Hallo zusammen,
zur Info. https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b...&pos=4&anz=1007
Mir war dieser Rechtsstreit gar nicht bekannt. Falls dies bereits an anderer Stelle thematisiert wurde, bitte verschieben oder löschen.
Viele Grüße
vom Heinz
Hallo zusammen,
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Viele Grüße
vom Heinz
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Danke für den Hinweis!
Wenn ich den Text richtig verstanden habe, ist die gewerbliche Verwertung der Darstellung der Realität erlaubt - auch, wenn sie geschützte Marken enthält!?
Das ging doch auch schon anders: Knipse in ein Foto einer DB-Lok, darf ich es nicht (ohne Genehmigung) auf für den Verkauf bestimmte Textilien drucken!?
Etwas verwirrend, der Regulierungswahnsinn.
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Früher mal habe ich jeden Monat ordentlich Geld dafür bekommen, daß ich vergleichbar lange Schriftsätze penibel gelesen und ausgewertet habe,
das möchte ich mir heute nicht mehr antun, deshalb habe ich nur etwas quer gelesen und bin zu der Erkenntnis gekommen: Vernünftige Urteile !
Würde ein Konkurrent, also ein anderer Spediteur die geschützten Markenzeichen verwenden, dann bestünde völlig zu Recht ein Unterlassungsanspruch.
Aber hier benutzt die ein Spielzeughersteller für Lastwagen- und Gebäudemodelle, leistet damit doch sogar kostenlose Werbung für die Firma, prägt Kinder bereits im frühen Alter auf die Marke, Kinder die später mal durch eine Erinnerung im Unterbewußtsein als Erwachsene zu Kunden werden könnten.
Mir völlig unverständlich, wie man gegen eine derartige kostenlose und positive Bewerbung der eigenen Marke juristisch vorgehen kann, anstatt sich zu bedanken und sogar die Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern !
Die haben nach meinem Empfinden zu Recht verloren und hätten die fälligen Kosten besser zum Ankauf solcher Modelle als Werbegeschenke für Kunden verwenden sollen.
Gruß
Varg
Märklin HO und beim Hobby auch mal Fünfe gerade sein lassen. Vorsätzlicher Nicht-Nietenzähler.
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Zitat von Varg im Beitrag #3
Mir völlig unverständlich, wie man gegen eine derartige kostenlose und positive Bewerbung der eigenen Marke juristisch vorgehen kann, anstatt sich zu bedanken und sogar die Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern !
Liebe Grüße
Olli
Andere kritisieren kann jeder, sie akzeptieren nur wenige.
Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. (Sokrates (469 - 399 v. Chr.))
Tach,
Zitat von Varg im Beitrag #3
Mir völlig unverständlich, wie man gegen eine derartige kostenlose und positive Bewerbung der eigenen Marke juristisch vorgehen kann, anstatt sich zu bedanken und sogar die Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern !
Grüße aus Frankfurt
Matthias
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Zitat von Zugschubser im Beitrag #5
Bei solchen Klagen geht es doch meist um Kohle. "DACHSER" hatte vielleicht die Hoffnung, dass das Urteil so ausgeht, dass die beklagte Spielzeugfirma Lizenzgebühren zahlen müsste.
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Zitat von Zugschubser im Beitrag #5
Oder ein übereifriger Juristen Kollege von Varg .......
Märklin HO und beim Hobby auch mal Fünfe gerade sein lassen. Vorsätzlicher Nicht-Nietenzähler.
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Zitat von ATISHOP_DE im Beitrag #2
Das ging doch auch schon anders: Knipse in ein Foto einer DB-Lok, darf ich es nicht (ohne Genehmigung) auf für den Verkauf bestimmte Textilien drucken!?
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Zitat von Lokpaint im Beitrag #8
Genau. Du darfst die Lok als Modell nachbauen und gewerblich vertreiben da es ein Abbild von der Wirklichkeit ist.
