Zitat
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An Lokwartegleisen und BW-Anschlüssen
... werden, wenn nötig, Schutzweichen eingebaut. Üblich ist auch ein Sperrsignal oder ein Wartezeichen, mit dem Lokführer signalisiert werden kann, dass er vorrücken darf. Gleissperren reichen hier nicht aus.
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Hallo "HGD",
wieso sollten Gleissperren nicht ausreichen?
Beispiel Aachen Hbf:
Der Posthof, das BW und der Abstellbahnhof mündeten (bzw münden) alle in Bahnsteiggleise, und waren alle mit Gleissperren gesichert - bis heute.
Gruß
Manni
Grüß Euch
münden Gleise in andere Gleise in der höhere Geschwindigkeiten gefahren werden sind Schutzweichen zwingend Vorgeschrieben,was wohl im Bahnhof
nicht der Fall ist daher reichen dort auch niedrige Sicherungen wie Gleissperren, Sperrsignale oder Wartezeichen.
Flankenschutz
Der Flankenschutz schützt Zugfahrten vor Flankenfahrten und wird entweder direkt durch in den Nachbargleisen, die direkt oder über eine Weichenverbindung in die Fahrstraße einmünden, liegende Flankenschutzelemente (Weichen, Gleissperren oder Signale) oder indirekt durch betriebliche Vorschriften (Rangierverbot, Abstellverbot) realisiert.
Flankenschutz kommt nur in Bahnhöfen vor, da er nur gegen abgestellte Fahrzeuge und Rangierfahrten schützt. Eine Ausnahme bilden Ausweichanschlussstellen, in denen sich Fahrzeuge einschließen und danach die Strecke wieder freigeben. Die Sicherung gegen feindliche Zugfahrten erfolgt bereits über Fahrstraßenausschlüsse. Daher haben einmündende Strecken an Abzweigen auch keine Schutzweichen.
Zwischen Fahrwegweichen und ihren Flankenschutzelementen liegende Gleisabschnitte bilden den Flankenschutzraum. Dieser muss stets frei bleiben. Meldet eine Gleisfreimeldeanlage im Flankenschutzraum eine Belegung oder Störung, fällt das deckende Hauptsignal in die Haltlage.
Welche Flankenschutzmaßnahmen vorgesehen werden müssen, wird im Rahmen einer standardisierten Gefährdungsanalyse bestimmt. Auf Gleisen, die mit über 60 km/h befahren werden, ist direkter Flankenschutz vorzusehen. Bei mehr als 160 km/h ist zwingender Flankenschutz erforderlich. Schnellfahrstrecken mit Überholungsgleisen haben daher stets Schutzweichen.
Direkter Flankenschutz
Zwingender Flankenschutz
Gleissperren und Schutzweichen bieten zwingenden Flankenschutz.
Schutzweichen sind abweisend gestellte Weichen, die gefährdende Fahrten ablenken. Gleissperren dienen dem Schutz aus einmündenden Gleisen. Wenn die Gleissperre auf dem Gleis aufliegt, bringt sie Fahrzeuge beim Überfahren zur Entgleisung. Mit Gleissperren können nur Nebengleise gesichert werden. Auf Hauptgleisen dürfen Gleissperren nicht zum Einsatz kommen.
Signale aus einmündenden Nachbargleisen, die eine Flankenfahrt zulassen könnten, werden in der Haltstellung festgelegt.
Nicht zwingender Flankenschutz
Signale bieten nicht zwingenden Flankenschutz (sogenannter Lichtschutz), da sie eine aktive Handlung eines Menschen voraussetzen.
Unter einfachem Lichtschutz versteht man ein einzelnes Signal. Ist einfacher Lichtschutz nicht ausreichend, ist doppelter Lichtschutz vorzusehen. Das bedeutet, dass zwei Halt zeigende Signale aufeinander folgen müssen (meist ein Hauptsignal und unmittelbar vor der Weiche ein niedrig stehendes Sperrsignal) und dazwischen keine Fahrzeuge stehen dürfen (freizuhaltender Flankenschutzraum). Das soll gegen unbeabsichtigt an einem Halt zeigenden Signal vorbeifahrende Fahrzeuge schützen. Entlaufende Wagen können so jedoch nicht aufgehalten werden.
Indirekter Flankenschutz
Rangierfahrten auf Gleisen mit Gefälle von mehr als 4 ‰ und nicht zwingendem Flankenschutz gelten als gefährdende Rangierbewegungen und sind während der Zugfahrt verboten. In elektronischen Stellwerken kann eine Rangierzielsperre programmiert werden, so dass Rangierfahrten zu einem Signal, das als Rangierziel gesperrt ist, nicht eingestellt werden können.
Eine weitere Möglichkeit sind Abstellverbote. Hierdurch können jedoch Gleise, in denen planmäßig Fahrzeuge abgestellt werden sollen, nicht erfasst werden. Für diese Gleise sind daher direkte Flankenschutzmaßnahmen vorzusehen.
Gruß Sinerb
"Eine Regierung muss sparsam sein,weil das Geld, das sie erhält aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt."
Friedrich der Große