Moin Kollegen,
Seitens des Direktoriums der L.T.E. war man bemüht, innovative Ideen im Eisenbahnverkehr weiter zu entwickeln und zu verbessern, so auch beim aufkommenden Bahnpostwesen, bei dem die preußische, königliche Postverwaltung, sich die Technik der Unterwegsaufnahme von Postsäcken während der Fahrt und den Abwurf von Postsäcken ebenfalls während der Fahrt man sich von der britischen Royal Mail abschaute, das System des Flemming Mail Catchers mit dem Eisenring und Fangarm am Postwagen, so wie es in den vereinigten Staaten von Nordamerika praktiziert wurde hielt man al zu gefährlich für die beteiligten Postbeamten im Postwagen, da bei hoher Geschwindigkeit der Postbeamte an die offene Wagentüre treten mußte um mit einem Greifhaken an einer langen Stange den Fanghakenarm mit dem im Ring befestigten, sehr oft prall gefüllten und schweren Postsack in den Wagen wuchten mußte. Nicht selten fielen dabei Postbeamte aus dem Wagen und kamen zu Tode.
Auch beim Abwurf von Postsäcken wurden Bahnbeamte schwer verletzt oder gar getötet.
Das britische Fangsystem bestach durch seine Einfachheit sowohl beim Abwurf als auch beim Aufnehmen von Postsäcken während der Fahrt, so daß kein Betriebspersonal gefährdet wurde, höchstens durch eigene Unachtsamkeit, für die die königliche Postverwaltung nicht verantwortlich gemacht werden kann, da nur in den Gefahren unterwiesenes Personal diese Aufgaben erfüllen durfte.
Nähert sich ein schnellfahrender Zug mit Postwagen einer Station an der der Zug nicht anhalten sondern nur durchfahren soll, sieht das Lokpersonal in de Nähe des Vorsignals ein Postsignal, wrlches nur dann aktiviert wird, wenn Postsendungen aufgenommen werden sollen, daraufhin gibt der Lokführer 2 lange Pfeifsignale, so daß die Postwagenbesatzung weiß, die Fangvorrichtung auszuklappen, der Lokführer reduziert zu dem auch die Geschwindigkeit auf
40 Km/h.
Die Postbeamten wissen auf welcher Wagenseite die Fangvorrichtung zu aktivieren ist; wenn der Zug bei
40 Km/h einen Gleiswechsel vollzieht, bleibt das nicht unbeachtet.
Zum Abwurf können Postsendungen immer vorbereitet werden aber auch hierbei reduziert das Lokpersonal die Fahrtgeschwindigkeit auf 40 Km/h bei der Stationsdurchfahrt und gibt Glockensignale als Warnung für das Betriebspersonal auf dem Bahnsteig.
In Großbritannien verwendet man feststehende Postsignale und die Postbeamten werden immer über diese Signale informiert.
In Preußen ging man einen Schritt weiter und führte Bedarfssignale ein, die vom Stellwerk bedient werden konnten.
Über das Aussehen dieser in Preußen verwendeten Signale gibt es leider keine Aufzeichnungen, denn die Kaiserliche Post ging ab etwa 1890 zu einem anderen und noch sicheren Verfahren über und zwang Postwagenzüge zum Anhalten, um Postwagen nur im Stillstand zu Be- oder Entladen.
Die L.T.E. ist aber eine private Eisenbahngesellschaft, welche auch Postsendungen des Lübecker Staates und des Großherzogtums Mecklenburg transportiert und zeichnet sich für die schnellstmögliche Postauslieferung verantwortlich, so daß das von der preußischen, königlichen Post aufgegebene Verfahren weiterentwickelt und perfektioniert wurde.
Die hier demnächst vorgestellten Postsignale und deren Bedeutung entstammen aus Unterlagen der L.T.E. Bahnpostverwaltung und gab es nur an Bahnstrecken, die von der L.T.E. mit eigenen Postwagen bedient wurden.
Die überwiegend Nachts verkehrenden Post- und Eilzüge führten zu dem auch Langstrecken Schlaf-, Salon- und Speisewagen mit aber auch Eilgüterwagen mit verderblichen Lebensmitteln.
Wir erinnern uns, bis zu 60 Lebensmittelwagen wurden täglich ab dem Lübecker Schlachthof expediert.
Bahnsteigsperren wurden im Eisenbahnwesen eingeführt, um es dem Publikum nicht zumuten zu müssen, durch das Betriebspersonal während der Fahrt nicht unnötig und über dem normalen Maße belästigt zu werden, besonders zahlendes Publikum der 1., 2. und 3. Wagenklasse sollten die lästigen kontrollen auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Fahrkarten wurden beim Betreten des Fahrkartenpflichtigen Rayons (Bereiches) bereits gelocht und entsprechend entwertet und beim Verlassen vom Bahnsteig zu statistischen Zwecken eingesammelt und anschließend ausgewertet.
Das Zugpersonal hat überdies die Verantwortung und genug Aufgaben für einen reibungslosen Betriebsablauf zu sorgen, zu dem weist es dem Publikum Plätze im Zug zu.
Ab der Abschaffung der Bahnsteigsperren in den 1960/70er Jahren, wurden die Fahrkartenkontrollen dem Zugpersonal aufgebürdet, man konnte dadurch Bahnsteigpersonal einsparen.