BGH-Urteil zur Facebook Lösch/Sperrpraxis an einem konkreten Beispiel

#1 von vikr , 29.07.2021 20:04

Hallo allerseits,

wird das heutige BGH-Urteil auch Auswirkungen auf die Löschpraxis im Stummiforum (Gelegenheit zu Stellungnahme) haben müssen?
Oder gilt das für Foren wie das Stummiforum gar nicht, weil sie kein allgemeines Interesse tangieren oder/und keine marktbeherrschende Stellung haben?

MfG

vik


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RE: BGH-Urteil zur Facebook Lösch/Sperrpraxis an einem konkreten Beispiel

#2 von SAH , 29.07.2021 21:49

Moin vik,

hast Du auch einen Link?

Mit freundlichen Grüßen,
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RE: BGH-Urteil zur Facebook Lösch/Sperrpraxis an einem konkreten Beispiel

#3 von vikr , 29.07.2021 22:21

Hallo Stephan-Alexander,

Zitat von SAH im Beitrag #2
hast Du auch einen Link?

https://app.handelsblatt.com/technik/it-...n/27465568.html

https://www.heise.de/news/BGH-Facebook-m...en-6150978.html

Bis es die schriftliche Ausarbeitung mit den Erwägungsgründen gibt, wird es wohl noch etwas dauern...

Das vorläufige Urteil vom 23.06.2020:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedD...20/2020080.html

MfG

vik


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RE: BGH-Urteil zur Facebook Lösch/Sperrpraxis an einem konkreten Beispiel

#4 von lm249 , 30.07.2021 10:48

Zitat von vikr im Beitrag #1

wird das heutige BGH-Urteil auch Auswirkungen auf die Löschpraxis im Stummiforum (Gelegenheit zu Stellungnahme) haben müssen?
...



Moin,

grundsätzlich zu Urteilen, auch vom BGH: sie gelten nur für den dort entschiedenen Einzelfall. Aber: bei einem identischen Tatbestand wird ein Gericht die gleiche Entscheidung fällen. Aber den identischen Tatbestand gibt es im Falle des Stummiforum sicherlich nicht. Hier wären allenfalls ähnliche Tatbestände zu erwarten, dann entscheidet ein Gericht vielleicht nur ähnlich.

Sobald die Begründung des BGH für den vorliegenden Fall veröffentlicht wird, wird es sicherlich auch entsprechende Diskussionen in den einschlägigen Fachkreisen geben. Also bitte dort nachschauen.

Guido


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RE: BGH-Urteil zur Facebook Lösch/Sperrpraxis an einem konkreten Beispiel

#5 von E-Lok-Muffel , 30.07.2021 12:45

Hallo Leute,

ich sehe das so:
Weder hat das Stummiforum eine derart "marktbeherrschende Stellung" (sorry Ralph!), noch ist es von "herausragendem öffentlichem Interesse" wie Facebook.
Insofern wird das BGH-Urteil auf Hobby-Foren nicht anwendbar sein.
Ralph und die Mods (vielen lieben Dank an Euch!) werden weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen können, indem sie unangebrachte Äusserungen (die wir melden) löschen und Trolle vor die Tür setzen.

...und weil sie das auch konsequent tun, herrscht hier im Forum eine Athmosphäre, die man im "großen weiten Netz" eher weniger verspürt, auch hierfür mein herzlicher Dank!





Meine persönliche Meinung zum Urteil:
Hier wird eine gewinn-orientierte, privatwirtschaftliche, kommezielle Online-Plattform unter den o.g. Gesichtspunkten zu einem "öffentlich-rechtlichen" Medium gemacht. Die Statuten für die Benutzung dieser Plattform gelten vor Deutschem Recht Nichts mehr, ein höheres Gut (Meinungsfreiheit) muss berücksichtigt werden.
Ob dieses Urteil auch auf andere Institutionen übertragbar ist? prinzipiell schon... Bayern München z.B. ist ein Verein mit in der Bundesliga markbeherrschender Stellung und bestimmt auch von herausragendem öffentlichem Interesse, müssen die jetzt auch ihre Vereinssatzung überprüfen????
Oder Donald Trump?, wenn der nach Deutschland übersiedelt, kann er sich jetzt wieder bei Facebook einklagen????


mit skeptischen Grüßen zum Wochenende,
uLi


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RE: BGH-Urteil zur Facebook Lösch/Sperrpraxis an einem konkreten Beispiel

#6 von katzenjogi , 08.08.2021 01:29

Ich habe jetzt ehrlicherweise nicht die vorläufige Urteilsbegründung oder irgendwelche rechtlichen Kommentare dazu gelesen, aber ich finde es schon merkwürdig, dass a) Facebook rechtlich für gewisse Inhalte auf deren Plattform in Deutschland haftbar gemacht werden können, ihnen b) jetzt aber untersagt werden soll, solche Inhalte nach eigenen AGB zu entfernen.

Dass unter BGH Schutz jetzt gegen die vorher von jedem dort angemeldeten User akzeptierten allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen werden könnte, halte ich für äußerst bedenklich - Meinungsfreiheit hin oder her.

Und ich habe mein Facebook-Account schon vor einiger Zeit löschen lassen.


joachimkr und HaJoWolf haben sich bedankt!
 
