Moin,
Aus einer Buchbesprechung der HAZ: (Zitate)
"Bei der Rheinischen Eisenbahngesellschaft galten auf deren 1841 fertig gestellter Strecke von Köln nach Aachen in jeder Hinsicht ausgeklügelte Regelungen und Verordnungen. So durften die Reisenden die "Versammlungslocale" der sogenannten Stationshäuser erst eine halbe Stunde vor der geplanten Abfahrt des Zuges und nur mit gelöstem "Fahrzettel" betreten. Es wurde mehrmals kontrolliert.
An Zwischenstationen mit sehr kurzen Haltezeiten sollten die Fahrgäste sofort beim Halt zusteigen. Klappte das nicht, verloren sie das Anrecht auf die bezahlte Fahrt- und zwar entschädigungslos.
Der Ausstieg am Zielort war zügig vorzunehmen. Im Übrigen durften sie die Wagen nur dort, nicht an Zwischenstationen verlassen."
Wer mehr lesen möchte: J. G. König, "Pünktlich wie die deutsche Bahn?", Verlag zu Klampen