RE: Bildrechte

#1 von wurzel ( gelöscht ) , 15.09.2015 09:35

Servus,
ich hab mir aus dem Netz verschiedene Bilder kopiert und daraus für eine Industrieanlage einen Hintergrund zusammen gestellt. Nun ist die Frage, die Bildrechte liegen ja beim Fotografen. Wenn ich nun meine Anlage mit dem Hintergrund fotografiere und ins Netz stelle, gibt's da Probleme?
VG
Alex


wurzel

RE: Bildrechte

#2 von Roland , 15.09.2015 12:13

Hallo Alex,

die hast für die Bilder keine Nutzungsrechte. Das sagt eigentlich schon alles. Selbst wenn du die Bilder nicht zeigst, hast du dich unerlaubt daran bereichert. Aber wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Richter. Klar, wenn du die Bilder im Netz zeigst, dann könnte ...
Schreib doch einfach die Urheber an und frage höflich, ob du die Bilder rein privat für die Modelleisenbahn als Hintergrund verwenden darfst.


Viele Grüße
Roland

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RE: Bildrechte

#3 von Dölerich Hirnfiedler , 15.09.2015 15:17

Hallo Alex,

Ich gehe davon aus, dass für Dich deutsches Recht gilt.

Natürlich darfst Du Bilder aus dem Netz zum privaten Gebrauch selber ausdrucken und auch ausdrucken lassen . Extra dafür gibt es den §53 UrhG. Wichtig ist der Absatz (1):

Zitat
1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.



Da Du die fremden Bilder in einem neuen Werk kombiniert hast, in dem sie auch nur Hintergrund sind, sehe ich den Sachverhalt zusätzlich durch §24 UrhG gedeckt. Dieser Paragraph der gerne mit dem Suchbegriff "Collage" verknüpft wird, regelt die Benutzung fremder Werke für eigene Werke. In der jüngeren Rechtsprechung des BGH ist der Begriff des "Verblassens" des fremden Werkes gegenüber der Gesamtschöpfung eingeführt worden. Für mich erfüllt die Neukomposition von Photographien als Hintergrund einer Anlage (die in diesem Fall das eigentliche Werk ist) den Begriff beispielhaft. Denn im Vordergrund steht ohne Zweifel die Anlage.

mfg

D.



Aus einem Märklin-Patentantrag von 1975.


 
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RE: Bildrechte

#4 von wurzel ( gelöscht ) , 16.09.2015 07:30

Danke für die Antworten. In der heutigen Zeit muß man ja sehr aufpassen. Abgemahnt ist man ja schnell.
VG
Alex


wurzel

   

Bahnbilder aus Schweden
V60 im Bahnhof Stuttgart-Feuerbach

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