Du darfst die Lok oder ein Bild davon nicht für andere Sachen (hier T-Schirt) verwenden weil es kein Abbild vom Original mehr ist. Das Original ist eben eine Lok, kein T-Shirt.
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Dürfen sie aber, und wird auch gemacht.
Wenn aber exlusivrechte verleihen werden wissen die Hersteller das ein anderer dran ist.
Oft lohnt es sich dann nicht sich da selber an zu strengen.
Bart
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Zitat von ATISHOP_DE im Beitrag #9Zitat von Lokpaint im Beitrag #8
Genau. Du darfst die Lok als Modell nachbauen und gewerblich vertreiben da es ein Abbild von der Wirklichkeit ist.
Du darfst die Lok oder ein Bild davon nicht für andere Sachen (hier T-Schirt) verwenden weil es kein Abbild vom Original mehr ist. Das Original ist eben eine Lok, kein T-Shirt.
Nach dieser Logik dürften die Modell-Hersteller beliebige Fahrzeuge ohne Lizenz bauen. Dürfen sie aber nicht.
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Hallo ,
Als ergänzendes Beispiel für Lizenz-Erteilung sei hier einmal exempl. für den Modellbahnsektor
die ehem. CIWL , vertreten nunmehr durch deren rechtl. Nachfolgegesellschaft "wagon-lit-diffusion" aufgezeigt..
https://www.wagons-lits-diffusion.com/en...ex-de-licences/
schönes Mai-WE
Jean - Pierre
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Danke , Jean Pierre
diese Raubritter sitzen in Paris und machen Lizenzverträge auf Basis des französ. Rechts
https://www.wagons-lits-diffusion.com/en/about/legal/
Da dürfen LS models, Wunder und Jouef richtig Geld abführen und zwar pro hergestellten Wagen
CIWL Gruss - Elokfahrer160/Rainer
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Da möchte ich die in Bottrop ansässige Firma
Brabus sehen , wenn Busch , Rietze etc einen
MB mit dem lustigen ,,B,, in 1/87 auf den
Markt bringt
und natürlich MIST4
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Hallo,
bitte beachten, dass auch das Design eines aktuellen Fahrzeugs geschützt sein kann. Dann darf dieses Vorbild nicht so ohne weiteres als Modell umgesetzt werden. Aber dieser Geschmacksmusterschutz ist zeitlich begrenzt. Für Modelle aus der Epoche 3 oder 4 gelten solche Einschränkungen nicht mehr. Wer daher von Euch als Hersteller aktiv werden will sollte daher auf jeden Fall einen Rechtsanwalt um Beratung bitten, bevor er in eine dieser juristischen Fällen tappt. Und er muss auch damit rechnen, dass in unterschiedlichen Ländern eine teilweise abweichende Rechtssprechung existiert kann.
Auf jeden Fall will ich gar nicht wissen, wie viel Geld heutigen Kunden für Modelle mit Lizenzen aus der Tasche gezogen werden. Die Zeiten, in denen Firmen sich über solche Werbung im Kinderzimmer gefreut haben, sind anscheinend auf jeden Fall vorbei.
Gruß
MINEXfan
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Hallo zusammen,
ich fürchte der Fall liegt hier nicht ganz so einfach, wie er auf den ersten Blick erscheint.
Meine erste Reaktion war leichte Verwunderung, warum Dachser mit Wort-/Bildmarken gegen Faller vorgeht, die nur bei dem Fahrzeug treffend sind. Beim Gebäude ist der Schriftzug gelb, die Anmeldung von Dachser bezieht sich jedoch auf eine blaue Farbgebung (INID 591 in den Registerdaten).
Daraufhin habe ich die Suche etwas ausgeweitet und bin dabei auf eine eingetragene Marke von Faller gestoßen: Die Wortmarke "Dachser"!
