Grundlagen Vorbild
Teil V-02: "Bahn" und "Strecke"
Teil V-03: Zugmeldeverfahren
Teil V-04: Durchführen der Zugfahrten
Teil V-05: Schriftliche Befehle
Teil V-06: Fahrordnung
Teil V-07: Abweichen von der Fahrordnung
Teil V-08: Unregelmäßigkeiten und Verhalten bei Gefahr
Teil V-09: Sperrfahrten
In diesen Beitragsreihen finden Sie weitere Themen:
Grundlagen Elektrik
Grundlagen Modellbahn
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In dieser Beitragsreihe werden Betriebsabläufe des Vorbildes anhand der wichtigsten Dienstvorschriften beschrieben. Viele Modelleisenbahner möchten zwar gerne "Betrieb nach Vorbild" nachstellen, haben jedoch nur sehr begrenzten oder gar keinen Zugang zum Vorschriftenwerk. Natürlich kann der Betriebsdienst nicht umfassend dargestellt werden, aber die wichtigsten Themen werden behandelt.
Als Grundlage dient die letzte in Paragraphenform erschienene Fahrdienstvorschrift DS 408, gültig vom 03. Juni 1984 an, in der Fassung der Bekanntgabe 17, gültig vom 01.10.1994 bis 01.08.1996. Ihre Vorgängerinnen und sie waren etwa vier Jahrzehnte lang bei der Deutschen Bundesbahn gültig.
Diese Wahl deckt den Schwerpunkt der meisten Modellbahnanlagen ab, deren Thema in den Epochen III bzw. IV angesiedelt ist.
Die Beiträge sind als historisch zu betrachten. Inhalte wurden gestrafft, das Wesentliche ist jedoch angegeben.
In der aktuellen Zeit ändern sich ständig Begriffe und die Modulaufteilungen der Richtlinien. Aber die Regeln, nach denen die moderne Eisenbahn fährt, sind noch dieselben wie "damals" - auch wenn sie heutzutage manchmal sehr umständlich formuliert werden.
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Teil V-01:
Begriffserklärungen
Am Anfang der Fahrdienstvorschrift (FV) werden Fachbegriffe definiert und erklärt.
Mitarbeiter im Betriebsdienst
Zu diesem Personenkreis gehören bestimmte Führungspersonen sowie die Mitarbeiter mit betrieblichen Aufgaben:
Stellwerkspersonal
- Fahrdienstleiter (Fdl) und Weichenwärter (Ww)
- Blockwärter
- Schrankenwärter
Zugpersonal
- Zugführer (Zf)
- Triebfahrzeugführer (Tf)
- Lokrangierführer (Lrf)
- Triebfahrzeugbegleiter, Heizer
- Zugbegleiter (Zub)
außerdem
- Wagenuntersuchungs- und Bremsbeamte
- Rangierleiter (Rl)
- Rangierer
In §2, Abs. (2) fand sich das selbstgestellte Ethos der Eisenbahn, in hehren Worten formuliert:
"Besondere Pflichten Alle Mitarbeiter im Betriebsdienst müssen sich bewußt sein, daß Leben und Gesundheit der Reisenden wie der Mitarbeiter selbst von der sicheren Führung des Betriebes abhängen und daß die Sicherheit des Betriebes schon durch geringe Verstöße gegen die Betriebsvorschriften gefährdet werden kann. Die Mitarbeiter müssen es sich zur Pflicht machen, die Betriebsvorschriften gewissenhaft zu befolgen und ihren Dienst mit der dem Wesen des Eisenbahnbetriebes innewohnenden Raschheit, jedoch ohne Überstürzung, auszuführen. Gemeinsam müssen sie danach streben, Unregelmäßigkeiten zu verhindern."
In diesen Sätzen lag die Berufsehre der Eisenbahnerfamilie begründet.
