RE: Fuhren die Züge tagsüber ohne Beleuchtung?

#26 von Atlanta , 20.12.2019 09:15

Moin Kollegen,

als erstes kommt es darauf an erst einmal zu hinterfragen, bei welcher Länderbahn ohne Licht tagsüber fahren möchte?

Im Königreich Preußen gab es keine einheitliche Regelung, weder bei Haupt- noch bei Nebenbahnen. Der Grund liegt darin begründet, daß es im Königreich Preußen über 20 Eisenbahndirektionen gab, die zwar dem Landwirtschafts- und Transportministerium unterstellt waren aber auf Grund mangelnder Fachkompetenz des übergeordneten Ministeriums, mehr oder weniger ihr "eigenes Süppchen" kochten und auch miteinander konkurrierten.

Die von der Reichsregierung im Jahr 1904 erlassene "einheitlichen" Publikationen mit Änderungen von 1910 galten bis 1912 mit dem Erscheinen der nächsten Publikationen:
S.O. --> Signal Ordnung
EBO --> Eisenbahnbau- und Signalordnung
MBO --> Militärbahnordnung

Sie sollten zwar die Ausnahmeregelungen der Länderbahnen in "einheitliche" Vorgaben lenken, jedoch bestanden auch weiterhin genügend Ausnahmeregelungen, ins Besondere beim verwendeten Signalwesen, so daß diese Publikationen eher als "Richtlinien" zu verstehen sind, an die man sich nur halten mußte, wenn keine Ausnahmen gewährt wurden.

Die Behörde zur Durchsetzung dieser Gesetzesvorschriften war das Landwirtschats- und Transportministerium.

Die von euch viel zitierte Signalordnung aus dem Direktionsbezirk Breslau ist zu dem auch nur eine "Eigenpublikation" dieses einen Direktionsbezirks und war nicht bindend in anderen Direktionsbezirken.

Was die Frage des Themenerstellers anbetrifft:
Sind Laternen vorhanden, müssen diese auch benutzt werden.
Gilt eine Loklaterne als Signal, so muß diese angezündet sein.
Ist eine Laterne für ihren Einsatzort nicht zwingend notwendig, braucht diese auch nicht beleuchtet zu werden.

Es wird zwischen ein- und zweigleisigen Bahnverkehr unterschieden.

Bei eingleisigem Bahnverkehr wird die dritte Laterne unterhalb des Schornsteins als Signal verwendet.

Bei zweigleisigem Bahnverkehr ist die dritte Laterne nicht zwingend erforderlich.


LG Ingo

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RE: Fuhren die Züge tagsüber ohne Beleuchtung?

#27 von Bügeleisenmann , 21.12.2019 14:05

Guteb Tag, die Herren!

Zitat


Im Königreich Preußen gab es keine einheitliche Regelung, weder bei Haupt- noch bei Nebenbahnen. Der Grund liegt darin begründet, daß es im Königreich Preußen über 20 Eisenbahndirektionen gab, die zwar dem Landwirtschafts- und Transportministerium unterstellt waren aber auf Grund mangelnder Fachkompetenz des übergeordneten Ministeriums, mehr oder weniger ihr "eigenes Süppchen" kochten und auch miteinander konkurrierten.




Welchen Zeitraum betrachtest Du bei diesen Ausführungen? Denn die ESO von 1907 ist das eindeutig:






Zitat


Sie sollten zwar die Ausnahmeregelungen der Länderbahnen in "einheitliche" Vorgaben lenken, jedoch bestanden auch weiterhin genügend Ausnahmeregelungen, ins Besondere beim verwendeten Signalwesen, so daß diese Publikationen eher als "Richtlinien" zu verstehen sind, an die man sich nur halten mußte, wenn keine Ausnahmen gewährt wurden.




Die "Ausnahmeregelungen" finden im Anhang zu den Signalbüchern ihren Niederschlag. Egal ob badische Korbsignale, sächsische Pfeiftafeln oder preußische Abdrücksignale. Die ESO von 1907 hatte sehr wohl Gesetzeskraft!



Zitat


Die von euch viel zitierte Signalordnung aus dem Direktionsbezirk Breslau ist zu dem auch nur eine "Eigenpublikation" dieses einen Direktionsbezirks und war nicht bindend in anderen Direktionsbezirken.




Es gab nie eine Signalordnung der Direktion Breslau.Die ESO galt für die gesamten Preußisch-Hessischen Staatseisenbahnen.



Zitat


Es wird zwischen ein- und zweigleisigen Bahnverkehr unterschieden.

Bei eingleisigem Bahnverkehr wird die dritte Laterne unterhalb des Schornsteins als Signal verwendet.

Bei zweigleisigem Bahnverkehr ist die dritte Laterne nicht zwingend erforderlich.




