RE: Schlusslicht Dampflok Epoche IV

#1 von birk , 16.02.2021 21:27

Hallo!
Ich habe meine alte Märklin-P8 digitalisiert, Art.-Nr. 3099, Betriebsnr. 038 772, Epoche IV, das Original war bis 1974 bei der Deutschen Bundesbahn vor Regelzügen im Einsatz.
Die Lampen an der Rückseite des Tenders sind ab Werk unbeleuchtet, das soll sich jetzt ändern. Lichtleiter liegen schon.
Aber wie war das in der frühen Epoche IV in West-Deutschland bei solo fahrenden oder schiebenden Dampfloks:
1 Rücklicht oder 2 Rücklichter? Oder beides möglich?
Wenn nur 1 Rücklicht, in Fahrtrichtung rechts oder links oder egal?
Danke für Hinweise!
Birk


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RE: Schlusslicht Dampflok Epoche IV

#2 von Bobbel , 17.02.2021 09:39

Hallo Birk...

... ein rotes Licht rechts hinten wäre in Ordnung.

Zwei rote Lichter gab es meines Wissens nach nur bei den Wendezügen.
Diese hat 38 1772 (038 772-0) nachweislich niemals befördert.

Im Schiebebetrieb - bespielsweise zwischen Horb a.N. und Eutingen (Württ) -
war nur ein vereinfachter Zugschluß bei Tage oder in der Nacht die rechte
hintere Lampe rot abgeblendet.

Grüßle aus HONAU.
Klaus


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RE: Schlusslicht Dampflok Epoche IV

#3 von aftpriv , 17.02.2021 09:43

Guten Morgen Modellbahner

Zitat


... ein rotes Licht rechts hinten wäre in Ordnung.



Genau so kenne ich es auch!

Gruß Alf


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RE: Schlusslicht Dampflok Epoche IV

#4 von floete100 , 17.02.2021 09:52

Hallo Birk,

typische Wendezugloks, z. B. BR 23 und BR 65, hatten zwei rote Schlusslichter. Die waren dann auch bei Solofahrt eingeschaltet. Das Signalbuch von 1959 nennt das "Schlusssignal Zg 3".

Bei solo fahrenden Dampfloks war ansonsten das "Vereinfachte Schlusssignal Zg 4" ausreichend. Das bestand aus einem roten Licht. Interessanterweise schweigt sich das Signalbuch darüber aus, ob dieses Licht links oder rechts sitzen soll. Da die Abbildung zum Zg 4 jedoch ein Rotlicht rechts zeigt, habe ich das bei meinen Loks (auch Altbau-Elloks) so umgesetzt.

OK, war zu langsam . Aber zumindest hast Du drei gleichlautende Aussagen. Das will im Stummiforum schon was heißen .

Gruß
Rainer


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RE: Schlusslicht Dampflok Epoche IV

#5 von Atlanta , 17.02.2021 10:13

Moin Kollegen,

bei einzelfahrenden oder als Helfermaschinen eingesetzten Lokomotiven an Güterzügen langt das hintere, rechte Schlußlicht.

Bei Rechtsverkehr wird das Schlußlicht rechts gezeigt aber bei einer bedingten Falschfahrt im benachbarten linken Gleis, muß das Schlußlicht hinten links angebracht sein.

Bei Falschfahrten im benachbarten linken Gleis mußte aber auch vorne rechts eine rote Lampe zu den übrigen weißen Lampen leuchten.

Bei Helfermaschinen an Personenzügen oder im Wendezugverkehr sind zwei rote Schlußlampen vorgeschrieben.


LG Ingo

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RE: Schlusslicht Dampflok Epoche IV

#6 von Xien16 , 17.02.2021 10:35

Hallo,
zu diesem Thema habe ich mal was in einem Video entdeckt:



Die Lok rangiert im Video mehrfach und hat meistens das doppel A Rangierlicht an.

Bei 7:57 sind aber tatsächlich beide vorderen Lampen rot, wenn auch nur sehr dunkel:


Keine Ahnung, wann man doppel A benutzt, und wann das rote Rücklicht, aber 2x rot gibt es offensichtlich auch

Hier auch noch ein sehr schönes Beweisfoto


Gruß,
Janik


Hier geht's zu meiner Thread Übersicht


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RE: Schlusslicht Dampflok Epoche IV

#7 von H0Fahrer , 17.02.2021 18:39

Hallo,

deine drei Vorschreiber haben die Situation eigentlich richtig erkannt, leider stimmen deine Aussagen nicht. Mit den Signalen an Zügen (Zg Signale) werden nur der Schluß oder die Spitze eines Zuges gekennzeichnet. Es ist dabei vollkommen unwichtig, ob es sich bei dem Zug um einen Güter- oder Personenzug handelt.

Zitat

bei einzelfahrenden oder als Helfermaschinen eingesetzten Lokomotiven an Güterzügen langt das hintere, rechte Schlußlicht.

Bei Helfermaschinen an Personenzügen oder im Wendezugverkehr sind zwei rote Schlußlampen vorgeschrieben.



