Hallo,
ich habe Fotos aus 1960 entdeckt, wo an man einer BR 74, die definitiv nicht mehr im Streckendienst eingesetzt war, das Spitzenlicht gar nicht mehr angebaut hatte. Unten links funktionierte noch, unten rechts war eine Nummerntafel vor die Lampe montiert.
Für den Rangierdienst also nach Vorschrift.
Was mich stutzig macht, ist, dass die Fahrten zwischen Bahnhof und Abstellgruppe signaltechnisch als Zugfahrten gelten müssten, entsprechend der damaligen Signalisierung.
Hat jemand einen Hinweis, wie das gehandhabt wurde?
(Es handelt sich um die Strecke Altona --> Langenfelde und zurück).