RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#1 von epoche-4-bahner ( gelöscht ) , 17.03.2009 11:22

Hallo,

am Sonntag war ich urlaubsmäßig im München. Dort habe ich dann abends den Hauptbahnhof besucht. Mit Stativ und Kamera bewaffnet habe ich dann mehrere Loks mit langer Belichtungszeit fotografiert.

Dann erschien plötzlich ein Elektromobil mit zwei weiblichen "Rotkäppchen" der DB-AG. Sie verlangten von mir die Vorlage einer Fotoerlaubnis, da ich ein Stativ verwendete. Ohne Stativ könne ich weitermachen, mit Stativ nur mit Erlaubnis! Während der Diskussion mit den beiden hätte ich noch fast einen ÖBB-Railjet verpaßt....

Ich habe dann an anderer Stelle weitergemacht, natürlich mit Stativ und wurde innerhalb von zehn Minuten noch zweimal von anderen DB-AG-Mitarbeitern angesprochen. Selbst wenn ich jetzt eine Genehmigung gehabt hätte, hätte ich mehr Zeit mit der Vorlage dieser verbracht, als mit dem fotografieren selbst.

Nun gibt es ja die Geschäftliche Mitteilung Nr. 3 vom 19.01.2001 der DB-AG. Darin steht: "Fotoaufnahmen für private Zwecke sind in allen "dem allgemeinen Verkehrsgebrauch" dienenden Anlagen ohne Genehmigung/Legitimation gestattet." Von einer "Stativerlaubnis" steht hier rein gar nichts. Zumal bei Dunkelheit ein Stativ zwingend notwendig ist, da der Einsatz von Blitzanlagen in der o.g. Geschäftlichen Mitteilung verständlicherweise nicht gestattet ist.

Ich machte natürlich meine Aufnahmen heimlich zu ende, war aber sehr verärgert. Dazu muß ich sagen, das die Aufnahmen wirklich nur meinen privaten Zwecken dienen. Ich bin weder proffessioneller Eisenbahnfotograf noch habe ich vor, meine Aufnahmen in irgendeiner Zeitschrift zu veröffentlichen. Warum dieses Verbot des Stativs? Ist es eine Gefahr für andere Reisende? Wenn ja, würde es natürlich mit einer Genehmigung auch nicht ungefährlicher werden....

Ich war verärgert und es wurmte mich, also sprach ich zwei Mitarbeiter von DB-AG-Sicherheit an, die auf dem Hbf patrolierten. Ich konfrontierte Sie mit der Geschäftlichen Mitteilung Nr. 3. Ihre Erklärung war folgende: "Grundsätzlich wäre das Ganze eine rechtliche Grauzone. Der DB-AG-Mitarbeiter müsse mir vertrauen können, nur privat zu fotografieren. Die Arbeit mit dem Stativ unterscheide den professionellen Fotografen vom Hobbyfotografen. Sprich wenn ich ein paar Schnappschüsse aus dem Handgelenk mit einer kleinen Digitalkamera mache und dies auch nur beim Umsteigen oder beim Warten auf einen Reisenden, dann ist daß ein privater Zweck. Wenn ich jedoch mit DSLR und Stativ arbeite und mich auch noch, länger als dreißig Minuten damit auf dem Bahnhof beschäftige, dann unterstellt man mir, die Fotos zum geschäftlichen Zwecke zu machen. "

Dann will man eine Genehmigung, wahrscheinlich auf jeden Fall gegen "Bares".

Aber auch ein Hobbyfotograf der nur für sich zu hause fotografiert, wächst mit seinen Erfahrungen. Ich fotografiere jetzt seit über zwanzig Jahren Eisenbahnen, ja fast dreißig Jahre. Soll ich immernoch mit der "Voigtländer" meines Vaters handtieren. Natürlich wachsen die Ansprüche wenn man so lange Zeit seinem Hobby frönt. Und irgendwann hat man dann auch eine digitale Spiegelreflexkamera (semiprofessionelle Klasse). Und man lernt auch, das sich lange Belichtungszeiten, die in einem abendlichen Hauptbahnhof von Nöten sind, nur mit einem Stativ realisieren lassen. Und wenn ich als Berliner nach rund 25 Jahren mal wieder auf dem Münchener Hbf bin, da sei es mir doch gestattet, mich mal für zwei Stunden mit meinem Hobby zu beschäftigen. Deshalb bleibe ich doch trotzdem ein Hobbyfotograf, der Loks der DB-AG für private Zwecke macht.

