Hallo Manni,
Zitat
wieso sollte eine Gleissperre einen Wagen, aber keine Lok aufhalten können?
Eine Lok wird durch eine Gleissperre genauso zum entgleisen gebracht wie ein Wagen.
Das habe ich mehrfach anders gelesen; am schnellsten zu verlinken hier:
Zitat
Gleissperren eignen sich, um leichte Fahrzeuge, die sich nur mit geringer Geschwindigkeit bewegen, wie zum Beispiel entrollte Einzelwagen, von Fahrwegen fernzuhalten. Ihre Schutzfunktion besteht darin, dass sie ein gegen den zu schützenden Fahrweg rollendes Fahrzeug zum Entgleisen bringen und dieses durch den wesentlich erhöhten Rollwiderstand im Schotterbett zum Stehen kommt. Sie sind wirkungslos, wenn die Fahrzeuge auf Grund ihrer Maße oder ihrer Geschwindigkeit auch im entgleisten Zustand den zu schützenden Fahrweg erreichen können, weil sich durch die Gleissperre ihre Bewegungsrichtung nicht geändert hat. Gleissperren und Sandweichen dürfen deshalb in Deutschland nur in Rangiergleisen angewendet werden.
Um größere Wagengruppen oder Züge von Fahrwegen fernzuhalten, kommen Schutzweichen zum Einsatz. Diese leiten den Fahrweg einer unerwünschten Bewegung vom zu schützenden Fahrweg weg und erreichen dadurch, dass auch entgleiste Fahrzeuge nicht den zu schützenden Fahrweg erreichen können. Hinter der Schutzweiche muss genügend Freiraum vorhanden sein, um Folgegefahren durch entgleiste oder mit dem Prellbock zusammenstoßende Fahrzeuge auszuschließen.
Zitat
Und wegen der Schutzweiche: Der Weg vom BW zur nächsten Weiche ist elendig lang. Was spricht dagegen, das Signal, welches die Fahrt vom BW in Ri. Hauptgleis zuläßt,
mitten im Gleis zu stellen, oder direkt hinter dem BW? Damit wäre mehr als genug Platz zwischen Signal und Gefahrpunkt, bzw Weiche.
Das kann man natürlich machen - aber bedenke die Epoche 3/4, um die es geht: da war die Indusi noch längst nicht auf allen Triebfahrzeugen angebracht (1966: 67% der Triebfahrzeuge und Steuerwagen, aber besonders Dampflokomotiven waren unterdurchschnittlich ausgerüstet).
Passive Schutzmaßnahmen sind also ohnehin notwendig.Und da dieses Gleis vom BW direkt ins Haupt-Streckengleis mündet, und auf der vom Streckengleis abgewandten Seite der Abgrund mit einer weiteren Strecke liegt, auf die man ein entlaufenes Fahrzeug auch nicht abkippen will - schließt sich auch unter der Annahme, dass sie prinzipiell technisch hinreichte, die Anwendung der Gleissperre aus.