Moin Matze,
Fachliteratur, welche sich ins Besondere mit NahG = Nahgüterzügen befaßt findest du von unzähligen Autoren speziell in der ersten Eisenbahnepoche, die etliche hundert Seiten Abhandlungen beim Stückgutverkehr und Massengutverkehr verfaßt haben, wie das bis ins Detail am Beispiel der Preußischen Eisenbahnen organisiert war.
Vereinfacht kann man sagen, wir unterscheiden zwischen Stückgutverkehr und Massengutverkehr.
Der Eilgutverkehr ist Teil des normalen Güterverkehrs, wird aber im Gegensatz zum Güterverkehr auch am Gepäckschalter entgegengenommen
Stückgüter* werden in Güterschuppen oder bei privaten Anschließern bereitgestellt und abgeholt oder nach dort ausgeliefert, je nach Menge.
Massengüter (Bulkware) wird in speziellen Güterwagen transportiert, die Ladungsart gibt die entsprechende Güterwagengattung vor, welche dann zum Einsatz kommt.
Stückgüter werden zum nächsten Hgbf transportiert oder kommen auch von dort.
* = Stückgüter können auch Einzelladungen sein, die von ihrer Beschaffenheit und Größe den Transport mit einem einzelnen Wagen erfordern, in größerer Menge dann mit mehreren Wagen aber in Freiladezonen, Ladestraßen, mit Kranen oder an speziellen Rampen verladen werden. Steht der Zielort bereits fest, wird der Direktversand eingeleitet.
Massengüter werden zum nächsten Verschiebebahnhof transportiert oder kommen auch von dort.
Als Ortswagen bezeichnet man Wagen, wo von verschiedenen Stationen Güter eingesammelt werden oder vom letzten Knotenpunkt aus an verschiedene Empfänger ausgeliefert werden.
Sind Ortswagen ausreichend befüllt werden sie expediert also versandt und dem/den Empfänger/n zugeführt.
Ab dem ersten Knotenpunkt laufen diese Wagen dann als Kurswagen in unterschiedliche Richtungen bis sie vom letzten Knotenpunkt aus verteilt werden.
Manche Wagen werden aber auch vom ersten Knotenpunkt für eine Zielverteilung am Zielort vorgesehen, diese müssen dann nicht mehr am letzten Knotenpunkt erneut behandelt werden.
Knotenpunkte sind Orte an denen Güter zusammengeführt auf andere Ziele verteilt werden.
Leerwagen sind ein spezieller "Sonderfall", manche Wagen müssen vor einer erneuten Beladung erst noch gereinigt werden und müssen leer zum Heimatbahnhof zurückgeführt werden, dieses geschieht mit dem den nächstmöglichen Transport, in Ausnahmefällen auch mit Reisezügen.
Früher unterlagen Güterwagen einer Rückführungspflicht nach deren Entladung, das änderte sich aber zu Gunsten von Teilstrecken- oder Rückfrachten wenn das Ziel auf dem direkten Weg vom Heimatbahnhof des betreffenden Güterwagens lag.
Güterwagen mit der Kennzeichnung: Leer zurück an Heimatbahnhof, dürfen nicht erneut beladen werden und sind leer zurückzuführen.
Ein NahG kann von einer Seite aus operieren oder von zwei Seiten einer Bahnstrecke also von unterschiedlichen Verschiebebahnhöfen, zwischen denen der NahG hin- und herfährt.
Die Wagenreihung bestimmen die auf der Strecke zu bedienenden Anschließer aber auch die Wagen selbst.
Schwere Wagen sind im Zug vorn und nach hinten mit abnehmenden Gesamtgewicht einzureihen.
Leichte und vor Allem unbeladene Wagen fahren weiter hinten im Zug.
Die Menge an "ungebremsten"** Wagen darf eine bestimmte Achsanzahl nicht übersteigen.
** = als ungebremste Wagen versteht man Wagen ohne Bremse aber auch Wagen mit einem anderen Bremssystem, die mit dem vorhandenen Bremssystem nicht kompatibel sind oder durch ihr Gesamtgewicht eine Einreihung am Zugende ausschließen und somit die ansonsten "gebremsten" Wagen in "ungebremste" Wagen verwandeln.
Ab der Epoche II verwendete man weiße Kennzeichnungen an beiden Wagenenden an den jeweiligen Ecken, umlaufend als die sogenannten "Bremsecken", welche für die unterschiedlichen Bremssysteme standen und darüber Auskunft gaben, welches Bremssystem verbaut war.
Drehschmelwagen, bei denen die Ladung die Kuppelstange ersetzte liefen grundsätzlich im hinteren Teil des Zuges, Wagen mit Kuppelstangen am Schluß des Zuges, Leerwagen mußten dann auf der betreffenden Station zurückgelassen werden, sie durften nicht dahinter gekuppelt werden, um ein Brechen der Kuppelstangen auszuschließen.
"Brückenwagen" sind an Stelle von Kuppelstangen vorzuziehen.
Bei Zügen mit handgebremsten Wagen langte eine Bremsung jeder 6ten Achse aus.
Der langsamste zugelassene Wagen gibt die höchst zulässige Geschwindigkeit vor.
Je nach Zuladung können unterschiedliche Geschwindigkeiten gefahren werden.
Im Güterzugbegleitwagen fährt der Zugführer aber auch ggfs. ein Güteragent und ein Wagenmeister um personell unbesetzte Stationen bedienen zu können.
Je nach Ausbildung des Personals können mehrere dieser Tätigkeiten in einer Person vereint sein.
Das Personalminimum war auf zwei Personen festgesetzt, um den Vorschriften der Arbeitssicherheit nachkommen zu können.
Das Austüfteln von den maximal ankuppelbaren Wagen wird besonders spannend, wenn Lokomotiven unterschiedlicher Leistungsfähigkeit eingesetzt werden.
Gemischte Züge (GmP oder PmG) bedingen unterschiedlicher Handhabung.
Beim PmG werden Güterwagen am Bahnsteig zurükgelassen, eine örtliche Rangierlok muß den Wagen ins betreffende Gleis rangieren oder stellt dem Zug Wagen bei.
Beim GmP werden die Personenwagen am Bahnsteig abgestellt und gesichert, die Lok übernimmt die Rangiertätigkeiten im Bahnhof bis zu den Anschließern, der GmP setzt seine Reise fort, wenn die Güterrangierereien abgeschlossen sind.
Das Ganze dann noch mit dem Personenzugfahrplan abzustimmen wird bei Stationen mit wenig Gleisen so richtig spannend.
Das Fahren mit Wagenkarten auf diversen Modulbahnertreffen zielt in die Richtung, des Bediehnens eines NahG auf Haupt- oder Nebenbahnen.