"Später"
Zitat
.... Dass das bisher von uns allen übersehen wurde, konnte ich eigentlich einfach nicht glauben
Also ich gestehe, dass ich mich (a) in Deinen Bf noch nicht "reingearbeitet" habe, sondern eher nur mitlese; (b) mich bei den deutschen Gepflogenheiten noch immer "wie auf Eiern unterwegs" fühle. Ich hoffe, dass ich duch Euch zwei Dirks hier lerne und lerne und lerne ... ( , wenn auch vielleicht nicht immer Euch).
Aus meiner tief inhalierten österreichischen Vergangenheit weiß ich, dass es dort Abstellgleise für Personenwagen-Gruppen gab, die durch keinen technischen Flankenschutz von Zuggleisen getrennt waren (der Schutz wurde durch links und rechts unterzulegende Hemmschuhe und angezogene Handbremsen erreicht; die Gleise waren waagrecht, aber es gab mitunter heftige Stürme). Das ist in Deutschland zumindest seit den 1930ern in der Regel wohl undenkbar. Ein entsprechender Text einer Verfügung von 1930 findet sich unter "Grundsätze für den Flankenschutz" auf blocksignal.de:
Zitat
C. Flankenschutz der Züge gegen feindliche Rangierfahrten und unbeabsichtigt ablaufende Wagen
1. Der Flankenschutz gegen feindliche Rangierfahrten (Ziff. A, 1b) kann bewirkt werden:
a) unmittelbar durch besondere Flankenschutzeinrichtungen (Ziff. C, 4),
b) mittelbar durch die Anwendung der Bestimmung, daß, solange das Signal für eine Einfahrt oder eine Ausfahrt auf Fahrt steht, Rangierbewegungen, die den Fahrweg des Zuges gefährden können, nicht ausgeführt werden dürfen (FV § 77 (4)).
2. In der Regel ist zum Schutz gegen feindliche Rangierfahrten der unmittelbare Flankenschutz (Ziff. C, 1a) zu verwenden. Der mittelbare Flankenschutz (Ziff, C, 1b) kommt nur in Frage, wo es sich darum handelt, eine Zugfahrt gegen Rangierfahrten zu schützen, die in benachbarten Hauptgleisen entspringen, sofern nicht in dem betreffenden Falle die Einrichtung des unmittelbaren Flankenschutzes erforderlich erscheint. Gegen Rangierfahrten aus Nebengleisen ist der mittelbare Flankenschutz nicht als ausreichend anzusehen; er ist ferner nicht geeignet für Weichenbezirke, deren Stellwerk zeitweise außer Betrieb gesetzt wird (vgl. Verfügung 80 D 19 947 vom 4. Januar 1926).
3. Der Flankenschutz gegen unbeabsichtigt ablaufende Wagen (Ziff. A, 1b) ist nur unmittelbar durch Gleissperren (Ziff. C, 5) zu bewirken.
Der letzte Punkt ist ziemlich klar: Wo was steht, braucht's eine Gleissperre.
Diese ganzen Sätze sind aber, so "fühle ich" ((c) Schuh des Manitu ...), doch nicht so apodiktisch, wie man meinen könnte:
- Erstens gelten sie sicher ab damals für Neu- und größere Umbauten; aber war alles damals schon so? Garantiert nicht, meine ich, schon wegen der gar nicht lang zurückliegenden Länderbahnzeit - wobei auch die preussischen Direktionen offenbar (wenn man diversen VDEV-Mitteilungen glaubt) ziemlich unabhängig voneinander agiert haben; und bis in die 1950er war ab 1930 nicht mehr so lange = da mag in diesem riesigen Deutschland manches Nicht-Regelmäßige lange überlebt haben.
- Zweitens sind Ausdrücke wie "erscheint", "als nicht ausreichend anzusehen" schon sehr viel "nachgiebiger" als z.B. "nicht geeignet" oder gar in 3. "ist zu bewirken". Bei der jeweiligen Entscheidung war da m.E. also ein gewisser "Spielraum" vorhanden.
Aber das lass ich mir gern sagen, dass ich hier zu "flexibel" bin.
Ich versuche aber nun einmal meine österreichische Mentalität zu verdrängen. Dann meine ich - hoffentlich korrekt gelernt habend von Dirk=Remi -, dass
a) in die Gleise 4 und 5 Gleissperren vor W17 bzw. W18 gehören (unter der Annahme, dass auf diesen Gleisen Wagen abgestellt werden - wozu sonst sollten sie da sein?); in die Gleise (und nicht z.B. beim Hs4), weil man nicht in einen Lokverkehrsweg einen Sperrschuh "reinhaut";
b) bei Gleis 6, weil eben Lokverkehrsgleis, das nicht nötig (und hinderlich) ist;
c) zwischen W14 und W15 auch ein direkter Flankenschutz = Sperrschuh oder Schutzweiche hinmuss; ich hätte hier probiert eine DKW einzubauen - aber da bin ich jetzt zu spät dran, und ich weiß auch nicht, ob sich die wirklich ausgeht; und zuletzt ist die entstehende S-Kurve bei einer Fahrt von der W15 ins Gleis 9 auch nicht schön:
... mit dem Geständnis zu a) bis c), dass das schon seit Deiner ersten Gleisplanvorstellung klar war ...
d) ein Sperrschuh aus Gleis 110a nicht realistisch ist. Das sind zwei Nebengleise, sodass hier kein Flankenschutz von Zugfahrten nötig ist. Der "hausverstandsmäßige Schutz" zwischen den beiden Verantwortungsbereichen muss hier - wo auf der Bw-Seite i.d.R. nur im Schritttempo gefahren wird! - durch passende Regelungen erfolgen, z.B. durch zwei immer aufgelegte Hemmschuhe (üblicherweise wohl mit einer Spurstange verbundene - viele von uns kennen das, ich finde aber kein Bild im Internet davon ...); die Vorgabe, dass in dieses Gleis vom Bw her hinein nicht abgestoßen werden darf; o.ä.
H.M.