Hallo,
wo die Daten liegen, ist ja nun klar, nur wem sie gehören...?
Zitat von im Beitrag Saryks Ideenkiste: Bahnhofsfindung
Müssen Universitäten das nicht frei zur Verfügung stellen, was in ihrem Unterrichtsbetrieb erstellt wird?
Mal abgesehen davon, daß ich schon die deutsche Rechtslage dazu nicht kenne und die französische noch weniger: Sicher nicht, wenn es sich um Auftragsarbeiten handelt, und das ist hier der Fall. Da kann die Universität nicht dem Auftraggeber sagen, "ist ja schön, daß du das bestellst und bezahlst; wir stellen das, was du bezahlt hast, dann jedem anderen unentgeltlich zur Verfügung."
Was anderes war es, als wir Steinmetzarbeiten zu machen hatten, um ein Kunstwerk zu restaurieren, und haben die Steinmetzschule angesprochen, die haben uns dann gesagt: ist OK, das ist für uns in den Ausbildungsablauf einzubinden, ihr bezahlt das Material und wir liefern die Arbeit. Dazu waren sie aber auch nicht verpflichtet, und bei anderer Gelegenheit wurde uns auch schon gesagt, "paßt uns nicht; nehmt euch einen Handwerker." Es ist natürlich für die Schule auch interessanter, sagen zu können: wir haben an der Restaurierung von romanischen Skulpturen mitgewirkt, als: wir haben hier mal ein paar rechtwinklige Sandsteinblöcke nachgemacht.