Während sich die Anmeldungen der Spedition auf die Warenklassen
09 - Software in Bezug auf Logistik
35 - betriebswirtschaftliche Planung und Entwicklung von Nutzungskonzepten von Waren-, Kommissions- und Umschlagslagern (in betriebswirtschaftlicher Hinsicht)
39 - nationale und internationale Transporte
42 - technische Planung und Entwicklung von Nutzungskonzepten Waren-, Kommissions- und Umschlagslagern (in technischer Hinsicht)
bezieht, hat Faller ausschließlich die Warenklasse
28 - Spielzeug; Spielzeugwaren; Fahrzeugmodelle; ferngesteuerte Fahrzeuge (Spielwaren); Modellspielzeug; Spielzeugmodelle; Zubehör für Modellspielzeug; Modellbauten (Spielwaren)
angemeldet, was bei der beabsichtigten Nutzung auch sinnvoll erscheint, jedoch aufgrund der zeitlichen Abläufe zumindest ein leichtes Stirnrunzeln hervorruft. Die Faller'sche Marke befindet sich erwartungsgemäß laut Register noch im Widerspruchsverfahren.
Warum auch immer es soweit kommen musste, dass die beiden Kontrahenten sich vor Gericht begeben mussten (oder zumindest meinten es zu müssen), können wir Modellbahner das Gebäude von Faller auf den Anlagen der entsprechenden Epoche einsetzen - die Spritzgussformen werden nun für den gelb-roten Konkurrenten genutzt ...
Glück Auf!
Gunnar
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Zitat von Elokfahrer160 im Beitrag #14
Danke , Jean Pierre
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CIWL Gruss - Elokfahrer160/Rainer
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Hallo Heinz,
ich versuche es mal möglichst weit weg vom Gesetzestext:
Eine Marke stellt erstmal einen gewissen Wert dar, da sich mit ihr seitens der Konsumenten ein bestimmter Wesenszug eines Produkts, im besten Falle ein gewisses Qualitätserleben verbindet. Dies gründet sich salopp gesagt auf die Investitionen des Eigentümers in das Produkt, für welches die Marke steht und natürlich auch in die Kosten der Absicherung der Marke selbst (Registrierung bei WIPO, EUIPO oder DPMA bzw. Führung des Nutzungsnachweises). Damit erklärt sich, warum ein Markeninhaber erst einmal ein Interesse daran hat, wenn mit seinem Eigentum Umsatz erzielt wird, daran teilzuhaben.
Üblich ist, dass man Marken für die Geltungsbereiche (aus dem sog. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis), in denen man auch tätig ist, anmeldet - siehe oben in Beitrag #17. Damit ist sichergestellt, dass nicht jeder einfach in allen Klassen anmeldet und damit Märkte blockiert ohne diese zu nutzen. Sollten sich Kontrahenten mit (annähernd) gleichen Marken im Markt begegnen, ist es üblich zu schauen, ob man sich gegenseitig in denselben Klassen auf die Füße tritt oder ob man zwei so unterschiedliche Märkte bedient, dass eine Verwechslung allein dadurch ausgeschlossen ist.
Bei der Verwertungsgesellschaft der CIWL, der WL DIFFUSION (7 rue Thiers, c/o Fidexco, F-92100 Boulogne-Billancourt) ist es jedoch so, dass diese einzig und allein zur Rechtverwertung gegründet wurde. Hier geht es nur um die Vermarktung des antiquarischen Erbes der von uns als Modellbahner geschätzten Institution der europäischen Luxuszüge. Deswegen hat diese die ursprünglichen Marken der CIWL auch für weit mehr Warenklassen (und Länder) angemeldet. Das goldene Logo ist z.B. in 16 verschiedenen Klassen angemeldet - darunter eben auch die Klasse 28 ("Games, toys; gymnastic and sporting articles (excluding clothing, footwear and mats); Christmas tree decorations"; Zitat aus der Eintragung im WIPO Madrid Monitor, welche unten als PDF beigefügt ist).
Und damit wird's dann wieder für die Modellbahnhersteller interessant ...
