Zitat von Fr@nk
1. Handelt es sich in meinem Fall um ein Versandhandelsgeschäft, wo ich sowieso ein Rücktrittsrecht habe.
Das hattest du bisher nicht erwähnt.
Zitat von Fr@nk
2. Der Einzelhandel vor Ort gewährt einem in der Regel freiwillig ein Rückgaberecht.
Das steht ja wieder auf einem ganz anderen Blatt. Die Frage wäre ja was passiert, wenn es hart auf hart kommt.
Zitat von Fr@nk
3. Gibt es die Garantie seitens Märklin, die hier ebenfalls greift.
Wenn dem so ist, verstehe ich den ganzen Thread nicht.
Zitat von Fr@nk
4. Ist es nach der Ein-Prozent-Definition kein geringer Mangel, da das Ersatzteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mehr als 1% kostet.
Der UVP des Sets beträgt 119,99 €. Das Teil kostet sicherlich keinen Euro.
Zitat von Fr@nk
5. Kann der Wagen ohne Bühne nicht vorbildgerecht betrieben werden, da an der Bühne Tritte und "Bedien- oder Haltestäbe" angebracht sind, die dann auch -vorbildwidrig- fehlen.
Die anderen beiden Wagen haben auch keine Bühne und soweit sich das an den Bildern erkennen lässt, sollte alles vorhanden sein, außer vielleicht einem Rangierertritt. Der Rest den du aufzählst ist ja, ohne Bühne, nicht mehr notwendig.
Zitat von Fr@nk
6. Sind je nach Schadbild auch die Puffer verbogen.
Auch das hattest du bisher nicht erwähnt.
Zitat von Fr@nk
7. Sind die Fälle komplett verschieden gelagert: Beim geschilderten Fall fehlt bei einem PKW ein bestelltes Extra. Ohne Extra ist der PKW jedoch trotzdem mängelfrei in dem Sinne, dass das Fahrzeug auch ohne dieses Extra angeboten und verkauft wird. Im Falle des Märklin-Wagens besteht jedoch definitiv ein Mangel, da der Wagen mit vorbogener Bühne nicht dem Serienstand entspricht.
Ich habe auch nicht behauptet, dass sich der Fall 1:1 übertragen lässt. Der Modellwagen wird übrigens auch ohne die Bühne angeboten, aber das hatten wir ja schon.
Zitat von Fr@nk
8. Ist davon auszugehen, dass der Verkaufspreis des PKWs um zumindest den Preis des nicht gelieferten Extras gemindert wird. Wie soll das hier funktionieren?
Spekulation.