Ist Euch so etwas auch schon passiert? Ich bin sehr verärgert über die DB-AG!

Wie überzeuge ich einen Mitarbeiter der DB-AG mit wenigen Sätzen davon, daß ich trotz Stativ nur Fotos zum privaten Gebrauch mache?

Auf Eure Beiträge bin ich sehr gespannt!

Gruß Volker

P.S.: Vielleicht ist ja auch einer von Euch zufällig bei der DB-AG beschäftigt und kann einen "Insidertip" geben.


epoche-4-bahner

RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#2 von K-P ( gelöscht ) , 17.03.2009 16:35

Hallo Volker,

in der Geschäftlichen Mitteilung der Deutschen Bahn AG Nr. 3 (PDF) ist unten eine Telefonnummer angegeben. Hast Du Dich dort einmal erkundigt bzw. beschwert? Ich würde versuchen, von dort eine Kopie des Schreibens zu bekommen, das mit dem Briefkopf der DB AG versehen ist, so dass es einen etwas offizielleren Charakter hat.

Zitat von epoche-4-bahner
Die Arbeit mit dem Stativ unterscheide den professionellen Fotografen vom Hobbyfotografen.

So ein Quatsch... Ein Stativ ist unter fotografierenden Eisenbahnfreunden doch ganz normal.

Freundliche Grüße

K-P


K-P

RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#3 von KBS971 , 17.03.2009 17:14

Servus,
ja es gibt viele Rotkäppchen die immer wieder tolle Stories daherbringen. Es ist allerdings so, dass man private Aufnahmen auch mit Stativ machen darf, nur der Einsatz von Blitzlicht ist untersagt.

Was in folgender Regelung festgehalten ist: http://www.bernd-boeckmann.de/ligne24/do...genehmigung.pdf

Wenn man fotografiert ist es sicher nicht schlecht wenn man es dabei hat. (Schon wieder ein grund mehr für mich Bahnhöfe zum Fotografieren zumeiden)

Gruß
olli


KBS971  
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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#4 von Johannes O'Donnell , 17.03.2009 17:45

Hallo Zusammen,

nachdem man immer wieder mal abenteuerliche Geschichten von Zugschaffnern hört, die "Fahrgäste aus dem Zug werfen", ist auch beim Knipsen auf Bahnhöfen (vor allem auf den großen) mit allem zu rechnen. Wenn ich mal am HBF bin, knipse ich daher nur mit Handycam oder einer anderen kompakten Kamera und wurde bisher noch nie behelligt.
Es ist eben so wie man es von Uniformierten kennt, die ihre Autorität rauskehren wollen. Da nützt besseres Wissen gar nichts, die wollen nicht verstehen. Mich langweilen Diskussionen, die keine sind und vor allem über solch nichtige Themen. Also Ball flach halten, Stativ zuhause lassen - mit modernen Knipskisten gelingt auch der Schuß aus der Hüfte.

Gruß Johannes


Typischer Märklin-Chaot - Epochenfrei und Grenzenlos!


 
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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#5 von K-P ( gelöscht ) , 17.03.2009 17:50

Zitat von KBS971
Was in folgender Regelung festgehalten ist: http://www.bernd-boeckmann.de/ligne24/do...genehmigung.pdf


Danke, Olli - da ist 'n DB-Keks drauf, das druck' ich mir gleich mal aus!


.


K-P

RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#6 von Michael B. , 17.03.2009 18:08

Zitat von Johannes O'Donnell
Also Ball flach halten, Stativ zuhause lassen - mit modernen Knipskisten gelingt auch der Schuß aus der Hüfte.

Gruß Johannes



Lieber Johannes,

ob diese Diskussion sinnig ist oder nicht ist doch erst mal egal. Durch deinen unsinnigen Beitrag wird sie auf jeden Fall nicht besser.

Könntest du mir bitte einmal dein Kameramodell nennen, mit dem du bei Nacht eine Belichtungszeit von sagen wir einmal 20 Sekunden ohne verwackeln noch dazu aus der Hüfte halten willst? So etwas suche ich schon lange. Meine EOS D40 mit einen 70-200 1:2,8 IS kann das leider nicht...


