Hallo Niko,
allgemeingültiges kann man da wenig sagen, außer vielleicht grob vereinfacht, dass Weichen im abzweigendem Strang meistens nur mit 40 km/h befahren werden durften. War das Befahren mit einer höheren Geschwindigkeit erlaubt, so war das in der Bahnhofsfahrordung oder im Buchfahrplan geregelt und ersprechend signalisiert. Beim Befahren des geraden Zweiges, egal vor welcher Richtung, galt meistens die zulässige Streckenhöchstgeschwindigkeit. Die lag bei Hauptbahnen in der Epoche 3 zwischen 100-140 km/h. Bei Nebenbahnen, sofern sie technisch dafür ausgelegt war (beschrankte Bahnübergänge, Bahnhöfe mit Ein- und Ausfahrsignalen und Fahrstraßenabhängigkeit ausgestattet) wohl auch schon mal bei 100 km/h, aber eher wesentlich niedriger.
Durchfahrten in Bahnhöfen, sofern sie über gerade, durchgehende Hauptgleise führten und keine Weichen in abzweigender Stellung befahren wurden, waren ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, mit Streckenhöchstgeschwindigkeit (dh. Vmax 140 km/h) erlaubt. Durchfahrende Züge an Bahnsteigleisen wurden regelmäßig angesagt ("Bitte Vorsicht an Gleis 1! Durchfahrt"). Regelmäßig schneller als 140 km/h wurde erst ab ca. 1962 mit Aufnahme des elektrischenTEE-Verkehrs mit der E 10.12 gefahren. Bis dahin waren nur die Baureihen E10, E18, E19, V200, VT12.5, 01.10, 10 und 03.10 für 140 km/h und mehr zugelassen. Fahrplanmäßige Schnellfahrten mit 200 km/h gab es erst in Epoche 4 mit der E103 im TEE- und später Intercity-Verkehr.
Für das Befahren von Tunnel und Brücken kann es individuelle Geschwindigkeitsbeschränken gegeben haben, allgemein lässt sich wenig dazu sagen. So erwähnte Wolfgang Staiger in seinem Buch über seine Zeit als Studentenheizer im Bw Rheine, dass die Klappbrücke in Emden "nur" mit 100 km/h befahren werden durfte.
Man muss auch zwischen der Höchstgeschwindigkeit und der Reisegeschwindigkeit unterscheiden: Während die Reisegeschwindigkeit sich eher aus der Durchschnittsgeschwindigkeit ableitet und deutlich unter der Höchstgeschwindigkeit lag, wurde letztere ausgereizt, wenn z.B. eine Verspätung einzuholen war. Für F- und D-Züge galten Reisegeschwindigkeiten von 90-110 km/h, bei 100-140 km/h Hg. Darunter lagen mit deutlichem Abstand die Eil- und Personenzüge, ganz unten in dieser Hierarchie waren die Gmp.
Güterzüge hatten in der Epoche 3 meist nur eine Hg von 65 km/h, bedingt u.A. durch älteres Wagenmaterial, dass nicht schneller fahren durfte und durch die Tatsache, dass viele der Güterzüge sehr schwer waren und die Leistungsfähigkeit der Lokokomotiven voll ausnutzten. Schneller ging es nur beim TEEM und bestimmten Schnellgüterzügen mit eiliger Fracht (Kühlwagenganzzüge mit Fisch- und Obst) zu.
Soviel auf die Schnelle.
mfG
Stefan Walter