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RE: BGH-Urteil zur Facebook Lösch/Sperrpraxis an einem konkreten Beispiel

#7 von joachimkr , 08.08.2021 02:24

Hallo,

Zu Facebook habe auch ich eine klare Meinung.
Facebook ist inzwichen ein Konglomerat, bestehend aus Facebook, WhatsApp, Instagram und weiteren Diensten.
Jeder Nutzer musste Geschäftsbedingungen zustimmen, die eine Zusammenführung dieser Dienste und der übergreifenden Profilerstellung beinhalten.
Da war für mich die Schwelle des erträglichen überschritten, WhatsApp wurde gelöscht.
Der Rest liefert wenig Metadaten, das muss Herrn Zuckerberg reichen.

Er will ja letztlich nur unser bestes: Unser Geld.

Viele Grüße,
Joachim


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RE: BGH-Urteil zur Facebook Lösch/Sperrpraxis an einem konkreten Beispiel

#8 von Murrrphy , 08.08.2021 08:22

Wenn ihr über den Sinn und Zweck von Facebook diskutieren wollt, dann macht bitte einen eigenen Thread in "Artfremdes" auf, wir sind hier in "Fragen zum Forum" und das Forum hat nichts mit Facebook zu tun.


Viele Grüße
Achim



SAH, Beschwa und gabli haben sich bedankt!
 
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RE: BGH-Urteil zur Facebook Lösch/Sperrpraxis an einem konkreten Beispiel

#9 von joachimkr , 09.08.2021 15:33

Zitat von Murrrphy im Beitrag #8
Wenn ihr über den Sinn und Zweck von Facebook diskutieren wollt, dann macht bitte einen eigenen Thread in "Artfremdes" auf, wir sind hier in "Fragen zum Forum" und das Forum hat nichts mit Facebook zu tun.

Hallo Murrphy,

verschiebe das doch dorthin, wenn das richtig ist. Aber es ging durchaus auch um dieses Forum, ob es von jenem Urteil betroffen ist.
Ich finde es löblich, dass dieses Forum frei vom 'blauen Daumen ohne Rauch' ist.

Viele Grüße,
Joachim


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RE: BGH-Urteil zur Facebook Lösch/Sperrpraxis an einem konkreten Beispiel

#10 von Murrrphy , 10.08.2021 09:28

Zitat von joachimkr im Beitrag #9
Zitat von Murrrphy im Beitrag #8
Wenn ihr über den Sinn und Zweck von Facebook diskutieren wollt, dann macht bitte einen eigenen Thread in "Artfremdes" auf, wir sind hier in "Fragen zum Forum" und das Forum hat nichts mit Facebook zu tun.



verschiebe das doch dorthin, wenn das richtig ist. Aber es ging durchaus auch um dieses Forum, ob es von jenem Urteil betroffen ist.


Im Ausgangsposting ja, in Deinem Posting nicht, es sei denn Du kannst mir dezidiert aufzeigen, was Dein Beitrag mit dem Ausgangsposting oder dem Urteil zu tun hat, außer dem Wort Facebook.


Viele Grüße
Achim



 
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zuletzt bearbeitet 10.08.2021 | Top

RE: BGH-Urteil zur Facebook Lösch/Sperrpraxis an einem konkreten Beispiel

#11 von joachimkr , 10.08.2021 12:19

Zitat von Murrrphy im Beitrag #10

Im Ausgangsposting ja, in Deinem Posting nicht, es sei denn Du kannst mir dezidiert aufzeigen, was Dein Beitrag mit dem Ausgangsposting oder dem Urteil zu tun hat, außer dem Wort Facebook.

Hallo Murrrphy,

Du hast recht, direkt angesprochen habe ich es nicht. Also hier, was dort fehlte:
Die Einbindung von Facebook oder Google fehlt und das unterscheidet das Stummiforum angenehm von anderen. Der Blick bleibt immer frei auf das wesentliche und der Umgangston ist im Vergleich mit anderen Foren in der Regel sehr mit gegenseitiger Achtung verbunden.
Das schätze ich ungemein!
Und dafür sorgt nicht zuletzt Eure, Deine Moderation. Ihr bleibt auch nicht anonym, das finde ich ebenfalls gut.

Verknüpfung mit (insbesondere) Facebook hat Nebenwirkungen, die man zunächst gar nicht sieht. Du erinnerst sicher den Fall von Cambridge Analytika? Die hatten im Auftrag und nach Vorgaben von Steve Bannon zu (vielen) zehntausenden Wechselwählern Datensätze (entnommen aus APIs von Facebook) für die Fußtruppen der Republikaner angefertigt, zugeschnitten auf diese Zielpersonen. Mit denen liefen dann die Arglosen zu den Opfern, welche sehr angetan waren, auf ihre persönlichen Themen angesprochen zu werden.
Das war 2016 und das Ergebnis ist bekannt.

Das Stummiforum gibt bestimmt kaum etwas her, für solche Zwecke, außer z.B. vielleicht meinen 2 Beiträgen hier. Aber so wie Ihr das macht, hat es eben genau die hohe Qualität im Umgangston und Form, die es hat. Dazu gehört auch, dass Ihr eben nicht Querverbindungen herstellt, zu den großen Portalen.
Das wollte ich nochmal würdigen!
Danke für Eure Energie, die man zuletzt auch beim Umzug beobachten durfte.

Viele Grüße,
Joachim


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