Hallo Stephan,
hier muss man zwischen Schlepptenderlok und Tenderlok unterscheiden, da es Einschränkungen bezüglich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gab:
Während Tenderlok grundsätzlich in beide Richtungen gleich schnell fahren durften, galt für die meisten Schlepptenderlok-Baureihen eine Vmax bei Rückwärtsfahrt von 50 km/h. Ausnahmen waren die Baureihen 42, 50 und 52 (außer den Kondenslok), die in beiden Richtungen 80 km/h fahren durften.
Für die DB 23 waren 110 km/h bei Vorwärtsfahrt und immerhin noch 85 km/h bei Rückwärtsfahrt zugelassen.
Wie gesagt, war die Fahrtrichtung bei den Baureihen 42, 50 und 52 egal; alle anderen Maschinen mußten entweder gedreht werden oder mit max. 50 km/h dahinzuckeln. Ich denke, dass man im Betrieb, vor allem im Winter, Rückwärtsfahrten soweit wie möglich vermieden hat, da es auf dem hinten offenen Führerhaus dabei sehr ungemütlich geworden ist. Auch waren z.B. die Lok der Baureihen 01, 01.10, 03, 03.10, 38, 39, 41, 44, 45, 55, 56, 57, 58 (alle Vmax rückwärts 50 km/h) nicht in der Lage, rückwärtsfahrend Sand vor die Radsätze zu streuen, was Anfahrten vor grenzlastigen, schweren Zügen so gut wie unmöglich machte. Aber auch gilt, Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, wie viele Fotos von rückwärts vor Züge fahrenden 042 und 044 zeigen.
mfG
Stefan Walter