Das ist falsch. Bei nachgeschobenen Zügen trägt die Schiebelok das vereinfachte Schlußsignal, wie schon geschrieben. ist es dabei egal, ob es sich um einen Güter- oder Personenzug handelt. Beim Wendezug liegst du hingegen richtig, dieser ist aber kein nachgeschobener Zug! Deshalb trägt dieser Zug das Regelschlußsignal.

Zitat

Bei Rechtsverkehr wird das Schlußlicht rechts gezeigt aber bei einer bedingten Falschfahrt im benachbarten linken Gleis, muß das Schlußlicht hinten links angebracht sein.



Achtung, die Grafik ist nur eine Ergänzung der Beschreibung. Nur die Beschreibung im Text ist für das Signalbild maßgebend. Im zweiten Teil des Satzes schreibst du von einer bedingten Falschfahrt. Was soll das sein? Mir als Eisenbahner ist dieser Begriff noch nie untergekommen. Gibt es dann auch eine unbedingte Falschfahrt? Was sind die Vorraussetzungen für bedingte Falschfahrt? Falsch fahren ist schon klar, aber was hast du dir dabei gedacht, als du den Begriff "bedingte Falschfahrt" kreiert hast?

Zitat

Bei Falschfahrten im benachbarten linken Gleis mußte aber auch vorne rechts eine rote Lampe zu den übrigen weißen Lampen leuchten.



Das ist auch wieder falsch. Bei Falschfahrten wurde die linke Laterne des Spitzensignals rot geblendet. Achtung, dieses Signal betrifft die Zugspitze und hat mit der Ursprungsfrage nichts zu tun. Zur Ergänzung:



Bis dann

Nils


 
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RE: Schlusslicht Dampflok Epoche IV

#8 von floete100 , 17.02.2021 20:13

Hallo Nils,

eine neugierige Frage: Du hast da die bewussten zwei Seiten aus dem DB-Signalbuch abgebildet. Von wann ist Deine Ausgabe? Meine ist von Dezember 1959 - da sehen die beiden Seiten so aus wie bei Dir.

Gruß
Rainer


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RE: Schlusslicht Dampflok Epoche IV

#9 von H0Fahrer , 18.02.2021 16:06

Hallo Rainer,

Zitat

eine neugierige Frage: Du hast da die bewussten zwei Seiten aus dem DB-Signalbuch abgebildet. Von wann ist Deine Ausgabe? Meine ist von Dezember 1959 - da sehen die beiden Seiten so aus wie bei Dir.



mein Signalbuch ist auch vom Dezember 1959, ab dem 15.Dezember 1959 galt dieses Signalbuch. Wichtig ist zu wissen, welche Ausgabe man in der Hand hat. Meine Ausgabe ist von 1981. Die Grafiken dienten ja nur zur Verdeutlichung, die wurden über längere Zeit verwendet. Im aktuellen Signalbuch wird das Spitzensignal anhand einer 101 dargestellt.

Bis dann

Nils


 
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RE: Schlusslicht Dampflok Epoche IV

#10 von floete100 , 18.02.2021 18:51

OK, vielen Dank, Nils.

Meine Ausgabe ist tatsächlich von 1959 ...

Deshalb habe ich noch mal genauer hingesehen. Und in der Tat gibt es einige Unterschiede:

  • Auf der linken Seite ist fast alles identisch. Bis auf die allerletzte Zeile.
    Bei Dir
    184. ... wenn es in der Streckenliste bestimmt ist.
    Bei mir
    184. ... wenn es im AzFV bestimmt ist. (Anmerkung der Redaktion: Anhang zu den Fahrdienstvorschriften )
  • Auf der rechten Seite gibt's mehr Unterschiede.
    Bei Dir
    185. Das Signal dürfen führen
    ...
    die Lokomotive am Schluss eines nachgeschobenen Zuges,
    Güterzüge bis zu 250 m Länge,
    andere Züge, wenn es in der Streckenliste bestimmt ist,
    Arbeitszüge,
    Nebenfahrzeuge.

    186. ... in der Streckenliste ...

    Bei mir
    185. Das Signal führen
    ...
    eine Lokomotive am Schluß eines Zuges

    ausgenutzte Lokomotivleerfahrten bis zu 50 Achsen,
    Arbeitszüge,
    Nebenfahrzeuge, wenn sie auf die freie Strecke übergehen,
    Übergabezüge auf Anordnung des Bundesbahn-Betriebsamts,
    Züge auf eingleisigen Nebenbahnstrecken, wenn es im AzFV zugelassen ist.

    186. ... im AzFV ...


Interessant. Nur erstaunlich, dass sich das auch nach 22 Jahren (!) immer noch "Signalbuch gültig vom 15. Dezember 1959 an" nennt ...