Kannst Du bitte die Primärquelle für diese Ausagen benennen?

Andreas


 
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RE: Fuhren die Züge tagsüber ohne Beleuchtung?

#28 von BahnmoellerHH , 14.01.2020 01:22

Zitat

Bei Reprints eines Verlages wird allerdings für diese Nachdruckexemplare wieder ein Copyright-Anspruch geltend gemacht.



Wenn das Urheberrecht erloschen ist oder wegen "amtliches Werk" nie bestanden hat, ist es weg. Das gilt auch für sehr alte Foto: 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers ist Ende der Rechte, auch wenn da gerade im Modellbahnbereich mit "Sammlung AB" oder ähnlichen Formulierungen gearbeitet wird. Falls Euch also ein Bild von Werner Hubert unterkommt: die sind ohne Urheberrechte, egal was dransteht.


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RE: Fuhren die Züge tagsüber ohne Beleuchtung?

#29 von JoWild , 14.01.2020 10:06

Zitat

Zitat

Bei Reprints eines Verlages wird allerdings für diese Nachdruckexemplare wieder ein Copyright-Anspruch geltend gemacht.



Wenn das Urheberrecht erloschen ist oder wegen "amtliches Werk" nie bestanden hat, ist es weg. Das gilt auch für sehr alte Foto: 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers ist Ende der Rechte, auch wenn da gerade im Modellbahnbereich mit "Sammlung AB" oder ähnlichen Formulierungen gearbeitet wird. Falls Euch also ein Bild von Werner Hubert unterkommt: die sind ohne Urheberrechte, egal was dransteht.



Hast du dafür eine rechtlich exakte Grundlage, denn in den Nachdrucken steckt auch eine Leistung, die einem Verwertungsschutz unterliegen kann. Und Copyright ist nicht gleich Urheberrecht.
Und der Zusatz "Sammlung XY" ist durchaus sinnvoll, denn bei Abzügen von Fotos zählt durchaus der Erhaltungsstand, die exakte Ausschnittwahl bei der Erstellung des Positivs vom Negativ und eventuelle Retusche. Ein derartiges Bild kann sich also deutlich unterscheiden von einem anderen Exemplar. Dafür gibt es sogar klassische Beispiele der Weltpolitik/-geschichte, wo abgebildete Personen nachträglich wegretuschiert sind (z.B. Trotski auf Bildern mit Stalin).


Ich wünsche allen Freude an ihrer Modellbahn
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RE: Fuhren die Züge tagsüber ohne Beleuchtung?

#30 von Analogbahner , 14.01.2020 15:02

Zitat

Falls Euch also ein Bild von Werner Hubert unterkommt: die sind ohne Urheberrechte, egal was dransteht.


Das Urheberrecht erlischt nicht. Herr Hubert wird immer Urheber bleiben. Auch Goethe ist immer noch der Urheber vom "Faust", obwohl er schon länger tot ist. Das Verwertungsrecht und das Copyright hingegen sind eine andere Baustelle.


Gruß Analogbahner


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RE: Fuhren die Züge tagsüber ohne Beleuchtung?

#31 von BahnmoellerHH , 04.02.2020 12:53

Natürlich bleibt jemand immer Urheber der von ihm geschaffenen Werke. Aber die Rechte erlöschen eben am 1.Januar des Jahres, an dem sich der Tod das 70te mal jährt.
Dann darf eder das weiterverwenden, egal wie viel Mühe eine Suche etc. gemacht hat.


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RE: Fuhren die Züge tagsüber ohne Beleuchtung?

#32 von Railwolf , 04.02.2020 15:11

Zitat

Natürlich bleibt jemand immer Urheber der von ihm geschaffenen Werke. Aber die Rechte erlöschen eben am 1.Januar des Jahres, an dem sich der Tod das 70te mal jährt.
Dann darf eder das weiterverwenden, egal wie viel Mühe eine Suche etc. gemacht hat.



Vorsicht bei Rechtsaussagen.

https://www.urheberrecht.de/dauer/

Wenn ich das richtig lese, endet der Schutz des Urheberrechts mit Ablauf des 31. Dezember, der der Vollendung der 70 Jahre nach dem Tod folgt. Die Werke eines im Jahr 1950 verstorbenen Autors werden demnach nicht 2020, sondern erst 2021 gemeinfrei.


Mit vielen Grüßen

Wolf 🐺


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RE: Fuhren die Züge tagsüber ohne Beleuchtung?

#33 von 3047 , 04.02.2020 18:06

Zitat

Übrigens, rangiert wurde bei Nacht mit einer weißen Laterne vorne und hinten in Höhe der Puffer. Was heute auch noch erlaubt ist, jedoch selten praktiziert wird.

