Die Produktbeschreibung der neue Lok Baureihe 194 (Insider) Artikel Nr 39990 sagt "...Zusätzlich kann eine Anfahrlampe fahrtrichtungsabhängig digital geschaltet werden.."[maerklin]39990[/maerklin] Hier ist meine Frage für Sie; wie sollt Ich das verstehen? Das es zwei freie Ausgänge gibt um irgendwelche lampe zu steuern oder etwas anders? Vielen Dank für Euere Hilfe
die Anfahrlampe gab es bei der E 94, der E 93 und auch bei der E 50 und der 151 (das Piko-Modell hat sie auch). Das ist eine Lampe die unterhalb des Führerstands Richtung Gleisbett leuchtet und damit dem Lokführer bei Dunkelheit erlaubt zu sehen, ob die Lok sich bereits ganz langsam bewegt oder nur die Motoren brummen.
Etwas scrollen, da wir das erklärt. Seite 4, Beitrag Nr 79.
Gruß Harald
Nix besser als DCC-Digital . Das Neueste: Roco z21 Starkstrom-Schwachstrom-Kein Strom. Kriechstrom ist auch Strom! Bei einem Kurzschluss ist kurz Schluss!
Zitat Werner, Harald, Stephan Recht vielen Dank für Eure Antworte. Ich bin nicht so dumm als vorher
Bonsoir johnjeanb,
diese Anfahrlampe ist eine Art Schutzfunktion für die Fahrmotoren: Wenn beim Anfahren nur die Motoren brummen und kein Rad sich dreht (und somit der Motor auch nicht), können die Ankerwicklungen durchbrennen wegen Überlast, zu hoher Stromaufnahme.
Dann lieber durchdrehende Achsen , in diesem Falle kann auch Sand gestreut werden.
Zitat Werner, Harald, Stephan Recht vielen Dank für Eure Antworte. Ich bin nicht so dumm als vorher
Bonsoir johnjeanb,
diese Anfahrlampe ist eine Art Schutzfunktion für die Fahrmotoren: Wenn beim Anfahren nur die Motoren brummen und kein Rad sich dreht (und somit der Motor auch nicht), können die Ankerwicklungen durchbrennen wegen Überlast, zu hoher Stromaufnahme.
Dann lieber durchdrehende Achsen , in diesem Falle kann auch Sand gestreut werden.
Hallo,
Einspruch, Euer Ehren!
In schleudernde (durchdrehende) Räder darf NICHT gesandet werden! Betriebsgefahr!
Begründung: der Sand kann aufgeschleudert werden und dabei Antriebsteile treffen (und diese beschädigen, bzw. zusanden)!
Ansonsten sind die Ausführungen betr. die Anfahrlampe richtig! Auch das mit der Durchbrenngefahr von Ankerwicklungen der Fahrmotoren.
Deshalb haben die Fahrmotoren von E- Tfz einen Vorlauf, d. h. die Rotorwelle dreht sich ein Stück weit (fahrzeugabhängig), obwohl das Tfz selbst noch steht. Das soll eben solche Fahrmotorschlüsse, bzw. Beschädigungen verhindern.
Viele Grüße aus Nürnberg
Stefan
"Nürnberg ist wahrhaftig das Auge und Ohr Deutschlands" (M. Luther).
Zitat Werner, Harald, Stephan Recht vielen Dank für Eure Antworte. Ich bin nicht so dumm als vorher
Bonsoir johnjeanb,
diese Anfahrlampe ist eine Art Schutzfunktion für die Fahrmotoren: Wenn beim Anfahren nur die Motoren brummen und kein Rad sich dreht (und somit der Motor auch nicht), können die Ankerwicklungen durchbrennen wegen Überlast, zu hoher Stromaufnahme.
Dann lieber durchdrehende Achsen , in diesem Falle kann auch Sand gestreut werden.
Hallo, Einspruch, Euer Ehren!
In schleudernde (durchdrehende) Räder darf NICHT gesandet werden! Betriebsgefahr!
Begründung: der Sand kann aufgeschleudert werden und dabei Antriebsteile treffen (und diese beschädigen, bzw. zusanden)!
Ansonsten sind die Ausführungen betr. die Anfahrlampe richtig! Auch das mit der Durchbrenngefahr von Ankerwicklungen der Fahrmotoren.