Gruß,
Rainer


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RE: Schlusslicht Dampflok Epoche IV

#11 von H0Fahrer , 18.02.2021 20:02

Gern geschen Rainer. Allerdings hat sich tatsächlich wenig verändert. Das was bei der Bahn am besten klappt, sind redaktionelle Änderungen. AzFV und Streckenliste sind im Prinzip das Gleiche. In beiden werden Regeln für die Strecke bzw Betriebsstelle bekanntgegeben z.B. verkürzte Vorsignalabstände, Standorte von Hauptsignalen usw. Bis etwa Ende der 20er Jahre wurde vom Anhang zum Fahrplanbuch gesprochen, dann wurde es zum Anhang zu den Fahrdienstvorschriften, das wurde irgendwann durch den Anhang zu den Fahrdienstvorschriften und zum Signalbuch ersetzt, dann folgte die Streckenliste die durch die örtlichen Richtlinien für Zugpersonal bzw. örtliche Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen ersetzt wurden. Inzwischen werden auch noch Zusätze zu den örtlichen Richtlinien von jedem EVU herausgegeben. Bei der Deutschen Reichsbahn in der DDR gab es auch den AzFV, der wurde aber in den Teilen a und b herausgegeben, das waren also zwei Hefte. Die Streckenliste der Bundesbahn war genauso aufgeteilt, nur wurde alles in einem Buch herausgegeben. Ein Teil enthielt die Regeln für die Strecke, der andere für die Bahnhöfe der gleichen Strecke. Mit dieser kurzen Aufzählung erhebe ich keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Zitat


[*]Auf der rechten Seite gibt's mehr Unterschiede.
Bei Dir
185. Das Signal dürfen führen
...

Güterzüge bis zu 250 m Länge,
andere Züge, wenn es in der Streckenliste bestimmt ist,
Arbeitszüge,
Nebenfahrzeuge.

......
ausgenutzte Lokomotivleerfahrten bis zu 50 Achsen,
Arbeitszüge,
Nebenfahrzeuge, wenn sie auf die freie Strecke übergehen,
Übergabezüge auf Anordnung des Bundesbahn-Betriebsamts,
Züge auf eingleisigen Nebenbahnstrecken, wenn es im AzFV zugelassen ist.


Interessant. Nur erstaunlich, dass sich das auch nach 22 Jahren (!) immer noch "Signalbuch gültig vom 15. Dezember 1959 an" nennt ...



Hier gibt es auch nur wenige Unterschiede. Eine ausgenutzte Lokomotivleerfahrt mit 50 Achsen besteht in der Theorie aus 25 Wagen a zwei Achsen von denen jeder 10 Meter lang ist. Fertig ist der Güterzug mit 250 Metern. Damit kann auch der Hinweis auf den Übergabezug entfallen. Aber Achtung, der Teufel steckt wieder im Detail. Aufgrund örtlicher Besonderheiten kann das Regelschlußsignal für alle Züge vorgeschrieben sein und das würde im AzFV/Streckenliste bekanntgegeben werden. Also alles einfach, klar und übersichtlich bei der Bahn.

Das Signalbuch bleibt ja gültig, es wurde halt zum 15.Dezember 1959 durch Abstimmung im Bundestag in Kraft gesetzt. Danach erfolgten nur Berichtigungen. Einige Kollegen, die um 2008 herum als Lokführer nur für den Bereich der DB ausgebildet wurden, haben noch das Signalbuch mit eben diesem Inkraftsetzungsdatum erhalten.

Bis dann

Nils


 
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RE: Schlusslicht Dampflok Epoche IV

#12 von Remo Suriani , 18.02.2021 22:31

Hallo Ingo,

Zitat
bei einzelfahrenden oder als Helfermaschinen eingesetzten Lokomotiven an Güterzügen langt das hintere, rechte Schlußlicht.

Bei Rechtsverkehr wird das Schlußlicht rechts gezeigt aber bei einer bedingten Falschfahrt im benachbarten linken Gleis, muß das Schlußlicht hinten links angebracht sein.

Bei Falschfahrten im benachbarten linken Gleis mußte aber auch vorne rechts eine rote Lampe zu den übrigen weißen Lampen leuchten.

Bei Helfermaschinen an Personenzügen oder im Wendezugverkehr sind zwei rote Schlußlampen vorgeschrieben.



Kann es sein, dass Du da etwas in der falschen Epoche gelandet bist? Das klingt eher nach Ep I/II und nicht nach IV wie in der Frage.

Zurück zum Thema: Spannend wäre die Frage, ob man bei Tageslicht in der Praxis die Schlussscheibe genommen hat, oder auch mal das Licht.


Viele Grüße
Dirk

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Eingleisig/elektrifiziert am Niederrhein (Ep V/VI)

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Frei nach "Kirchen an der Sieg" und mit Selbstbauweichen (Ep V/VI)


 
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RE: Schlusslicht Dampflok Epoche IV

#13 von birk , 26.02.2021 23:22

Danke für die vielen Rückmeldungen.
Die Umsetzung im Modell hat gut funktioniert. Bei Gelgenheit gibt's noch Fotos.
Zunächst möchte ich noch ein Foto von EINER roten Schlussleuchte im Original an einer 50er mit Kabinentender verlinken, das ich dann doch noch gefunden habe.
https://www.drehscheibe-online.de/foren/...1254309,1254309
Relevant ist Bild 8, fotografiert von Wolfgang Zitz 1975 bei Polch, Kreis Mayen-Koblenz, gefunden auf DSO


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