pfoten

Ich war mit 2 Gefahrgutkesselwagen (voll 179 t + Lok 48 t) UN Nummer 1040 / 263
Ethylenoxid mit Stickstoff bis zu einem höchstzulässigen Gesamtdruck von 1 MPa (10 bar) bei 50°C
unterwegs.

Zuglok V 60 Ich habe Dinslaken hinter mir gelassen und war kurz vor Vörde da sah ich den Typen im Gleis stehen! Ich habe einmal gepfiffen und mich brems bereit gehalten.... Der Herr Verschwand vom Gleis auf den Bahnsteig. 100 - 200 m weiter kam der Typ wieder auf das Gleis. nun habe ich dauergepfiffen und habe alles gemacht um zum stehen zu kommen.... (Sand, und Führerbremsventil bis hinten durchgerissen (Fachwort: Schnellbremsung!)
Ich bin da zum stehen gekommen wo der Typ stand. dieser hatte sich rechtzeitig auf den Bahnsteig begeben und sich hinter einem Gebüsch versteckt! Ich raus aus der Lok und habe mir den gekrallt. Ich habe ein sehr lautes Organ! Ich habe ihn angebrüllt das er mir den Ausweis geben soll! Dieser war so eingeschüchtert das er mir den Ausweis Blitzschnell gegeben hat. Danach eröffnete ich ihm das ich ihn nun anzeigen werde! Da bettelte er das ich ihm den ausweis zurück geben solle und wir es vergessen könnten. er wollte ja "NUR" nach Hause!
Zudem würde er mich auch Anzeigen nur weil ich Ihm an den Kragen gepackt habe.
Nun denn... Ich habe den Fdl angerufen und der hatte meine Fahrstraße* zurückgenommen Dann die Züge umgeleitet (GWB**) Die Polizei kam und befragte mich was passiert sei! Der Typ hatte da nicht mal den Anstand den Rand zu halten.... Ich habe den Sachverhalt wie gesagt geschildert und gesagt das ich ihn wegen "Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr" Anzeigen möchte.
Nun kam der Mann zu Wort! Sein erster Satz war er möchte mich wegen "gefährlicher Körperverletzung" anzeigen Der Polizist fragte ob er "schwerst verletzt" wäre.... Antwort: Nö! So kam dann nur vom Beamten .... na dann können sie ihn auch nicht anzeigen .... weil das an den Kragen packen in dieser Situation normal wäre....
Der polizist fragte weiter weshalb er auf dem Gleis stand, ob er Suizid begehen wollte.... Antwort: Nö wollte nach Hause.... Dann sagte der Beamte nun dann ist die Anzeige von dem Lokführer rechtens! Die beamten nortierten sich unsere Daten... da fragte der Knirps ob und wie Teuer das werden würde... der Lokführer sagt mir ja nichts.... Da meinte einer der Polizisten 5 - 6000 € (ich wand mich ein und sagte das da noch mehr Kosten auf ihn zukommen werden) Der Punker: Wie soo teuer??? Kann man das mit einem Wochenendarrest absitzen, ich habe nämlich nicht so viel Geld???? Der Polizist antwortete da kommste mit dem "Preis von einem Wochenendarrest" nicht aus .... reche mal mit 2 Jahren!

Zudem kommen noch Forderungen von der Bahn und meiner Firma!
Die DB nimmt "pro Verspätungsminute" 300 € (in meinem Fall 60 min)
und die von meinem Arbeitgeber kann ich nicht sagen!

der hat sich mal eben mit den 30 Sec eine Summe von ca 24-25.000 € Strafe erwirtschaftet!
Der war und ist sich dessen Tragweite seines Handelns nicht bewußt! Die Polizei hatte ihn auch mitgenommen! Ich hätte ihn am liebsten zusammengeschlagen... so wütend war ich .. aber ich kann mich beherrschen!!

So nun das Gesetz:

§ 315 StGB
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
Achtundzwanzigster Abschnitt (Besonderer Teil)

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1.

Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.

Hindernisse bereitet,
3.

falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4.

einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1.

in der Absicht handelt,
a)

einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b)

eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2.

durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


* Fahrstraße:
Als Fahrstraße bezeichnet man im Eisenbahnwesen den aus Gleisen, Kreuzungen und Weichen gebildeten und signaltechnisch gesicherten Schienenfahrweg eines Schienenfahrzeuges. Eine Fahrstraße verknüpft Weichen und andere Einrichtungen des Fahrwegs samt Durchrutschweg, auch zum Flankenschutz und bringt sie in Abhängigkeit zu dem Signal, das die Fahrt zulässt. Sie wird vom Stellwerk überwacht – man nennt dies verschlossen, so dass Umstellvorgänge verhindert werden, bis die Fahrstraße wieder freigegeben ist und Belegungsmeldungen zum Haltstellen der Signale führen. Werden die mitverschlossenen Überwachungsbereiche unerwartet belegt, wird das Startsignal in Grundstellung Halt geworfen. Die Abhängigkeit zwischen dem Signal und den Streckeneinrichtungen in der Fahrstraße nennt man Signalabhängigkeit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrstrasse

** GWB:
Zweigleisige Eisenbahnstrecken können im Gleiswechselbetrieb (GWB) betrieben werden, so dass beide Gleise in beiden Fahrtrichtungen gleichermaßen benutzt werden können. Damit verliert das Konzept vom richtungsbedingten Gleisbetrieb mit Gleis und Gegengleis zunehmend an Bedeutung.

