Es steht bestimmt nirgendwo, dass sie vorbildwidrig
mit vertauschtem rot und weiss ausgeführt ist. Es steht aber
das es ein Modell der 221 sein soll. Damit ist es ein Sachmangel,
der ja offensichtlich auf einen Fehler bei der Bestückung der Beleuchtungsplatine entstanden ist.
Ich würde ihm schreiben, dass er die Wahl hat
a) Einsendung der Lok und Behebung des Mangels
b) Minderung des Kaufpreises um den Wert der Beleuchtungsplatinen
c) Rücktritt vom Kauf und Rücksendung auf seine Kosten, Erstattung des gesamten Kaufpreises (inkl. Versandkosten)
und es mir egal ist wie er die Kosten für die Beseitigung des
Fehlers an seinen Lieferanten weitergibt oder auch nicht. Er
ist der Vertragspartner und hat Pflichten die er im BGB nachlesen
kann.
Wenn das nicht wirkt, dann ab zur Verbraucherzentrale.