Zitat
Tag zusammen,
meine Frage bezieht sich auf einen Artikel im EJ Special 4 / 95,
"Die Frankenwaldbahn", auf S. 78 wird unter dem oben stehenden Bild erwähnt,
daß die E 18 den Eilzug 551 aus München,
in Falkenstein ( Grenze ) angekommen, zurück nach Ludwigsstadt schiebt
( ich vermute in Ermangelung einer Weiche zum Umsetzen ? ).
Die Autoren geben als Zeitraum " um 1951 " an .
Zuglok war eine E 19 Henschel / Siemens mit nur 3 Wagen am Haken .
Wie ging dieses Zurückschieben vonstatten ? Es sind immerhin 5 km.
Wie schnell durfte sich dieser geschobene Zug bewegen ?
War jemand im ersten Wagen,
gab es eine ( Funk ? ) Kommunikation zwischen Tf und ihm ?
Auf dem Bild erkenne ich ganze 3 Wagen, war der Zug ab Mü Hbf so kurz,
oder hadelt es sich um Kurswagen ab Lichtenfels bzw. Nürnberg,
eines längeren Zuges ?
Vielen Dank an die Experten
Grüße
Steve
Hallo,
deine Vermutung über den Grund des Zurückschiebens ist richtig, genauso hat Achim ja auch schon geantwortet. Falkenstein (Zonengrenze) war nur ein Haltepunkt, auf dem Züge nur beginnen, enden oder halten können; Haltepunkte sind Bahnanlagen der freien Strecke ohne Weichen.
In Ermangelung einer zeitlich passenden Fahrdienstvorschrift kann ich nur aus der Ausgabe 1944 zitieren, ich vermute aber, daß sich die entsprechenden Paragraphen noch nicht geändert haben.
Das Zurückschieben ging eigentlich recht einfach von statten, Lokführer und Beimann wechseln den Führerstand, ein Betriebsbeamter besetzt die Spitze und der Zugführer gibt den Abfahrauftrag und ab geht die wilde Lucy.
Etwas genauer:
Das Züge geschoben werden dürfen, regelt die Fahrdienstvorschrift im § 58. Schieben von Zügen ohne Lokomotive an der Spitze heißt das genau. Punkt 2d regelt es noch genauer: Züge ohne Lokomotive, Triebwagen oder Steuerwagen an der Spitze dürfen geschoben werden bei besonderen örtlichen Verhältnissen wie Spitzkehren, Fähren und dgl mit Genehmigung der Direktion. Die Geschwindigkeit regelt § 38 (11) und diese beträgt 25 km/h. Die Besetzung der Spitze ist wieder im § 58 geregelt, Absatz 5 verlangt, das der vorderste Wagen mit einem Betriebsbeamten besetzt werden muß. Dieser gibt z.B. das Haltsignal, wenn der Zug halten soll, sollen Leute gewarnt werden hat er das Achtungssignal zu geben. Wenn keine sichere Verständigung mit dem Lokführer möglich ist, müssen Zwischenposten eingeschaltet werden. Im Extremfall würde also bei deinem Zug auf jedem Trittbrett der Wagen ein weiterer Betriebsbeamter mitfahren, der die Signale des Beamten an der Zugspitze weitergibt bis sie den Lokführer erreichen. Zugfunk war bis dahin nur auf wenigen Loks im Rabgierdienst erprobt worden. Ein tragbares Gerät war noch in weiter (Entwicklungs)Ferne.
Also, wie du liest ist das eine ziemlich heiße Kiste. Es ist auch möglich (und ich meine auch sehr wahrscheinlich), das mit der Genehmigung der Direktion auch Abweichungen vom beschriebenen vorgeschrieben wurden. Die von Achim schon erwähnte Variante mit dem Luftbremskopf (Schlauchmann) kann darin vorgeschrieben gewesen sein. Genaueres wirst du nur in den Akten der Direktion Nürnberg finden, diese können im DB Museum in Nürnberg lagern. Also hast du jetzt die Aufgabe einen oder zwei Tage deines Urlaubes im Archiv des Museums zu verbringen und hier die Ergebnisse deiner Nachforschungen zu präsentieren.
Bis dann
Nils