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Es gibt noch genug eingleisige Strecken und bei Neubauten mit ESTW-Technik sind bei mehrgleisigen Strecken oft die einzelnen Gleise wie eingleisige Ausgerüstet und flexibel fahren zu können. Da gibt es kein definiertes Ausfahrgleis.
Doch, gibt es schon, nämlich das Gleis auf dem üblicherweise ausgefahren wird. Und das gibt es in Deutschland nach wie vor, die Fahrt ins Gegengleis wird ja z.B. per Zs6 signalisiert.
Auch wenn die Gleise technisch (beinahe) gleichwertig sind, werden sie in Deutschland weiter unterschiedlich behandelt.
Beim Rangieren gibt es auch Unterschiede: Beim Ausfahrgleis ist die Möglichkeit, eine Rangierstraße einzustellen, häufig von der Erlaubnis abhängig. Hier braucht man dann kein Ra10, weil ja kein Zug entgegen kommen kann.
Das ist auch nur auf dem Ausfahrgleis möglich, weil man da durch das Rangieren nicht den Zugverkehr behindert. Auf dem Einfahrgleis dagegen würde die gleiche ABhängigkeit während einer Rangierfahrt die komplette Strecke blockieren.
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nun dann nenne mir mal eingleisige Strecken , wo planmäßig auf den Unterwegsbahnhöfen noch rangiert wird
Ebersberg, Endbahnhof der Münchner S-Bahn, hier werden die S-Bahn-Züge teilweise von einem Gleis zum anderen umrangiert. Dafür steht auch schön brav ein Ra10 in der Landschaft rum.
Marktoberdorf. Hier befindet sich neben den Bahnsteigen in Markt Oberdorf selber einige hundert Meter weiter noch ein Haltepunkt der für den Schülerverkehr eingerichtet wurde. Hier fahren unter der Woche Schülerzüge von Marktoberdorf nach ... ich glaube Marktoberdorf Schule als Rangierfahrt. Am Bahnsteigende des Haltepunkts steht ein Ra10, im Bremswegabstand folgt dann das Einfahrsignal.
Bad Tölz. Zum Umsetzen der Lok bei der Bedienung des Güterzuganschlusses.
Füssen. Zum Umsetzen der Lok, allerdings nur bei Sonderzügen und der Bedienung des Bundeswehranschlusses (sofern der überhaupt noch bedient wird).
Und das sind jetzt nur die die mir auf Anhieb eingefallen sind. Die ganzen Bahnhöfe wo das Ra10 vorhanden ist, aber im Regelbetrieb nicht benötigt wird, habe ich mal weggelassen.
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Und bei ESTw stellt sich die Frage nicht, weil eventuell notwendige Rangierfahrten ja bereits bei der Planung berücksichtigt werden.
Natürlich sind Rangierfahrten in der Planung berücksichtigt - und selbstverständlich wird bei der Planung in den Plan ein Ra10 reingepinselt, sofern man das Ra10 dort braucht. Wenn z.B. Ebersberg mal ein ESTW bekommt wird dort selbstverständlich ebenfalls ein Ra10 aufgestellt, schließlich braucht man auch beim ESTW eine Kennzeichnung wie weit die Rangierfahrt fahren darf.
Was natürlich stimmt ist dass man bei Neubauten von ESTWs in manchen Fällen auf das Ra10 verzichtet und das ESig näher an die Weiche stellt, sofern man damit rechnet wirklich nur in den seltensten Fällen rangieren zu müssen.
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Weil real gibt es höchstens noch 1 %, wo man sie wirklich braucht.
Na damit machst Dus es Dir viel zu einfach.