Guten Morgen!
Ich erlaube mir mal einige Ergänzungen.
Zitat von Atlanta im Beitrag #4
Beim Lokomotivfahrdienst achtete man darauf, daß die Lokomotiven zum jeweiligen Schichtende wieder ihr Heimat BW erreichten, ebenso auch die dem Zug beigestellten Dienstwagen, denn in den Dienstwagen wurden vom Lokpersonal auch Ersatzteile und Schmierstoffe eingelagert, die man nicht auf der Lokomotive lagern konnte.
Und nicht nur das. In den Güterwagenvorschriften, mir liegen Auszüge von 1919 vor, wir genau beschrieben, was alles im Pwg mitzuführen war. Fackeln, Verbandszeug, jede Menge Werkzeug, mit dem man fast jeden Zug wieder flott bekam, usw, usf.
Zitat von Atlanta im Beitrag #4
Bei Güterzugen fuhr der Begleitwagen nicht immer hinter der Lok, sondern auch als Schlußwagen, denn nicht alle am jeweiligen Zugschluß befindlichen Wagen hatten auch Steckplätze für Schlußscheiben, Flaggen oder Laternenhalter, über solche Einrichtungen verfügte aber der Güterzugbegleitwagen.
Bei Preußens fuhr er meines Wissens nach immer hinter der Lok, mit der "Kanzel" vorraus. Der Pwg war Arbeitsplatz des Zugführers, Herr über ein Rudel von Beamten: Ladeschaffner, Bremser, Schlußschaffner, Rangierer, ev. mitfahrende Rottenarbeiter und ähnliches. Gewöhnlich wurde eine Leine von der Kanzel zur Lokpfeife gezogen, mit der der Zugführer dem Zugpersonal seine Anweisungen gab und auch einen Nothalt signalisieren konnte.
Zu den Schlußsignalen sagt die ESO von 1907 in den Ausführungsbestimmungen
:
Zu Signal 16.
71. Schlußsceibe und Schlußlaterne sind in der Regel an der
r e c h t e n Pufferstange aufzuhängen. Wenn der Zug jedoch auf
zweigleisiger Bahn das falsche Gleis ausnahmsweise befährt, so ist
die Schlußlaterne an der l i n k e n Pufferstange, außerdem an der
rechtsseitigen noch eine weißleuchtende Laterne aufzuhängen. Ist
aber zeitweise eingleisiger Betrieb eingerichtet (FV. § 28 B), wird
das Schlußsignal auch bei Dunkelheit wie gewöhnlich gegeben.
72. Die Oberwagenscheiben und Oberwagenlaternen werden in
die auf dem Dache oder zu beiden Seiten des Fahrzeugs befindlicen
Stützen gesteckt
oder mit beweglichen Stützen daran befestigt.
73. Laufen mehrere Bahnlinien auf einer längeren Strecke
nebeneinander her, so ist, wenn es erforderlich ersceint, ihre Züge
voneinander zu unterscheiden, bei den Zügen der einen Bahn
an der l i n k e n Pufferstange noch eine r o t leuchtende Laterne
aufzuhängen.
D.h., der Schlußschaffner hatte diese beweglichen Stützen anzubringen, wenn der Wagen keine festen Stützen hatte. Da aber der Schlußschaffner (die FV habe ich leider nicht) auf dem letzten Wagen seine Platz einzunehmen hatte, mußte dieser mit einem Bremserhaus und Bremsen ausgestattet sein. Das hatte bei der Zugbildung Berücksichtigung zu finden, manchmal wurden auch Bremswagen für den schluß eingestellt, die keine Fracht trasportierten.
Deutlich später reichte es bei luftgebremsten Zügen, wenn der Schlußschaffner seinen Platz unter den letzten 10 Wagen wählte.
Zitat von Atlanta im Beitrag #4
Grundsätzlich galt damals, daß Lokomotiven und Dienstwagen an der Verwaltungsgrenze spätestens getauscht werden mußten, auch innerhalb des Gebietes einer Länderbahn, wie Preußen.
Pwg waren beheimatet und wurden vom Personal vor der Übernahme des Güterzuges in einem speziellen Bereich des Gbf abholt. Mitunter wurden sie noch gedreht, damit die Kanzel vorn lag.
Zitat von Atlanta im Beitrag #4
Schutzwagen wurden um 1933/34 abgeschafft, die ,,Dampftechnik" war soweit vorangeschritten und beherrschbar, daß von der Lokomotive keine Gefahren ausgingen, die es nötig machten ein oder auch mehrere Schutzwagen hinter der Lok zu kuppeln.
Als Schutzwagen dienten bei schnellfahrenden Zügen in der Regel die Packwagen, welche nicht ständig von Personal besetzt sein durften. Sie sollten bei Auffahrunfällen die Reisenden schützen und bildeten eine zusätzliche Knautschzone. Wichtig bei den Holzwagen der Länderbahnzeit. Machte ein Zug unterwegs Kopf, wurde den Zügen ein weiterer Schutzwagen beigestellt. Es gibt irgendwo ein Foto, auf dem in einem Schnellzug direkt hinter der Lok ein preußischer Abteilwagen leer mitläuft, der Pw4ü dann am Schluß läuft.
Der beliebte Pwg lief nur bei OOt-Zügen am Schluß, die DRG traute dem Pwg pr 14 die Zuglast nicht zu, fürchtete bei 2200 t Zuglast würde der arme Wagen schlicht auseinandergerissen. Da brauchte der Zugführer aber auch nicht mehr auf losgerissene Wagendecken oder seine Bremser achten.
Andreas