(Die Spielereien zu den zum Teil selbst entwickelten Wagen und deren Inneneinrichtung lassen wir hier mal außer Acht, nicht, dass die "Helden des gewerblichen Rechtsschutzes" auch noch Lizenzen nach dem Designrecht (früher Geschmacksmuster) von den Modellbahnherstellern fordern. Die Patent- und Fachanwälte für Markenrecht mögen mir diese arge Verkürzung nachsehen, hier geht's eigentlich um Modellbahn.)
Glück Auf!
Gunnar
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Nachtrag zu Beitrag #19:
Die beiden letzten Absätze ("CIWL bought by ACCOR" und "A myth dear and familiar to the public") auf dieser Seite zeigen das Selbstverständnis und -bewusstsein der WL DIFFUSION sehr schön. Dem ist - befürchte ich - nichts mehr hinzuzufügen.
Glück Auf!
Gunnar
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Zitat von Witten(BME) im Beitrag #19
Hallo Heinz,
...
Bei der Verwertungsgesellschaft der CIWL, der WL DIFFUSION (7 rue Thiers, c/o Fidexco, F-92100 Boulogne-Billancourt) ist es jedoch so, dass diese einzig und allein zur Rechtverwertung gegründet wurde. Hier geht es nur um die Vermarktung des antiquarischen Erbes der von uns als Modellbahner geschätzten Institution der europäischen Luxuszüge. Deswegen hat diese die ursprünglichen Marken der CIWL auch für weit mehr Warenklassen (und Länder) angemeldet. Das goldene Logo ist z.B. in 16 verschiedenen Klassen angemeldet - darunter eben auch die Klasse 28 ("Games, toys; gymnastic and sporting articles (excluding clothing, footwear and mats); Christmas tree decorations"; Zitat aus der Eintragung im WIPO Madrid Monitor, welche unten als PDF beigefügt ist).
...
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Hallo Heinz,
eine schnelle Basisrecherche im Register beim DPMA ergibt eine Trefferliste mit 738 Einträgen (manche bereits fallen gelassen) auf 30 Seiten für Marken, bei denen der Inhaber auf "Deutsche Bahn AG" lautet.
Wenn wir das auf die Warenklasse 28 einschränken, ergibt sich eine Liste mit 126 Treffern (ebenfalls einige bereits nicht mehr lebend).
Ich sag's mal so: Manchmal ist eine Gewinnerzielung nicht kaufmännisch zu fassen, aber dennoch wirkt sie sich positiv auf ein Geschäftsergebnis aus. Inwieweit hier unsere Lieferanten in 1:87 o.ä. Lizenzabgaben an die DB AG leisten (müssen) entzieht sich meiner Kenntnis. Das können nur die DB AG oder die Modellbahnhersteller beantworten. Aber wenn hier im Forum manchmal von Exklusivrechten bei der Umsetzung ins Modell die Rede ist, wären wir zumindest im Bereich des Marken- und Designschutzes unterwegs.
Was ich bisher auch nicht wusste: Der Bahnkonzern hat für die Markenverwertung eine eigene Tochtergesellschaft. Seit 2020 ist die "Deutsche Bahn Aktiengesellschaft Markenführung" (Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin) als Zustelladresse hinterlegt.
Glück Auf!
Gunnar
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Hallo
die ÖBB verlangt aber auch Lizenzgebühren für die
Nachbildung ihrer Wagen und Loks.
Mfg
Wolfgang
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Zitat von Zugschubser im Beitrag #5
Bei solchen Klagen geht es doch meist um Kohle. "DACHSER" hatte vielleicht die Hoffnung, dass das Urteil so ausgeht, dass die beklagte Spielzeugfirma Lizenzgebühren zahlen müsste.
Da fragt man sich schon,- geht es "DACHSER" so schlecht, dass sie auf ein paar EURO Lizenzgebühren angewiesen sind?
Oder ein übereifriger Juristen Kollege von Varg tatsächlich um das Ansehen von "DACHSER" gefürchtet hat und Aufträge flöten gehen.
Mit freundlichen Grüßen: Ulf
2L DCC + Roco Z21 + Rocrail
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