Moin Kali,
Ein kleiner einständiger Lokschuppen muß nicht immer dem Zweck einer örtlichen Rangierlok dienen, er kann auch für eine dort beheitate Streckenlok genutzt werden, die Abends in dieser Bahnstation abgestellt wird und dann am nächsten Tag wieder eingesetzt wird.
,,Ausgelagerte" Maschinen gab es auf verschiedenen Bahnstrecken, wenn zum Beispiel die Schuppenkapazitäten auf anderen Bahnhöfen nicht ausreichten, ich denke da an den Bahnhof Otavifontein an der Bahnstrecke Otavi <–> Grootfontein im ehemaligen Deutsch Süd-West Afrika, dort befand sich ein einständiger Lokschuppen für eine Streckenlok.
Der Bahnhof Otavifontein war vom Fracht oder Passagieraufkommen zu klein, um eine eigene dort stationierte Lok zu rechtfertigen aber für den Frühzug ab dem benachbarten Otavi in Richtung Grootfontein, bot es sich an, die Streckenlok in Otavifontein in der Nacht bei Betriebsruhe im Lokschuppen abzustellen.
Solch eine Situation könntest du auch nachstellen, daß die Lok des letzten dort verkehrenden Zuges übrr Nacht im Lokschuppen abgestellt wird und wieder für den nächsten Tag fitgemacht wird, um den Dienst mit dem Frühzug zu beginnen.
Nach dem 3. Umlauf (3 × Hin- und Rückfahrt) wäre für die Lok dann eh Fahrtende für die Lok und die Wartungsarbeiten an der Lok würden dann beginnen.
Davon ausgehend, die Einsatzfahrten würden unter 45 Km je Wegstrecke lang sein, bei 45 Km bis 112 ½ Km wurden früher nur 2 Hin- und Rückfahrten eingeplant.
Zur Ermittlung des Lokomotivbedarfes gab es früher eine interessante Formel, mit der die Anzahl der zu bereitstellenden Lokomotiven errechnet werden konnte.
Die Platzierung des Lokschuppens wurde in den frühen Eisenbahnepochen einigen Kriterien unterworfen, die bei der Bahnhofsplanung eine wesentliche Rolle spielten.
Lokschuppen sollten so angeordnet sein, daß eine ausfahrende Lokomotive das Ausfahrgleis für abzulassende Züge gut und schnell erreichen konnte.
Sollte nur eine Rangierlok abgestellt werden, hatte der Lokschuppen so platziert zu werden, daß der Rangierverkehr innerhalb der Bahnstation den Personenverkehr nicht störte, z. B. am Ausziehgleis oder im Bereich oder in der Nähe, des für den Güterverkehr zuständigen Ausfahrtgleises, wenn eine Güterzuglok dort stationiert werden sollte.
Leicht zu erreichende Gleise waren vorteilhaft, zum Platzieren eines Lokschuppens. In ser Nähe des Lokschuppens befanden sich aber auch die anderen Behandlungsgleise zur Kohlen- und Wasserstation, zur Entschlackung und dem Ständer mit dem Rohrblasgerüst.