Zitat von Frank 72
Alle Gleise können in beide Richtungen befahren werden. Richtungsverkehr gibt es in solchen Bahnhöfen normalerweise nicht.
Warum nicht? Es gibt genug Bahnhöfe, wo eben nicht jedes Gleis in beide Richtungen befahrbar ist. Dass bei durchgehenden Hauptgleisen nur ein Ausfahrsignal in der jeweiligen Richtung existiert ist durchaus üblich. Wenn man die fiktive Historie dieses Bahnhofs bedenkt, wäre es also durchaus vorbildgerecht, in Gleis 2 nur in eine Richtung ein Ausfahrsignal zu haben. Ausgenommen in dem Bahnhof enden regulär Züge der Hauptbahn.
In Gleis 1 hätte man das Signal bei Rückbau auf eingleisig mit großer Wahrscheinlichkeit nachgerüstet.
Zitat von Frank 72
Ja, ok, Alexander. Den Aspekt hatte ich nicht berücksichtigt, dass Fahrten in Überholgleise (also hier 2-4) grundsätzlich ein Vr0 zu sehen kriegen.
Ist das denn aber immer so bei Formsignalen? In diesem Punkt bin ich nicht wirklich firm.
Da gibt es verschiedene Aspekte.
Wichtig ist natürlich der Bedarf - wenn aus irgendeinem Grund regelmäßig Durchfahrten im nicht durchgehenden Hauptgleis (hier Gleis 2 o.ä.) durchgeführt werden, dann wird das natürlich auch ermöglicht.
Generell sind bei mechanischen Stellwerken Durchfahrten ein gewisser Aufwand. Dabei muss man unterscheiden zwischen der Ermöglichung der eigentlichen Durchfahrt (können Einfahrsignal und Ausfahrsignal gleichzeitig auf Fahrt stehen?) und der Frage, ob die Durchfahrt am Vorsignal auch signalisiert wird.
Formausfahrsignale, an denen Durchfahrten durchgeführt werden können, müssen in der Regel mit einer sogenannten Signalflügelkupplung ausgestattet werden. Nehmen wir an, das Formausfahrsignal wird per Drahtzugleitung und großem Hebel im Stellwerk bedient, bleibt das Formsignal natürlich so lange auf Fahrt, bis der Fahrdienstleiter den Hebel in die Grundstellung zurück bringt. Das führt zu folgender potentiellen Fehlermöglichkeit:
1) Das Einfahrsignal und das Ausfahrsignal werden auf Fahrt gestellt
2) Der Zug fährt durch
3) Das Einfahrsignal wird zurückgenommen
4) Der Fahrdienstleiter (oder Weichenwärter) vergisst die Rücknahme des Ausfahrsignals, damit wird die Strecke nicht für weitere Zugfahrten blockiert
5) Eine Einfahrt für den zweiten nachfahrenden Zug wird in das gleiche Gleis gestellt.
6) Der zweite Zug findet ein Fahrt zeigendes Ausfahrsignal vor, obwohl der Streckenabschnitt dahinter noch belegt ist.
Um das Problem zu lösen, gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Man baut einen Ausschluss ein, so dass das Einfahrsignal und das Ausfahrsignal nicht gleichzeitig auf Fahrt stehen können. Auf diese Art wird erzwungen, dass nach jeder Zugfahrt das Ausfahrsignal auf Halt gestellt wird
2) Das Signal wird mit einer Signalflügelkupplung ausgestattet. In diesem Fall löst der ausfahrende Zug einen Schienenkontakt aus, die Signalflügelkupplung entkuppelt den Signalflügel von der Drahtzugleitung, der Signalflügel fällt per Schwerkraft in die Haltstellung. Obwohl der Wärter möglicherweise vergessen hat, den Signalhebel zurückzustellen, ist das Signal also in der Haltstellung.
Bei mechanischen Stellwerken stattet man normal nur die Formsignale mit Signalflügelkupplung aus, die diese unbedingt brauchen, damit ist meist die Durchfahrt nur auf ausgewählten Gleisen möglich.
Bei elektromechanischen Stellwerken mit Formsignalen werden die Formsignale über einen Elektromotor direkt am Signal gestellt. Die Endlage aller Weichen im Fahrweg und viele andere Dinge werden dauerhaft überwacht. Um bei Ausfall der Überwachung eines Fahrwegelements das Hauptsignal in die Haltstellung zu bekommen, sind daher bei elektromechanischen Stellwerken in der Regel alle Signale mit Signalflügelkupplung ausgestattet. Außerdem kann nur durch die Signalflügelkupplung gewährleistet werden, dass ein Signal immer (d.h. auch bei Stromausfall o.ä.) garantiert in die Haltstellung gebracht werden kann. Damit ist der Zusatzaufwand für die Ermöglichung von Durchfahrten bei elektromechanischen Stellwerken etwas geringer, da ein wesentlicher Teil der Voraussetzungen ohnehin existiert. Das heißt aber nicht, dass Durchfahrten immer möglich/zugelassen sind
Zum Vorsignal: Hier gibt es das Problem, dass Ausfahrvorsignale nur dann auf Fahrt gestellt werden dürfen, wenn sowohl das Einfahrsignal als auch das Ausfahrsignal auf Fahrt stehen. Hier gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Bei Bahnhöfen mit nur einem Stellwerk hat das Ausfahrvorsignal häufig einen eigenen Signalhebel, der von beiden Signalen mechanisch abhängig gemacht ist. Das geht technisch so aber nur, wenn das Ausfahrvorsignal nur bei Durchfahrten auf genau einem Gleis auf Fahrt gestellt werden kann. Werden komplexere Bedingungen benötigt (Durchfahrten auf mehr als einem Gleis, mehr als ein Stellwerk) ist das Ausfahrvorsignal meist mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet und die Bedingungen werden per Relaisschaltung umgesetzt. Sehr selten gibt es heute auch noch Federspeicherantriebe. Hier wird das Ausfahrvorsignal von dem Stellwerk, das das Ausfahrsignal bedient, vorbereitet, das heißt, dass eine Feder gespannt wird. Erst wenn auch das Einfahrsignal auf Fahrt steht, wird die Feder freigegeben und das Ausfahrvorsignal klappt um.
Zitat von DB-IV-Proto87
Klar kann es auch Durchfahrten mit Ausfahrt auf Hp2 bei Formsignalen geben, aber ebenso den Verzicht darauf bei Lichtsignalen. Auch Relaisgruppen kosten Geld und brauchen Platz
Die Relaisgruppen braucht man sowieso, wenn dann ist nur die zusätzlichen Verdrahtung ein Aufwand. Ichbin grade überfragt, ob Durchfahrten bei Relaisstellwerken in nennenswerter Zahl unterbunden sind. Den Nutzen halte ich für gering - das Verhindern der Durchfahrt könnte sogar ein Zusatzaufwand sein.
Ob das Ausfahrvorsignal dabei umschaltet, oder in Vr0 bleibt, ist aber natürlich wieder eine andere Frage.