Der erste einseitige Gleiswechselbetrieb in Deutschland wurde am 17. Oktober 1951 an der Bahnstrecke Bebra–Göttingen zwischen Bebra und Cornberg in Betrieb genommen.

Neue Schnellfahrstrecken werden von Beginn an für Gleiswechselbetrieb konzipiert. Altbaustrecken werden teilweise dazu ausgerüstet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleiswechselbetrieb[/url]


BR 194

RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#14 von Bodenbahner ( gelöscht ) , 08.06.2009 01:10

Die Frage ist nur, ob selbst wenn da Zivielrechtlich vorgegangen wird, was zu holen ist.

Was aber das Problem nicht beseitigt, ich gebe dir recht, wenn man nicht Kontroliert nützt das nix.

mfg

Ralf


Bodenbahner

RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#15 von uwe 1109 ( gelöscht ) , 08.06.2009 07:21

guten morgen zusammen,

sind wir doch mal ehrlich:
unser verkehrsverhalten wird doch immer schlimmer.
bin gestern vom Feldberg nach Stgt ,mit dem auto auf der A81, gefahren.

was ich da an verkehrsrüpeln auf der kurzen strecke entdeckt habe ist mir ein graus.
es gilt scheinbar nur noch die ellenbogentaktik.
"ich und sonst keiner.alle anderen dürfen doch nicht auf meinem weg unterwegs sein.die haben platz zu machen wenn ich komme."

bin selbst über zehn jahre am großen lenkrad(LKW) gesessen und habe,gott sei dank,keinen unfall oder so selbst miterleben müssen.
mein erster fahrlehrer sagte mir mal: sei umsichtig im straßenverkehr
und rechne immer mit den fehlern anderer.
dies beherzige ich bis zum heutigen zeitpunkt und habe nicht vor dies zu ändern.
bin sicher nicht der von gott befohlene fahrer,aber mit um- und weitsicht
kommt man(n) und frau sicher weiter.

dies gilt meiner ansicht nach für alle situationen auf den straßen,somit auch an BÜ.

ich hätte viel zu viel schiss nen BÜ zu überfahren, wenn lichter blinken oder schranken zu sind, mit dem gedanken mich selbst und andere in gefahr zu bringen.

ich denke aber auch das sich das nicht so schnell,wenn überhaupt,ändern wird.

grüße aus LB und allzeit sichere fahrt,egal mit welchem verkehrsmittel.

uwe


uwe 1109

RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#16 von DEN ( gelöscht ) , 08.06.2009 16:40

Es ist ohnehin erstaunlich, was gelegentlich nach Unfällen zwischen der Eisenbahn und anderen Verkehrsteilnehmern gefordert wird; der Zug könnte ja vor dem Überweg einmal kurz anhalten um den Individualverkehr vorbeizulassen, Bahnsteige müssen vergittert werden, damit niemand vom Sog des vorbeifahrenden Zuges erfasst wird, Bahngelände ist einzuzäunen, damit Jugendliche nicht auf Wagen klettern und Bekanntschaft mit dem Fahrdraht machen oder die Gleise nicht als Abkürzung benutzen. Verkehrte Welt...


DEN

RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#17 von MBF No.1 , 08.06.2009 21:25

Hallo BR 194,
Du hast weiter und etwas von GWB geschrieben. Da raus erkenne ich dich das alten Eisenbahner.

Heute heißt es aber entgegen der Gewöhnlichen Fahrtrichtung. Nur so am Rande.

So wie gehandelt hast, finde ich Richtig. Es ist bloss Schade das der Typ nachher auf unsere Kosten ein warmes Zimmer hat und auch 3 Mahlzeiten am Tag.

MFG
Thomas


Die härteste Droge der Welt, die Bahn, ein Zug und Du bist weg.
Wer Rechtschreib Fehler findet, darf diese Behalten.


 
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RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#18 von BR 194 ( gelöscht ) , 09.06.2009 01:37

Zitat von MBF No.1
Hallo BR 194,
Du hast weiter und etwas von GWB geschrieben. Da raus erkenne ich dich das alten Eisenbahner.