§2, Abs. (3) verpflichtet nochmals zu höchstmöglicher Sicherheit:
"Die Mitarbeiter im Betriebsdienst haben in erster Linie für die Sicherheit des Betriebes zu sorgen. Daneben geht die Sorge für die Pünktlichkeit des Betriebes allen Arbeiten vor, die ihnen sonst noch übertragen sind. Die Mitarbeiter im Betriebsdienst haben, soweit erforderlich, eine richtigzeigende Uhr zu tragen."
Bahnanlagen
Es gibt Bahnanlagen
der Bahnhöfe,
(Gleisanlagen, Stellwerke (Stw), Dienstgebäude, Ortsgüteranlage, Empfangsgebäude (EG), Bahnsteige (Bstg), usw.)
der freien Strecke
(Haltepunkte, Blockstellen, Abzweigstellen, Überleitstellen, Anschlußstellen, Deckungsstellen)
und sonstige Bahnanlagen.
(die übrige Infrastruktur: Betriebswerke (Bw), Kraftwerke, Unterwerke (Uw), sämtliche Kunstbauwerke der Strecken, sonstige Dienstgebäude usw.)
Fahrzeuge gehören nicht zu den Bahnanlagen.
Blockstrecken sind Gleisabschnitte, in die ein Zug nur einfahren darf, wenn sie frei von Fahrzeugen sind.
Blockstellen (Bk) sind Bahnanlagen, die eine Blockstrecke begrenzen. Sie können als Bahnhof, Haltepunkt, Haltestelle, Abzweigstelle, Überleitstelle, Anschlußstelle oder Deckungsstelle eingerichtet sein.
Bahnhöfe (Bf) sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, wenden, kreuzen oder überholen können.
Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im allgemeinen die Einfahrsignale (ESig) oder Trapeztafeln
(nur auf Nebenbahnen), sonst die Einfahrweichen.
Große Bahnhöfe können in Bahnhofsteile (Bft) unterteilt sein, die durch Zwischensignale (ZSig) gegeneinander abgegrenzt sind.
Haltepunkte (Hp) sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge beginnen, enden oder wenden können.
Haltestellen (Hst) sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo ein Haltepunkt örtlich mit einer Abzweigstelle, Überleitstelle oder Anschlußstelle verbunden ist.
Abzweigstellen (Abzw) sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge von einer Strecke auf eine andere Strecke übergehen können.
Überleitstellen (Üst) sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge auf ein anderes Gleis derselben Strecke übergehen können.
(eingleisige Strecke wird zweigleisig und umgekehrt; Wechsel des Gleises auf freier Strecke, besonders bei Neubaustrecken mit oftmals großen Entfernungen bis zum nächsten Bahnhof)
Anschlußstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge ein angeschlossenes Gleis als Rangierfahrt befahren können. Es sind zu unterscheiden
a) Anschlußstellen (Anst), bei denen die Blockstrecke nicht für einen anderen Zug freigegeben wird,
b) Ausweichanschlußstellen (Awanst), bei denen die Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben wird.
(die Fahrt schließt sich im Anschluß ein: die Weiche zur Strecke ist in Grundstellung mit Weichenschloß gesichert; die Fahrt kann die Awanst während einer Zugfahrt nicht verlassen)
Deckungsstellen (Dkst) sind Bahnanlagen der freien Strecke, die den Bahnbetrieb insbesondere an beweglichen Brücken, Kreuzungen von Bahnen, Gleisverschlingungen und Baustellen sichern.
Hauptgleise sind von Zügen planmäßig befahrene Gleise.
Durchgehende Hauptgleise sind die Hauptgleise der freien Strecke und ihre Fortsetzung in den Bahnhöfen.
Alle übrigen Gleise sind Nebengleise.
Fahrstraßen sind signaltechnisch gesicherte Fahrwege. Dazu gehören Zugstraßen, Zughilfsstraßen, Rangierstraßen und gesicherte Fahrwege für Rangierfahrten.
Flankenschutzeinrichtungen sind signaltechnische Einrichtungen, die Fahrten auf Fahrstraßen gegen gefährdende Fahrten schützen. Dazu gehören Weichen, Gleissperren und Sperrsignale.
