Ich habe da mal eine Frage in die Runde, es geht um Garantieansprüche in der ersten 6 Monaten nach Kauf eines Artikels.
Ich habe im Sommer bei einem grossen, bekannten, MoBa Händler online mehrere Sounddecoder bestellt. Vor etwa 4 Wochen habe einen davon eingebaut und dann festgestellt das er nicht funktioniert. Ich habe reklamiert und dann per Retouten Schein den Decoder zurück geschickt. Nun teilt mir der Händler mit das der Decoder zum Hersteller geschickt wurde da die Garantie von diesem, Doehler und Haass in diesem Fall, zu erbringen sein! Mein Einwand das der Endverkäufer in den ersten 6 Monaten für die Garantie einstehen muss wurde nicht erhört! Ein Anruf bei D&H bestätigte meine Version, D&H gewährt den Händlern grosszügige Rabatte eben auch mit dem Anspruch das der Händler die 6 monatige Händlergarantie erbringt. Habt ihr dazu Erfahrungen oder weiss jemand wie die gesetzliche Lage denn wirklich ist?
Hier bewegen wir uns ja in den ersten 6 Monaten der gesetzlichen Gewährleistung. Und da liegst du völlig richtig das der Händler innerhalb dieser Zeit für ein mängelfreies Produkt zu sorgen hat. Wie der Händler zu einem mängelfreien Produkt kommt ist allerdings ihm überlassen. Er kann das defekte Produkt durchaus zum Hersteller schicken um sich das dort reparieren oder tauschen zu lassen. Wichtig für dich ist ja nur der Erhalt eines mängelfreien Produktes. Es gibt von deiner Seite allerdings kein Recht das er dir das Produkt sofort tauschen oder reparieren muss, ein angemessener Zeitraum zur Mängelbeseitigung steht dem Händler schon zu.
Also der Händler ist definitiv in der Pflicht dir ein mängelfreies Produkt zu liefern oder dir den Kaufpreis zu erstatten. Auch damit würde er die Gewährleistung erfüllen.
Liebe Grüße, Andre
>Kleine DR Anlage in H0 / Epoche 3 und 4 / Rollmaterial von Brawa,Fleischmann,Gützold,Npe,Piko,Roco und Sachsenmodelle<
>6VD 18/15-1 SRW und 12KVD 18/21 = Power Made in GDR<
...der Zeitraum ist deshalb so lang weil der Händler den Decoder zu D&H schickt um ihn repariert oder getauscht zu bekommen...von wegen Händlergarantie!
6 Wochen sind in deinem Fall nicht angemessen. Wie und wo der Händler das defekte Produkt zur Reparatur / Umtausch hinschickt spielt dabei für dich als Kunde keine Rolle. Als angemessen gilt in der Regel ein Zeitraum von 1-4 Wochen für die Nachbesserung. Ein defekter Decoder sollte sich problemlos in diesem Zeitraum reparieren / tauschen lassen. Wichtig ist hier natürlich auch das irgendwelche Garantieaussagen seitens des Händlers völlig unerheblich sind, denn dein Fall liegt ja im Bereich der gesetzlichen Gewährleistung.
Liebe Grüße, Andre
>Kleine DR Anlage in H0 / Epoche 3 und 4 / Rollmaterial von Brawa,Fleischmann,Gützold,Npe,Piko,Roco und Sachsenmodelle<
>6VD 18/15-1 SRW und 12KVD 18/21 = Power Made in GDR<
ich glaube, du bringst da ein bisschen was von der Begrifflichkeit durcheinander!
D&H schreibt auf ihrer Webseite innerhalb der ersten zwei Jahre von der gesetzlichen Gewährleistung. Und die erfüllt dein Händler, wie es gesetzlich erlaubt ist, in dem der Decoder zum Hersteller zur Reparatur geschickt wird. Wenn der Zeitraum zu lange ist, dann solltest du das, wie bereits geschrieben beim Händler reklamieren. Es gibt ja auch noch andere Optionen, die Gewährleistung zu erfüllen.
Was den Zeitraum von 6 Monaten angeht: bei der Gewährleistung handelt es sich dabei um die sogenannte Beweislastumkehr. Bis 6 Monate nach Kauf muss der Händler Nachweisen, dass das verkaufte Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs einwandfrei war. Danach muss der Kunde Nachweisen, dass es schon bei Kauf defekt war. Alles andere ist freiwillig/Kulanz des Händlers/Herstellers.
Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, die entweder der Hersteller und/oder der Händler gewähren kann. Tut er das, haftet er für alle Mängel, die in diesem Zeitraum auftreten. Verschleißsteile werden davon meist ausgenommen. Ich sehe in deinem Fall allerdings nirgendwo eine Garantie, höchstens dein Händler gewährt diese. Denn D&H Gewährt zwar eine 5 Jahres Garantie ab Produktion des Artikels, diese greift aber de Fakto erst nach der Gewährleistungsfrist, laut den Infos auf der Webseite oben.
Denn innerhalb der Gewährleistung ist der Händler dein erster Ansprechpartner, nicht der Produzent!
meine Erfahrung ist folgende: Ein vom Versandhändler erworbener D&H Sounddecoder lieferte keinen Sound. In einem freundlichen Telefonat mit D&H erhielt ich die Auforderung den Decoder zu D&H einzusenden. Innerhalb weniger Tage bekam ich einen einwandfreien Decoder zurück. Ich meine mich zu erinnern, dass das Ganze keine Woche gedauert hat. Eine überaus positive Erfahrung mit D&H. Ich kann den direkten Kontakt nur empfehlen.