Heute heißt es aber entgegen der Gewöhnlichen Fahrtrichtung. Nur so am Rande.

So wie gehandelt hast, finde ich Richtig. Es ist bloss Schade das der Typ nachher auf unsere Kosten ein warmes Zimmer hat und auch 3 Mahlzeiten am Tag.

MFG
Thomas



Wieso? es heißt Gleiswechselbetrieb... Du hast auf beiden Seiten Signale stehen.
das was Du meinst erkläre ich Dir hier:

Als Gegengleis wird das Streckengleis einer zweigleisigen Eisenbahnstrecke bezeichnet, das nicht als Regelgleis für die entsprechende Fahrtrichtung vorgesehen ist. Beispielsweise ist in Deutschland das linke Gleis in Fahrtrichtung meistens das Gegengleis (vergleichbar zur Gegenspur einer Straße), das rechte Gleis das Regelgleis (vergleichbar mit der normalen Fahrpur im Kraftfahrzeugverkehr).

Der Zugverkehr wird über das Gegengleis wird nur in Ausnahmefällen (Baustelle, Unfall oder sonstiges Hindernis) mit ausdrücklicher Anweisung durch das zuständige Stellwerk entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung geführt. Um Kollisionen mit Arbeitern an Baustellen zu vermeiden, sind dabei besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Aus Sicht des Regelwerkes gibt es in Deutschland nur ein- und zweigleisige Strecken. Mehrgleisige Strecken werden betrieblich in einzelne Teilstrecken mit jeweils ein oder zwei Gleisen unterteilt

Das Gegengleis wird auch falsches Gleis genannt, weil es (zumindest bei Strecken mit herkömmlicher Signalausrüstung) im Normalfall nicht befahren werden darf. Es gibt aber Fälle, in denen es doch befahren werden muss, zum Beispiel, wenn sich auf dem Regelgleis eine Baustelle befindet oder es durch einen defekten Zug besetzt ist. Um solche Fahrten abzusichern, wird (insbesondere wenn der Fall planbar ist – etwa bei Baustellen) eine hilfsweise Signalisierung eingerichtet. In anderen Fällen wird dem Lokführer ein schriftlicher Fahrbefehl oder Fahrauftrag erteilt. Züge, welche auf dem „falschen Gleis“ verkehren, dürfen im Regelfall nur unter deutlich verminderter Geschwindigkeit fahren als dies im gleichen Streckenabschnitt auf dem Regelgleis der Fall gewesen wäre. Meistens sind Bautellen zusätzlich durch eine Rottenwarnanlage gesichert, um Streckenarbeiter vor dem herannahenden Zug zu warnen.

Gleiswechselbetrieb

Zweigleisige Strecken werden zunehmend dafür ausgerüstet, dass beide Gleise im so genannten Gleiswechselbetrieb (GWB) in beiden Fahrtrichtungen gleichermaßen benutzt werden können. Damit verliert das Konzept von Gleis und Gegengleis an Bedeutung, auch wenn in der Regel die herkömmliche Gleiszuordnung verwendet wird. In Deutschland wird offiziell seit 2003 dafür die Bezeichnung Befahren des Gegengleises mit Hauptsignal und Signal Zs 6 ständig eingerichtet verwendet.

In der Schweiz wird eine Strecke, die in beiden Richtungen für beide Gleise Signale besitzt, so dass bei beiden Gleisen eine signalmäßige Zugfahrstraße gestellt werden kann, als zweigleisige Strecke mit Wechselbetrieb bezeichnet. Eine zweigleisige Strecke mit Signalen nur am Regelgleis heißt zweigleisige Strecke für Einspurbetrieb und ist im Buchfahrplan speziell gekennzeichnet. Eine solche Strecke kann mit zwar auch auf dem falschen Gleis befahren werden, da diese aber in der Regel stellwerktechnisch nicht als Einspurstrecke betrieben werden können, erfordert dies eine spezielle Vorgehensweise seitens der Fahrdienstleiter. Dabei ist auch eine schriftliche Meldung an den Lokomotivführer notwendig, die sogar in protokollpflichter Form abzugeben ist. Aus diesem Grund werden nach Möglichkeit alle mehrgleisigen Strecken als zweigleisige Strecke mit Wechselbetrieb gebaut oder umgebaut.


BR 194

RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#19 von Dirk Ackermann , 09.06.2009 08:55

Moin Leute,

das ist wieder ein typischer Unfall wie er bei den "Gummistiefel-Truckern" leider häufig vorkommt. Fahren ohne auch mal nach rechts oder links zu schauen ob da jemand ist der Vorrang hat.

Gott sei Dank das es bei diesem Unfall keine Toten gab.

Schade ist es um den VT98 der scheint ja wohl leider den Weg zum Bender antreten zu müssen. Hoffentlich findet sich noch ein würdiger Ersatz für den VT der VEB.


