Hallo,
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ich kopier sie als Text mal mit hier rein.
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Die Gleise 1 und 2 sollten jeweils eine Gleissperre (kein Sh-Signal) haben. Ich weiß, sowas gibt es nicht in Großserie, aber vielleicht kannst Du dir ja Attrappen schnitzen, der Signalkörper hat in etwa die Maße einer Weichenlaterne, mit quadratischer Grundfläche. Gleissperren gehören, vereinfacht gesagt überall dahin, wo sich einzeln abgestellte Wagen oder Wagengruppen selbstständig machen und in die Verkehrsgleise rollen können.
Wir reden aber jetzt von den Gleisen, die im letzten Plan zu 101 und 102 geworden sind - den zwei Stumpfgleisen hinter dem Hausbahnsteig? Unter dieser Bedingung: Zustimmung. Das Signal der Gleissperre sieht übrigens dem Form-Sperrsignal ziemlich ähnlich.
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Die Gleis 21 und 23 würde ich mit einem Sh-Signal absichern, eine Gleissperre ist nicht notwendig, da die Gleise 1, 3 und 4 keine Durchfahrgleise sind. Zur Erklärung: Ein Bahnhof an einer eingleisigen Strecke hat in der Regel nur ein Durchfahrgleis, d.h. ein Gleis, für das die Ein- und Ausfahrt gleichzeitig auf Fahrt gestellt werden und der Zug ohne Halt durchfahren kann. In Deinem Plan würde ich das Gleis 2 zum Durchfahrgleis erklären.
OK fürs Durchfahrgleis; nicht OK für die Gleissperre. Mit Gleissperre werden (Neben-)Gleise abgesichert, die in Hauptgleise (tlw. auch Verkehrsgleise genannt - Gleise, auf denen Zugbewegungen stattfinden und nicht nur Rangierbewegungen) führen und in denen Wagen abgestellt werden können. Gleise 1, 3 und 4 sind Hauptgleise. Und wenn sich da ein Wagen auf dem Abstellgleis selbständig machen sollte, ist dem das ziemlich egal, ob ein eventuell gerade auf dem Hauptgleis verkehrender Zug bremst, anfährt oder durchfährt: der Wagen muss aufgehalten werden, bevor er den Zug gefährdet. Also: Gleissperre in 21 und 23. Sperrsignale werden nur da aufgestellt, wo rangiert wird; wo Loks abgestellt werden, müssen Schutzweichen vorgesehen werden.
Der Vollständigkeit halber: Gleissperren in Hauptgleisen sind übrigens verboten.
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An der BW-Ausfahrt würde ich ein Sperrsignal und nicht nur ein Wartezeichen aufstellen, da Du von da aus auf die Strecke hinausfährst und nicht nur in ein Bahnhofsgleis.
OK für Sperrsignal, aber die Begründung ist falsch: die Lokbewegung geht nicht "auf die Strecke hinaus" - dem steht das Ra 10 entgegen, aber sie geht in ein Hauptgleis.
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Eine Gleissperre ist nicht notwendig, da die Zufahrt im Gefälle in Richtung BW liegt.
falsch: eine Gleissperre ist verboten. Gleissperren können einen Wagen aufhalten, keine Lok - da richten sie nur Schaden an Fahrzeug und Fahrweg an, ohne das Fahrzeug sicher von der Einfahrt ins zu schützende Gleis abzuhalten. Eine Schutzweiche wäre das Mittel der Wahl.
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In der Einfahrt zum BW würde ich eine Trapeztafel (Ne 1) zusammen mit einem Fernsprecher aufstellen. Hier muss eine einrückende Lok warten, bis die Erlaubnis zur Einfahrt ins Bw (über Fernsprecher) gegeben wird.
falsch. Diesen Zweck erfüllt das Wartezeichen Ra 11 -
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Die Zustimmung kann mündlich, durch Hochhalten des Armes oder einer weißen Handleuchte oder durch Signal Sh1/Ra12 gegeben werden
Quelle - aus der DS301 kann ich nicht kopieren. (Wir reden von DB, also DS301? Bei der DR, DV301, gibt es Varianten.)
Mündlich kann heißen: per Fernsprecher. Kann auch heißen: per Lautsprecher oder auf Zuruf. Hier stellt sich die Frage: wie weit von der ersten BW-Weiche entfernt soll die Lok halten? Mir scheint angebracht, nicht nur das Sperrsignal vor W13 hinreichend zurückzuziehen, sondern auch zwischen dem Sperrsignal und der Weiche 13 noch eine Schutzweiche einzubauen, deren Gleis u.U. als Wartegleis dienen kann. Das BW ist sehr klein, aber die Zufahrt ist lang und stellt einen Gefahrenpunkt dar. Da zumindest nach dem Foto das BW-Gleis auf Höhe des Herzstücks von W16 einen Knick aufweist, hier also Nacharbeit anfallen könnte, würde ich den Einbau einer Schutzweiche sehr befürworten. Diese Schutzweiche könnte nur mit Zustimmung des Fdl im Bahnhof auf "gerade" (Richtung Bahnhof) gestellt werden, würde aber vom Wärter im BW gestellt. Und wenn (was hier selten vorkommen wird) eine Lok in der Einfahrt wartet, eine andere rausmuss, kann die wartende aufs Schutzgleis verwiesen werden, um für die ausfahrende Lok den Weg freizumachen. An sich aber würde man versuchen, Ein- und Ausfahrt des BW zu trennen, sofern man den Platz dafür hat. Hier ist kein Platz.