Link:

https://www.google.com/url?sa=t&source=w...YSA1Dw8escnJg6E




Also, so weit ich mich erinnern kann, wurden schon in den 50ziger und 60ziger Jahren als ich noch mit dem Zug fuhr, die Beleuchtungen in den Waggons immer eingeschaltet, egal ob Tag oder Nacht. obwohl die Beleuchtung damals ziemlich funzelig war, war es gerade bei bedeckten Tagen und regnerischen Tagen damit einigermaßen hell sodass man Zeitung lesen konnte.


kollegiale Grüße

Gustav


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RE: Fuhren die Züge tagsüber ohne Beleuchtung?

#34 von Frank 72 , 05.02.2020 00:54

Gustav, es ging um das Spitzenlicht. Nicht um die Innenbeleuchtung von Reisezugwagen.


Gruß Frank


 
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RE: Fuhren die Züge tagsüber ohne Beleuchtung?

#35 von Schwanck , 05.02.2020 09:15

Moin,

das Wort "Beleuchtung" ist eben irreführend. Es handelt um das Spitzensignal - Kennzeichnung der Zugspitze Zg 1. Das Signalbuch unterscheidet dazu zwei Anwendungsfälle:
1. Tageszeichen: Kein besonderes Signal
2. Nachtzeichen: Das erste Fahrzeug trägt vorne das "Drei-Licht-Spitzensignal", wenn das erste Fahrzeug ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist.

Beleuchtung und Signal-Licht sind zwei unterschiedliche Begriffe.
Abgesehen davon gibt es heute an Triebfahrzeugen auch ein Fernlicht. Über dessen Anwendung sagt das mir vorliegende Buch "Signale der Deutschen Bahn", Stand August 2006, noch nichts aus.


Tschüss

K.F.


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RE: Fuhren die Züge tagsüber ohne Beleuchtung?

#36 von JoWild , 05.02.2020 10:34

Hallo @Schwanck
Die aktuelle Richtlinie 301 (Sigbnalbuch) kannst du da herunterladen: https://fahrweg.dbnetze.com/resource/blo...ung_10-data.pdf

und eine ergänzende Ausnahmegenehmigung da: https://fahrweg.dbnetze.com/resource/blo...Nr-102-data.pdf

Ende diesen Jahres ist das Inkrafttreten der Aktualisierung 11 der Richtlinie 301 zu erwarten.

Übrigens ist das Wort Fernlicht in der Richtlinie nicht enthalten.


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RE: Fuhren die Züge tagsüber ohne Beleuchtung?

#37 von Frank 72 , 05.02.2020 10:44

Klar, das Fernlicht ist ja kein Signal.


Gruß Frank


 
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RE: Fuhren die Züge tagsüber ohne Beleuchtung?

#38 von memento , 05.02.2020 12:08

Hallo zusammen,

danke für die rege Diskussion und die vielen Informationen.

Meine Frage rührt daher, daß bei vielen Modellen – gerade seit es LED gibt – das Licht einfach unnatürlich hell und grell ist. Oft haben die LED auch eine sehr "kaltweiße" Farbe. Das mag für moderne Vorbilder alles so genau richtig sein, aber bei alten Triebfahrzeugen der Epochen 2 oder 3 sieht das einfach unrealistisch aus. Da waren die Glühlampen mit Lichtleiter der alten Modelle oft viel besser, eben ein bißchen funzelig und die Lichtfarbe hat früher auch gestimmt. Zumal wenn man analog fuhr und die Lichter bei vorbildnaher Geschwindigkeit noch funzeliger waren – eben vorbildgerecht ...

Aber wenn ich bei der Modellbahn Epoche 2 und 3 zumindest tagsüber das Licht ausschalten kann, weil das dem Vorbild entspricht, wäre hier ja schon viel gewonnen! Dann muß die LED-Beleuchtung der Modelle nicht aufwendig umgebaut werden, sondern ich schalte sie einfach ab.

LG
Thomas


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RE: Fuhren die Züge tagsüber ohne Beleuchtung?

#39 von JoWild , 11.02.2020 23:30

[quote="Frank 72" post_id=2073214 time=1580895878 user_id=7329]
Klar, das Fernlicht ist ja kein Signal.
[/quote]
Ich denke schon, dass grundsätzlich alle während des Fahrbetriebes an der Front des führenden Fahrzeugs vorhandenen Scheinwerfer zum Signalbild gehören. Das 3-Licht-Spitzensignal soll ja dem Betrachter ein auf ihn zufahrendes Schienenfahrzeug signalisieren.


Hallo Thomas,
hast du bei zu hellen Lichtern an Dimmen mittels der Decodereinstellungen gedacht. Das können viele.
Und ein Tupfer gelboranger Lampenlack oder Overheadfolienstift ändert auch schnell die Farbtemperatur.


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