Grüße aus Dithmarschen
Dirk

Mitglied bei den Eisenbahnfreunden Vaale e.V.


 
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RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#20 von Kurt , 11.06.2009 01:35

Ich habe mir mal den Unfallort von oben angesehen.

So wie die Bäume stehen habe ich aus einem LKW ca. 90m Sicht. Da kanns schon mal eng werden. Genauer kann ichs nicht sagen, weil mal wieder typischerweise keine Fotos aus den interessanten Blickwinkel zu sehen sind.
Und das beliebte Güter auf die Bahn. Wie da zu sehne ist das ne Zufahrt zu einem Steinbruch. Wieviel Baustellen liegen an der Bahn und könnten damit auch beliefert werden? Na?
Oder warum kam nur eine Antwort auf dieses Thema?
Imübrigen sind die Anforderungen ans Sehvermögen eines LKW fahrers höher als bei PKW Fahrern. Ich schätze mal, ca. 20% würden bei gleichen Anforderungen gar keinen Führerschein bekommen.

Kurt


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Der Zukunft voraus


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RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#21 von Dirk Ackermann , 11.06.2009 07:22

Zitat von Kurt
...
Im übrigen sind die Anforderungen ans Sehvermögen eines LKW-Fahrers höher als bei PKW Fahrern. Ich schätze mal, ca. 20% würden bei gleichen Anforderungen gar keinen Führerschein bekommen.

Kurt



Moin Kurt,

das stimmt so nicht. Bei beiden PKW und LKW Chauffeuren muß das Sehvermögen mit oder ohne Korrektur mindestens 95% betragen, bei der Beantragung der Fahrerlaubnis. ops:

Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen uns LKW-Chauffeuren und den PKW-Chauffeuren. Wir LKW-Chauffeure in Luxembourg müssen alle drei Jahre zum Amtsarzt. Bei dieser altersunabhängigen Untersuchung wird unter Anderem auch das Sehvermögen getestet. Ohne dieses Attest des Amtsarztes erhalte ich keine Arbeitserlaubnis in Luxembourg.
Bei deutschen Kollegen ist diese Amtsärztliche Untersuchung erst ab dem 50. Lebensjahr Vorschrift.

Anderer Aspekt ist die Rundumsicht in den Fahrzeugen, die wird von den Kollegen zu gerne mit Wimpeln, Fähnchen und ähnlichem Schnickschnak zugehängt.

In Dänemark bezahlt man für jeden Wimpel der in der Frontscheibe hängt und die Sicht beeinträchtigt 1000 Dkr. (~135,- €)


Grüße aus Dithmarschen
Dirk

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RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#22 von E10 ( gelöscht ) , 11.06.2009 09:04

Zitat von Dirk Ackermann

Zitat von Kurt
...
Im übrigen sind die Anforderungen ans Sehvermögen eines LKW-Fahrers höher als bei PKW Fahrern. Ich schätze mal, ca. 20% würden bei gleichen Anforderungen gar keinen Führerschein bekommen.

Kurt



Moin Kurt,

das stimmt so nicht. Bei beiden PKW und LKW Chauffeuren muß das Sehvermögen mit oder ohne Korrektur mindestens 95% betragen, bei der Beantragung der Fahrerlaubnis. ops:




Hallo Dirk,

Kurt hat zum Teil recht.
Früher war dies in der STVZO Anlage XVII geregelt und es gab drei verchiedene Gruppen. Für Pkw-, Lkw- und Busführerschein mit entsprechenden Abstufungen.
Heute besteht ebenfalls ein Unterschied in dem ich für die Klasse B einen Sehtest bestehen muß. Für die Klasse C brauche ich eine Untersuchung meines Sehvermögens. Hier geht es auch um mein Sehfeld, Farbsehfähigkeit, etc.
Bei jetzt neu erteilten Führerscheinen ist die Fünfjahresregelung der ärztlichen Untersuchung auch hierzulande schon Vorrausetzung.

Gruß Thomas


E10

RE: Unfall in Hohenfels (Eifel): Schienenbus prallt gegen Lkw

#23 von Kurt , 11.06.2009 13:13

Anlage 6 FEV.
Gilt in Deutschland. Wer will darf auch noch in der Anlage 5 nach Unterschieden suchen.
Noch ein Vergleich (runterscrollen). Rechts die LKW Fahrer, links die PKW Fahrer. Also mit 70% möchte ich nicht über die Autobahn fahren.

Das nützt aber alles nichts, wenn Bäume usw. das Sichtfeld versperren. Wenn ne Gemeinde auch 135€ für einen sichtversperrenden Baum zahlen müsste, wären bei mir in der Gegend die meisten Kommunen kurz vor der Pleite. Aber da läufts ja unter Verkehrsberuhigung und damit dient es der Verkehrssicherheit.

Kurt


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