Deshalb haben die Fahrmotoren von E- Tfz einen Vorlauf, d. h. die Rotorwelle dreht sich ein Stück weit (fahrzeugabhängig), obwohl das Tfz selbst noch steht. Das soll eben solche Fahrmotorschlüsse, bzw. Beschädigungen verhindern.
Viele Grüße aus Nürnberg
Stefan [/quote]
Also dann kenne ich jetzt nicht nur einen Lokführer, der seinen Lappen im Lotto gewonnen hat ... was ich nicht so ganz glaube
Aber ich selbst bin da nicht vom Fach.
Warum gibts dann die Sandungsvorrichtung mit den Fallrohren ?
Auf den nett gerenderten Bildern von Märklin kann ich nur keine Anfahrlampe für die 194 erkennen. Aber vielleicht ist die vorbildgerecht schon entfernt.
Nicht funktionsfähig, aber trotzdem für Epoche III passend bei Roco hier so realisiert:
Zitat Werner, Harald, Stephan Recht vielen Dank für Eure Antworte. Ich bin nicht so dumm als vorher
Bonsoir johnjeanb,
diese Anfahrlampe ist eine Art Schutzfunktion für die Fahrmotoren: Wenn beim Anfahren nur die Motoren brummen und kein Rad sich dreht (und somit der Motor auch nicht), können die Ankerwicklungen durchbrennen wegen Überlast, zu hoher Stromaufnahme.
Dann lieber durchdrehende Achsen , in diesem Falle kann auch Sand gestreut werden.
Hallo,
Einspruch, Euer Ehren!
In schleudernde (durchdrehende) Räder darf NICHT gesandet werden! Betriebsgefahr!
Begründung: der Sand kann aufgeschleudert werden und dabei Antriebsteile treffen (und diese beschädigen, bzw. zusanden)!
Ansonsten sind die Ausführungen betr. die Anfahrlampe richtig! Auch das mit der Durchbrenngefahr von Ankerwicklungen der Fahrmotoren.
Deshalb haben die Fahrmotoren von E- Tfz einen Vorlauf, d. h. die Rotorwelle dreht sich ein Stück weit (fahrzeugabhängig), obwohl das Tfz selbst noch steht. Das soll eben solche Fahrmotorschlüsse, bzw. Beschädigungen verhindern.
Viele Grüße aus Nürnberg
Stefan [/quote]
Dahingehend erhebe ich mal Einspruch: Die Anfahrlampe ist natürlich wie bereits geschrieben dafür da dass der Lokführer nachts sehen kann ob sich sein Fahrzeug bereits bewegt oder nur brummt. Wenn die Lok nur brummt gibt es nach einer Zeit Einbrand auf dem Kollektor. Bis die Wicklungen durchbrennen vergeht erheblich mehr Zeit, die sind im Vergleich relativ robust. Einbrand auf dem Kollektor bedeutet dass es eine Schadstelle gibt die verbrannt ist und damit nicht mehr leitfähig. Das würde bedeuten, dass wenn der Motor genau auf der Stelle steht kein Vortrieb mehr möglich ist. Um Einbrand zu vermeiden gibt es wie geschrieben Vorlauf - verwirklich zum Beispiel durch Federtopf oder Gummiring-Federantrieb. Damit freundliche Grüße in die Runde von jemandem, der mit 139 und 151 durch die Bahnwelt schippert und daher die Problematik kennt
noch eine Anmerkung zum Anfahrvorgang bei Kommutator-Maschinen wie der 194: wenn die Lok binnen 5 Sekunden nach dem Aufschalten nicht rollt, muss der Anfahrversuch wegen der genannten Einbrenngefahr abgebrochen werden.
diese Anfahrlampe ist eine Art Schutzfunktion für die Fahrmotoren: Wenn beim Anfahren nur die Motoren brummen und kein Rad sich dreht (und somit der Motor auch nicht), können die Ankerwicklungen durchbrennen wegen Überlast, zu hoher Stromaufnahme.
Dann lieber durchdrehende Achsen , in diesem Falle kann auch Sand gestreut werden.
Hallo, Einspruch, Euer Ehren!
In schleudernde (durchdrehende) Räder darf NICHT gesandet werden! Betriebsgefahr!
Begründung: der Sand kann aufgeschleudert werden und dabei Antriebsteile treffen (und diese beschädigen, bzw. zusanden)!
