RE: Nochmal: Gewährleistungsausschluss

#1 von Weichenputzer ( gelöscht ) , 29.09.2017 23:36

Hallo zusammen,

beim Durchstöbern unserer Kleinanzeigen ist mir aufgefallen, dass viele Verkäuferformulierungen zum Thema "keine Garantie/Gewährleistung" einfach nur Schrott sind. Liest sich zwar lustig, ist aber alles Käse.

Hier wird das Thema noch einmal recht anschaulich erklärt:

https://rechtsklarheit.de/blog/unwirksam...aten-verkaeufen


Viele Grüße, Markus


Weichenputzer

RE: Nochmal: Gewährleistungsausschluss

#2 von Joak , 30.09.2017 07:38

Ach menno, jetzt hast Du alles verraten...


Grüsse
Hauke

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RE: Nochmal: Gewährleistungsausschluss

#3 von Erich Müller , 30.09.2017 07:52

Aber siehst du, Hauke, genau deshalb ist es wichtig, dass die Anzeigen auch nach Geldeingang nicht sofort gelöscht werden.


Freundliche Grüße
Erich

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RE: Nochmal: Gewährleistungsausschluss

#4 von Joak , 30.09.2017 08:55

flaster:


Grüsse
Hauke

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RE: Nochmal: Gewährleistungsausschluss

#5 von MU5T4N6 , 30.09.2017 09:08

Ich halte das ganz einfach: Wer die Gewährleistung von vorneherein ausschließt, bei dem kaufe ich einfach nicht. Schließlich kann ich mir nicht sicher sein, dass das der angebotene Artikel überhaupt existiert. Wird ja schließlich nicht gewährleistet.


Gruß, Max


 
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RE: Nochmal: Gewährleistungsausschluss

#6 von Marty ( gelöscht ) , 30.09.2017 09:56

Hallo,

gibt es nicht im Rechtswesen den Grundsatz dass nicht der Wortlaut sondern der Sinn einer Vertragsbestimmung maßgeblich ist?

Die im verlinkten Rechtsblog als unwirksam bezeichnete Formulierung bringt doch eindeutig zum Ausdruck dass der Verkäufer eben die Gewährleistung ausschließen möchte. Darauf dass nur solche wie die dort als Beispiel genannte lange Version gültig seien würde ich mich nicht verlassen.

@ Max/#5:
Entweder gewollt lustig, oder Unsinn...


Marty

RE: Nochmal: Gewährleistungsausschluss

#7 von Michael K , 30.09.2017 11:41

Zitat von im Beitrag Nochmal: Gewährleistungsausschluss

Ich halte das ganz einfach: Wer die Gewährleistung von vorneherein ausschließt, bei dem kaufe ich einfach nicht. Schließlich kann ich mir nicht sicher sein, dass das der angebotene Artikel überhaupt existiert. Wird ja schließlich nicht gewährleistet.


Mit Verlaub Max, das ist eine sehr sonderbare Ansicht, es wird ja ein Artikel mit beschriebenen Eigenschaften angeboten, der so auch geliefert werden muss.
Ich schließe die Gewährleistung aus, weil ich nicht nach langer Zeit ( bis zu einem Jahr nach Kauf gebrauchter Ware) dafür einstehen kann, dass das Teil einwandfrei ist. Und bis zu 6 Monate lang müsste ich sogar beweisen, dass kein Mangel beim Kauf vorhanden war.
Sowas wie schlechte Lötstellen, die erst nach einiger Zeit Probleme bereiten können, kann man nie ausschließen...
Und genau dafür darf ein privater Verkäufer den Ausschluss der Gewährleistung viornehmen!


Viele Grüße
Michael


 
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RE: Nochmal: Gewährleistungsausschluss

#8 von MU5T4N6 , 30.09.2017 14:53

Ich sehe das halt so, dass man halt gewährleisten muss, dass der Artikel auch so ist, wie er angepriesen wird. Dass ein privater Gebrauchthändler die zukünftige Funktionstüchtigkeit nicht garantieren kann und muss, ist mir auch klar.


Gruß, Max


 
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RE: Nochmal: Gewährleistungsausschluss

#9 von Michael K , 30.09.2017 15:11

Zitat von im Beitrag Nochmal: Gewährleistungsausschluss

Ich sehe das halt so, dass man halt gewährleisten muss, dass der Artikel auch so ist, wie er angepriesen wird. Dass ein privater Gebrauchthändler die zukünftige Funktionstüchtigkeit nicht garantieren kann und muss, ist mir auch klar.



Und genau darum geht es bei der Gewährleistung: um die Zukunft!
Davon unabhängig muss jemand immer das beschriebene liefern, das hat nix mit dem Gewährleistungsrecht zu tun!


Viele Grüße
Michael


 
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RE: Nochmal: Gewährleistungsausschluss

#10 von MU5T4N6 , 30.09.2017 15:20

Dann passt's ja. Wenn ich da was falsch verstanden habe, dann weiß ich es jetzt besser.


Gruß, Max


 
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RE: Nochmal: Gewährleistungsausschluss

#11 von DeMorpheus , 30.09.2017 15:53

Moin,

der Artikel muss natürlich wie nach bestem Wissen beschrieben übergeben werden - diese Beschreibung ist schlicht Vertragsinhalt. Das lässt sich nicht ausschließen, ebensowenig wie die Gewährleistung für bestimmte Dinge. Beides möchte ein (ehrlicher) Verkäufer in der Regel auch nicht tun, "versucht" das aber je nach Formulierung versehentlich und stellt sich damit unter Umständen selbst ein Bein.

Ausführlichere Formulierungen wie im verlinkten Beitrag dargestellt sind da treffender, können bei wiederholter unveränderter Anwendung allerdings zum Beispiel auf eBay schnell als AGB angesehen werden, womit man dann als Privatverkäufer auch wieder Probleme hat.

Ich persönlich achte immer darauf, explizit auch "Privatverkauf" zu erwähnen. Sicher rechtlich nicht ausreichend, aber doch schneller verständlich als so eine komplizierte Belehrung.


Viele Grüße,
Moritz

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