Herzliche Grüße

Michael


 
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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#7 von DXR ( gelöscht ) , 17.03.2009 18:17

Vor allem ja ohne Blitz, der ist nämlich wirklich verboten. Und Iso 3200 und f1.8 machen keinen Spaß und auch kein (technisch) gutes Bild.
In Anwesenheit von DB-Mitarbeiten zu fotografieren ist ein Glücksspiel, manche sind sehr freundlich, manche sind unglaublich und unnötig garstig.

Sowie letzt in Wüburg, wo ich vom IC-Parkplatz vertrieben wurde (dieser ist übrigens als Bahnsteig 1 beschildert) obwohl ich keinen gestört, geschweige denn behindert habe


DXR

RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#8 von Schwanck , 17.03.2009 18:26

Moin,
selbst als aktiver Eisenbahner bin ich fürs Fotografieren immer den offiziellen Weg gegangen, d.h. an Orten, wo man mich nicht kannte, habe ich mich beim Dienststellenleiter gemeldet und um Erlaubnis gebeten zu fotografiern. Es ist mir niemals verweigert worden und ich bin auch niemals dumm angequatscht worden.
Frage: Was kostet eine Fotoerlaubnis bei der DB AG heute?

Tschüss

KFS


Tschüss

K.F.


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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#9 von August ( gelöscht ) , 17.03.2009 19:59

Hallo,
zum einen unterscheiden viele auch heute noch gerne durch ein Stativ oder auch Reflektoren etc. zwischen Hobby und Profession. Der Familienvater, der Tante Erna am Bahnhof fotografiert macht dies ebenso ohne Stativ wie der Gelegenheitsknipser, der die zufällig in den Bahnhof fahrende 103 ablichtet.

Daher ging man früher auch nicht ganz zu Unrecht von professionellen Fotografen aus, wenn sie mit entsprechenden Blenden und Belichtungszeiten etc. gearbeitet haben und daher ein Stativ benötigten.

Dies hat sich in den letzten Jahren etwas gewandelt und selbst kritische Städte wie Paris haben das Stativverbot aufgehoben. Jahrelang war aber z.B. in Paris wirklich verboten, mit Stativ zu fotografieren. In vielen Gebäuden, vor allem in ausländischen Kirchen sind jedoch auch heute noch sowohl Blitz als auch Stativ verboten.

Beim Stativ ist dieses Verbot für den Hausherren auch alleine schon dadurch leicht zu begründen, weil es verboten ist, auf dem eigenen Gelände ohne Genehmigung etwas "aufzubauen".
Hinzu kommt eine leicht zu argumentierende Unfallgefahr bei Dreibeinstativen.
Daher haben viele Fotografen im Ausland diese beiden Punkte mit einem Einbein-Stativ zu umgehen versucht.

Grundsätzlich ist aber die Bahn wie jeder andere Hausherr auch berechtigt, bestimmten Leuten Genehmigungen zu erteilen oder auch eben nicht.
Ein Bahn-Bediensteter könnte theoretisch von seinem Hausrecht Gebrauch machen und einem Fotografen das Fotografieren erlauben und dem daneben stehenden Fotografen nicht.
Dürften wir zuhause in unserem Wohnzimmer ja auch.
Mit dem Unterschied, dass im Gegensatz zu unserem Zuhause natürlich bei der Bahn vieles bereits vorreglementiert ist.

Die Erfahrung zeigt, dass in den meisten Fällen ein vorheriges Fragen des in der Nähe befindlichen Personals unter Hinweis auf die rein private Nutzung des Bildmaterials auch fast zu 100% zu einem positiven Ergebnis führt.


Gott zum Gruße


August

RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#10 von Toto , 17.03.2009 20:16

Hallo,

da habe ich ja nochmal Glück gehabt! Erst im Oktober letzten Jahres habe ich während einer Klassenfahrt von 18:30 bis 24:00 Uhr auf dem Münchner HBF mit Stativ Fotos gemacht und wurde nie angesprochen...