Man könnte jetzt auch erwägen, dass die W13 durch den BW-Wärter gestellt wird (nur nach Freigabe durch Fdl!), und das Stellen dieser Weiche schon als Genehmigung der Einfahrt ins BW angesehen wird. Denn das BW ist klein, und anders als bei Großanlagen mit getrennten Ein- und Ausfahrgleisen und Warteschlangen auf dem Einfahrgleis wird hier nie mehr als eine Lok zur Zeit Einfahrt begehren, und auch kein Stau an den Behandlungsanlagen das Warten auf dem Einfahrgleis nötig machen. Zumal damit ja auch die Ausfahrt unmöglich gemacht wird...
Ohnehin halte ich die Einrichtung einer BW-Anlage hier nur für gerechtfertigt durch die Vorhaltung von Schubloks o.ä.
Trapeztafeln sind, vereinfacht gesagt, ein Hauptsignalersatz auf Nebenbahnen niedrigster Kategorie. Im BW haben sie nichts verloren, denn sie regeln Zugfahrten.
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Ich würde die Haltetafeln an all den Gleise aufstellen, an denen Personenzüge halten.
Ich nicht... Wenn Hauptsignale am Bahnsteigende stehen, ist eine H-Tafel direkt vor dem Signal sinnlos. Nur für kurze Züge (Schienenbus, Akkutriebwagen) können H-Tafeln aufgestellt werden, aber auch nicht überall: vor N1 braucht keine, weil N1 ohnehin fast vor der Haustür des EG steht. In der Gegenrichtung kann auf Gleis 1 eine H-Tafel etwa auf Höhe des Prellbocks von 101 aufgestellt werden, mit dem Zusatz "50m": die gilt dann nur für Züge von 50m oder weniger. Entsprechend kann auch eine solche auf 2 und 3 aufgestellt werden, dass der Zug auf Höhe der (noch zu erstellenden?) Unterführung hält.
Gleis 4 bekommt natürlich keine H-Tafeln, 11 auch nicht - übrigens nicht nur in Epoche 3 und 4, denn wozu sollten die dienen? Der Halt der Zugspitze wird doch durch das Hauptsignal festgelegt. Für 11 kommt noch dazu, dass H-Tafeln nur für in den Bahnhof einfahrende Züge Bedeutung haben.
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"Warum soll ich P3 weglassen? So wie ich das sehen, könnte ich das, wenn 003 und 004 ein gemeinsames Ausfahrsignal hätten, dann müsste ich aber links und rechts auch insg. 4 hohe Sperrsignale aufstellen, plus die zwei Ausfahrsignale, oder?"
Soweit ich weiß, sind "Gruppenausfahrsignale" an Gleisen mit Personenverkehr verboten, auf P3 (oder alternativ N3) kannst Du nur verzichten, wenn du keine Zugfahrten in dieser einen Richtung durch Gleis 3 erlaubst. Aber, wie Erich weiter oben schon sagte, an eingleisigen Stricken ist so etwas unüblich. Ich würde das so lassen, wie Du es jetzt planst.
Gruppenausfahrsignale an Gleisen mit Personenverkehr sind unerwünscht, nicht verboten. P3 weglassen würde bedeuten, Gleis 3 nur in einer Richtung zu verwenden - und zwar dann, wenn Gleis 2 belegt ist. Kann man machen, wurde wahrscheinlich auch manchmal angewendet, zumal mit mechanischer Stellwerkstechnik, wo jedes Signal extra verseilt werden muss und die Fahrstraßenabsicherung einen ziemlichen Aufwand bedeutet. (Hier würden die Fahrstraßen von F zu P3 und von P3 zu [nächstes Blocksignal auf Seite A] wegfallen.) Interessant wäre das, wenn man davon ausgeht, dass die Strecke von links vielleicht in der Steigung oder im langen Tunnel liegt, um einen Halt vor A zu ersparen. Denn normalerweise müsste dein Bahnhof auch mit drei Verkehrsgleisen funktionieren - an eingleisiger Strecke...
Kannst du machen, wenn du deinem Fdl ein paar Knochen aufgeben willst. Musst du aber nicht.
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Gruß und viel Spielzeit über die Weihnachtstage
HGD
Dem schließe ich mich an - und: probier mal, was in deinem Bahnhof überhaupt "geht", und wofür die Gleise dienen. Danach richtet sich nämlich beispielsweise auch, ob Gleis 4 überhaupt Hauptsignale bekommt oder als Nebengleis verwendet wird: wenn auf einem Nebengleis ein Zug zusammengestellt wurde, muss der erst mal auf eins der Hauptgleise rangiert werden, um von dort als Zug abfahren zu können. Das braucht Zeit - und macht Spaß!