Ansonsten sind die Ausführungen betr. die Anfahrlampe richtig! Auch das mit der Durchbrenngefahr von Ankerwicklungen der Fahrmotoren.
Deshalb haben die Fahrmotoren von E- Tfz einen Vorlauf, d. h. die Rotorwelle dreht sich ein Stück weit (fahrzeugabhängig), obwohl das Tfz selbst noch steht. Das soll eben solche Fahrmotorschlüsse, bzw. Beschädigungen verhindern.
Viele Grüße aus Nürnberg
Stefan
Also dann kenne ich jetzt nicht nur einen Lokführer, der seinen Lappen im Lotto gewonnen hat ... was ich nicht so ganz glaube
Aber ich selbst bin da nicht vom Fach.
Warum gibts dann die Sandungsvorrichtung mit den Fallrohren ? [/quote]
Hallo, die Sandungsvorrichtung mit den Fallrohren dient dazu, den Bremssand UNTER die Antriebsräder mittels Druckluft zu blasen! Davor oder dahinter nützt nix!
Sanden darf man entweder beim Anfahren (aber nicht in schleudernde Räder), oder beim Bremsen (etwa im Gefahrfall oder bei einer Zwangsbremsung. Diese muss durch eine Schnellbremsung und Sanden unterstützt werden). Beim Sanden unterhalb von 25 km/h MUSS an den Fdl per Zf eine Sandmeldung abgegeben werden (das dient dazu, ob der Zug in der Fahrstraßenausleuchtung noch sichtbar ist).
Es liegt allerdings im Bereich des Möglichen, dass die Tfz in früheren Tagen robuster waren als diejenigen heutiger Fertigung. Beim Vecton ist das jedenfalls so, dass in schleudernde Räder NICHT gesandet werden darf (hängt mit verbauten Sensoren zusammen).
Viele Grüße aus Nürnberg
Stefan
"Nürnberg ist wahrhaftig das Auge und Ohr Deutschlands" (M. Luther).
In schleudernde (durchdrehende) Räder darf NICHT gesandet werden! Betriebsgefahr!
Begründung: der Sand kann aufgeschleudert werden und dabei Antriebsteile treffen (und diese beschädigen, bzw. zusanden)!
Ansonsten sind die Ausführungen betr. die Anfahrlampe richtig! Auch das mit der Durchbrenngefahr von Ankerwicklungen der Fahrmotoren.
Deshalb haben die Fahrmotoren von E- Tfz einen Vorlauf, d. h. die Rotorwelle dreht sich ein Stück weit (fahrzeugabhängig), obwohl das Tfz selbst noch steht. Das soll eben solche Fahrmotorschlüsse, bzw. Beschädigungen verhindern.
Viele Grüße aus Nürnberg
Stefan
Also dann kenne ich jetzt nicht nur einen Lokführer, der seinen Lappen im Lotto gewonnen hat ... was ich nicht so ganz glaube
Aber ich selbst bin da nicht vom Fach.
Warum gibts dann die Sandungsvorrichtung mit den Fallrohren ? [/quote]
Hallo, die Sandungsvorrichtung mit den Fallrohren dient dazu, den Bremssand UNTER die Antriebsräder mittels Druckluft zu blasen! Davor oder dahinter nützt nix!
Sanden darf man entweder beim Anfahren (aber nicht in schleudernde Räder), oder beim Bremsen (etwa im Gefahrfall oder bei einer Zwangsbremsung. Diese muss durch eine Schnellbremsung und Sanden unterstützt werden). Beim Sanden unterhalb von 25 km/h MUSS an den Fdl per Zf eine Sandmeldung abgegeben werden (das dient dazu, ob der Zug in der Fahrstraßenausleuchtung noch sichtbar ist).
Es liegt allerdings im Bereich des Möglichen, dass die Tfz in früheren Tagen robuster waren als diejenigen heutiger Fertigung. Beim Vecton ist das jedenfalls so, dass in schleudernde Räder NICHT gesandet werden darf (hängt mit verbauten Sensoren zusammen).
Viele Grüße aus Nürnberg
Stefan [/quote]
Hallo,
also unter die Räder geht ja schlecht, wenn die Lok nicht angehoben ist, nur davor.
Alles andere hätte auch mein Weltbild nachhaltig verändert