Gruß
Thorsten


Toto  
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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#11 von epoche-4-bahner ( gelöscht ) , 18.03.2009 19:29

Hallo zusammen,

erstmal Dank an K-P und Olli für die Bereitstellung der PDF-Dateien. Ansonsten habe ich jetzt erstmal diesbezüglich schriftlichen Kontakt mit der Abt. Medienbetreuung der DB-AG aufgenommen. Mal sehen was rüberkommt. Halte euch auf dem Laufenden.


epoche-4-bahner

RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#12 von Ferenc , 30.04.2012 20:45

Hallo,
hole mal hier einen alten Beitrag hervor mit der Frage und bitte wie es den mit der Erlaubnis zum Photografieren weiter gegangen ist.

Gruß
Ferenc


Immer eine Handbreit Schotter unter der Schwelle


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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#13 von Barmer Bergbahn , 08.05.2012 16:16

Hallo Ferenc,

bin mir ziemlich sicher, dass sich an der bisherigen Ausgangslage nichts verändert hat. Dazu gilt aber unverändert: Wo kein Kläger, da kein Richter... Insofern keine konkrete Behinderung stattfindet liest man immer wieder von Fotografen, die keinerlei Probleme hatten.

Ich würde es im Zweifelsfall einfach versuchen, dann aber NICHT patzig reagieren, wenn doch der Ordnungshüter das Verbot ausspricht.


Liebe Grüße
Christian



"Solange es Schlachthäuser gibt, wird es auch Schlachtfelder geben." (Tolstoi)


 
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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#14 von Bitnapper , 09.11.2012 06:55

Schönen guten Morgen!

Eine Fotografin hatte dasselbe Problem und hat in Ihrem Blog die Hausordnung der Deutschen Bahn und Informationen für Hobbyfotografen und –filmer verlinkt. In letzteren heißt es aber leider: "Der Einsatz von Scheinwerfern, Blitzanlagen und Stativen ist nicht erlaubt."

Da hilft wohl nur im Einzelfall vor Ort nachzufragen...

Beste Grüße Bitnapper


Kein Alkohol ist auch keine Lösung!


 
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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#15 von HafenbahnFrankfurt , 01.12.2012 18:43

Oder einfach drauflosbelichten! Meine Erfahrungen zeigen mir, dass die meisten nur dann was sagen, wenn das Stativ im Weg ist. Ist doch logisch, dass die DB es nicht wünscht, dass ein Fuzzy die ganze Treppe mit seinem Stativ blockiert.

Wenn man fernab der Menschenmassen seine Bilder macht klappt das ganz wunderbar. Es kommt aber auch ein bisschen auf den Bahnhof an, hier in Frankfurt hat noch nie einer was gesagt, in Berlin wurde ich schon häufiger drau angesprochen. Aber auch dann hilft es einfach 5 Minuten Pause zu machen und dann weiter Bilder zu machen. Ist dreist, aber wat muss das muss!

Und wenn sie allzu unfreundlich sind, hilft immer noch der Hinweis auf die diversen Flaschensammler und Bettler die die Fahrgäste wohl eindeutig mehr nerven, als ich mit meinem Stativ. Bei den Meisten zieht das! Dabei aber immer bedenken, wie sehr man selber stört!


Viele Grüße
Yannick


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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#16 von Bahnfeuerwehr-66 , 20.04.2015 22:09

So, hier mal ein wenig Staub wischen. Ich habe in Hannover im Jahre 2006 ein Großes Abbruchobjekt fototechnisch von Anfang bis Ende begleitet. Seitens der Abbruchfirma gab es keine Probleme. Da ich mich zum fotografieren auf den Bahnsteig 1 gestellt habe wurde nicht gern gesehen und ich wurde verscheucht. Erst von der Sicherheit und dann von der Bundespolizei. Keine Genehmigung keine Fotos Ich mich nächsten Tag ans Telefon gesetzt und gefragt wo und von wem ich zu meinem Zwecke eine Fotoerlaubnis bekomme. Mir wurde eine Adresse mitgeteilt wo ich mein Anliegen hinschicken sollte. 2 Tage später hatte ich meine Fotoerlaubnis . Ich also los zum Bahnhof. Dort wurde ich wieder nach meine Erlaubnis gefragt die ich jetzt hatte. Die Bahnkapitäne waren aber misstrauisch und fragten per Handy nach ob dieses stimmte . Es hat hingehauen und ich durfte fotografieren aber ohne Blitz.
Jens


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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#17 von WKB , 20.07.2015 21:10

