Moin Friedrich,
Zitat von Friedrich im Beitrag #4
Pr. Abteilwagen auf Nebenbahnen finde ich immer schwierig. Dort gab es ja keine Bahnsteigschranken an den Bahnhöfen.
Liebe Grüße.
Das stimmt so nicht ganz, denn auch auf Bahnhöfen der Nebenbahnen galt das Allgemeine Bahnpolizeireglement, welches eindeutig regelte, wann sich das Publikum auf dem Bahnsteig azfhalten durfte and wann nicht und wer speziell ein unbefugtes Betreten der Bahnsteige und deren Zugangskontrollen zu regeln hatte.
Bahnsteigsperren wurden erst in der frühen Epoche Epoche III abgeschafft, um so einen effizienteren Bahnbetrieb zu ermöglichen.
Die mit der Abschaffung der Bahnsteigsperren einhergehenden Fahrkartenkontrollen verlagerten sich nun wieder auf das Zugpersonal.
Nebenbahnstationen waren früher so gestaltet, daß das Publikum erst durch die Schalterhalle auf die Bahnsteige gelangte, nachdem die Bahnsteigsperre paßiert urde.
Bei Stationen mit Bahnsteigzugangstunneln befand sich die Bahnsteigsperre mit den Kontrollbeamten an einem Tunnelende.
Beim Durchschreiten der Sperre wurde die Fahrkarte gelocht also entwertet, beim Verlassen der Station wurde die Fahrkarte vom Kontrollbeamten eingesammelt.
Hatte ein Reisender keine Fahrkarte bei der Ausgangskontrolle war ein erhöhtes Beförderungsentgelt des doppelten Fahrpreises ab Einsatzortes des Zuges fällig, je nach Zuglaufstrecke konnte das auch sehr kostspielig werden.
Auch bei Neu- oder Umgebauten Bahnstationen wurde selbst in der frühen Epoche III auf Haupt- und Nebenbahnen noch Bahnsteigsperren mit aufgebaut.
Die letzte Stadt in der es immer noch Bahnsteigkarten gibt ist Hamburg innerhalb des HVV, der Zugang zum Bahnsteig oder in Fahrkartenpflichtige Bereiche bzw. der Durchgang durch diese Bereiche ist kostenpflichtig. 25 Cent werden für eine ½ gültige Bahnsteigkarte erhoben, die man auch an jedem Fahrkartenautomaten erwerben kann.
Es werden dort nicht selten Kontrollen durchgeführt, auch auf den Bahnsteigen.