Hallo an alle Nebenbahnexperten,
ich dachte eigentlich, ich wüsste hinsichtlich der Trapeztafeln auf Nebenbahnen einigermaßen Bescheid, aber jetzt verwirrt mich gerade Wikipedia:
"(...) Die Trapeztafel steht vor Bahnhöfen ohne Einfahrsignale, auf Strecken mit Zugleitbetrieb kann sie auch vor anderen Zuglaufstellen aufgestellt sein. (...)"
Wenn ich dies richtig lese, dann müsste es also (Neben-)-Strecken geben OHNE Zugleitbetrieb (was meines Wissens gleichbedeutend mit vereinfachtem Nebenbahnbetrieb war/ist), aber MIT Trapetafel? Kann das sein? Oder anders formuliert: Ich dachte, Trapeztafeln gebe es nur im vereinfachten Nebenbahndienst.
Zu Klarstellung: Den Sonderfall, dass Trapeztafeln auf zweigleisigen Strecken aufgestellt werden, meine ich hier NICHT - nur die "Nebenbahn-Fälle" also.
Aber dazu gleich noch 'ne Frage, wo wir grad bei Trapeztafeln sind: War es zulässig, Abzweige damit zu sichern und wenn ja, wie war der Betriebsablauf an dieser Stelle?
Beste Grüße und danke an alle Mitdiskutierenden,
Axel