Hallo,
mir ist heute etwas passiert und ich denke dass dürfte den einen oder anderen interessieren.
Ich war heute für ca 6 Stunden zum Filmen und Fotografieren in Hamburg-Harburg. Über den Vormittag war ich der einzige Fotograf am Nachmittag waren es dann mit mir 8. Drei davon mit Stativ (einer war ich) Zwei kamen extra für die Ludmillas aus England und sprachen kein Wort Deutsch. Gegen 15:30 tauchte dann DB Sicherheit auf und fragte jeden nach einer Genehmigung zum Aufenthalt auf dem Bahnsteig (Fahrkarte etc) sowie einer Genehmigung zum Fotografieren. Nachdem ich alles für die Engländer übersetzt hatten (Ich finde es irgendwie bitter, dass kein einziger von der DB mit denen ich/wir sprachen auch nur ein Wort Englisch kann). Sind wir wie von der DB Sicherheit angeordnet, zum Service Point gegangen um dort eine Foto Genehmigung abzuholen. Dort wurde mir/uns dann folgendes erzählt: Eine Genehmigung wird weder für Aufnahmen mit oder ohne Stativ benötig solange ich/wir damit kein Geld verdienen. Also sind wir zurück zum Bahnsteig und haben weiter Gefilmt und Fotografirt und wurden auch von der sehr fähigen DB Sicherheit in Ruhe gelassen.
Gruß Morten


Meine H0/H0e Anlage: viewtopic.php?f=64&t=128557


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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#18 von krokodilsbb , 26.07.2015 22:17

Der oben gennante Linz zur PDF ist dezent Tod. Mich würde dieses Dokument auch sehr interessieren.


Loks: Arnold, Fleischmann, Hobbytrain, Trix
Triebwagen: Arnold, Kato, Liliput, Trix
Wagen: Arnold, Brawa, De Ago, FLM, Hobbytrain, Liliput, Modellbahn-Union, REE, Roco, Rocky-Rail, Trix
Heimatbahnhof: Frankenthal HBF

Meine Anlage - Brettingen

Schöne Grüße

Stefan


 
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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#19 von TRAINB0Y , 03.12.2018 22:44

Zitat von krokodilsbb im Beitrag Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? (

Der oben gennante Linz zur PDF ist dezent Tod. Mich würde dieses Dokument auch sehr interessieren.


Ich muss hier mal abstauben

Das Internet vergisst nichts, man kann dieses Dokument über die Wayback Machine nach wie vor abrufen:
https://web.archive.org/web/201002161450...genehmigung.pdf

Allerdings ist zu bedenken, dass der Wisch aus dem Jahre 2001 stammt, also stolz auf die 20 Jahre (!) zu marschiert. Gerade auch im Hinblick auf die neue DSGVO, die es damals ja bei weitem noch gar nicht gab, bin ich etwas skeptisch, ob man mit diesem alten Zettel heutzutage noch jemanden beeindrucken kann. Normalerweise müsste für die Geschehnisse in Bahnhöfen die DB Station & Service AG zuständig sein. Vielleicht sollte man bei der dortigen Zentrale mal vorsichtig nachfragen, ob sich in Sachen Fotografie-Regelung inzwischen etwas geändert hat oder ob diese Mitteilung seitens der DB nach wie vor Bestand hat.
Ich habe halt meine Zweifel, ob die Herren von DB Sicherheit oder der BuPol sich von diesem Dokument noch überzeugen lassen, wenn die lesen, wann das ausgestellt worden ist ... die Vermutung liegt nahe, dass zumindest die Ordnungshüter der Ansicht sind, dass es da in der Zwischenzeit eine aktuellere Regelfassung zu dem Thema geben sollte. Ich kann mir zwar durchaus vorstellen, dass die Ordnungshüter mit einer solchen Annahme falsch liegen, aber dann sollte man beweisen können, dass dieses alte Dokument nach wie vor uneingeschränkt gültig ist.


Viele Grüße,
Sven
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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#20 von Murrrphy , 03.12.2018 23:22

Zitat

Normalerweise müsste für die Geschehnisse in Bahnhöfen die DB Station & Service AG zuständig sein. Vielleicht sollte man bei der dortigen Zentrale mal vorsichtig nachfragen, ob sich in Sachen Fotografie-Regelung inzwischen etwas geändert hat oder ob diese Mitteilung seitens der DB nach wie vor Bestand hat.


Da brauchst du nicht vorsichtig anfragen, du kannst die aktuelle Regelung auf der Konzern-Webseite jederzeit abrufen...

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-d...igungen-1317190


Viele Grüße
Achim



 
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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#21 von Modelltraumland , 03.12.2018 23:53

Hallo,

da ist die DB aber auch nicht auf dem neuesten Stand, was Aufnahmen für Hobbyfotografen/-filmer angeht. Der Wisch ist von Mai 2016, also auch noch vor der DSGVO. Übrigens sind da auch Aufnahmen mit Stativ ausdrücklich untersagt. Ich würde sicherheitshalber vorher noch eine Anfrage starten.


VLG Bernd

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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#22 von uhx , 04.12.2018 00:49

Was soll denn die DSGVO mit den konzern-internen Regelungen der DB zum Fotografieren zu tun haben?

1. hat jeder, der Fotos anfertigt die damit in Zusammenhang stehenden gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen und zwar unabhängig davon, ob er sich auf einem Betriebsgelände befindet oder nicht. Dazu muss er nicht erst durch die DB aufgefordert werden.

2. hat sich durch die DSGVO hinsichtlich der Einordnung von Fotos als personenbezogene Daten nichts geändert.


Schöne Grüße,
Ulli


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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#23 von Marty ( gelöscht ) , 04.12.2018 06:57

Hallo Ulli,

1. Stimmt!

2. Genaugenommen insofern schon, als nach der DSGVO jetzt auch bereits das Fotografieren von Personen eine grundsätzlich verbotene Erfassung von personenbezogenen Daten darstellt, was nur bei Vorliegen bestimmter Ausnahmen bzw. Voraussetzungen erlaubt ist.
Aber für einen nur für private Zwecke fotografierenden Hobbyfotografen kommt die DSGVO ohnehin nicht zur Anwendung, also ändert sich für ihn dadurch gar nichts.


Marty

RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#24 von Murrrphy , 04.12.2018 08:15

Zitat

da ist die DB aber auch nicht auf dem neuesten Stand, was Aufnahmen für Hobbyfotografen/-filmer angeht. Der Wisch ist von Mai 2016, also auch noch vor der DSGVO. Übrigens sind da auch Aufnahmen mit Stativ ausdrücklich untersagt. Ich würde sicherheitshalber vorher noch eine Anfrage starten.


Die DSGVO hat nichts mit der Fotografiererlaubnis zu tun, die gilt sowieso, egal ob man das da rein schreibt oder nicht. Es gilt auch z.B. das Recht am eigenen Bild, ohne dass es hier explizit Erwähnung findet. Dieses ganze Gelabere von DSGVO hier und DSGVO da, gerne auch in Bereichen, wo sie gar nicht greift oder entsprechendes Recht schon vor der DSGVO galt, macht einen irgendwann wahnsinnig. Wir reden hier von Hobbyfotografie!

Ja, da steht, das die Benutzung von Stativen untersagt ist. Was bringt da eine Anfrage? Es ist nicht erlaubt. Punkt. Fragst du auch beim Gesetzgeber jedes Mal, ob du nicht doch vielleicht über die rote Ampel fahren darfst?


Viele Grüße
Achim



 
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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#25 von Marty ( gelöscht ) , 04.12.2018 09:06

Zitat

Die DSGVO hat nichts mit der Fotografiererlaubnis zu tun, die gilt sowieso, egal ob man das da rein schreibt oder nicht. Es gilt auch z.B. das Recht am eigenen Bild, ohne dass es hier explizit Erwähnung findet. Dieses ganze Gelabere von DSGVO hier und DSGVO da, gerne auch in Bereichen, wo sie gar nicht greift oder entsprechendes Recht schon vor der DSGVO galt, macht einen irgendwann wahnsinnig. Wir reden hier von Hobbyfotografie!


Auch Hobbyfotografie kann unter die DSVGO fallen - etwa bei Veröffentlichungen.
Dass nicht überall und jedesmal auf die DSVGO hingewiesen werden muss ist jedoch richtig - sie gilt als solche ohnehin. (Und dennoch weist sogar die verlinkte Information der DB für Fotografen explizit nochmals z.B. auf die Beachtung vom Recht am eigenen Bild hin...)


Marty

   

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