Fahrzeuge
Fahrzeuge werden nach Regelfahrzeugen und Nebenfahrzeugen unterschieden.
Regelfahrzeuge sind Triebfahrzeuge und Wagen. Sie müssen den Bauvorschriften der EBO entsprechen und dürfen als Züge fahren oder in Züge eingestellt werden.
Triebfahrzeuge (Tfz) sind Lokomotiven, Kleinlokomotiven, Triebzüge, Triebwagen und Triebköpfe.
Wagen sind Reisezugwagen oder Güterwagen.
Nebenfahrzeuge sind Fahrzeuge mit oder ohne Antrieb für die innerbetriebliche Verwendung. Ihre Bauart ist ihrem Sonderzweck angepaßt.
(z.B. Schwerkleinwagen (Skl), Kleinwagen (Kl), Zweiwegebagger usw.)
Züge (Zg) sind auf die freie Strecke übergehende, durch Maschinenkraft bewegte Einheiten und einzeln fahrende Triebfahrzeuge.
Wendezüge sind Züge, deren Tfz vom Führerraum eines Steuerwagens (Stwg) an der Spitze des Zuges aus gesteuert wird.
Vorspann ist die Bespannung eines Zuges mit zwei arbeitenden Lokomotiven, die beide mit ihrem Tfz-Personal besetzt sind.
(vor allem bei Dampfloks !!!)
Mehrfachtraktion ist die Bespannung eines Zuges mit mehr als einer arbeitenden Lokomotive, wobei nur das führende Fahrzeug mit einem Triebfahrzeugführer besetzt ist und die anderen Lokomotiven durch Mehrfachsteuerung gesteuert werden.
(hierzu gehört auch die Doppeltraktion (DT))
Fahrdienst
Betriebsstellen sind die Stellen in den Bahnhöfen und auf der freien Strecke, die der unmittelbaren Regelung und Sicherung des Zug- und Rangierbetriebs dienen.
Zugfolgestellen regeln die Folge der Züge.
Jedes Blocksignal ist eine Zugfolgestelle: da ein Zug erst dann in den nächsten Abschnitt einfahren darf, wenn der vorher gefahrene Zug diesen verlassen hat, regeln Blockstellen, wann der nächste Zug hinterherfahren = folgen darf.
Zugmeldestellen regeln die Reihenfolge der Züge auf der freien Strecke. Bahnhöfe, Abzweigstellen und Überleitstellen sind stets Zugmeldestellen.
An den genannten Betriebsstellen ist es möglich, langsame Züge zurückzuhalten und schnellere Züge zuerst fahren zu lassen; dadurch ändert sich deren Reihenfolge.
Bei einer Kreuzung wartet ein Zug auf einer Betriebsstelle, bis ein anderer Zug in entgegengesetzter Fahrtrichtung vorbeigefahren ist.
Bei einer Überholung wartet ein Zug auf einer Betriebsstelle, bis ein anderer Zug in derselben Fahrtrichtung vorbeigefahren ist.
Rangierdienst
Rangierbewegungen sind alle beabsichtigten Bewegungen von Fahrzeugen, ausgenommen Zugfahrten.
Rangierabteilungen (Rabt) sind Gruppen von von Fahrzeugen, mit denen Rangierbewegungen durchgeführt werden.
Rangierfahrten sind Rangierbewegungen für einen rangierdienstlichen Zweck; dieser bestimmt das Ziel der Rangierfahrt.
Ablaufen ist das Bewegen von Wagen durch eigene Schwerkraft, im allgemeinen von einem Ablaufberg hinab.
Abstoßen ist das Bewegen von geschobenen, nicht gekuppelten Wagen durch Beschleunigen, so daß die Wagen allein weiterlaufen, wenn das Tfz anhält.
Beidrücken ist das Bewegen getrennt stehender Fahrzeuge zum Kuppeln.
Aufdrücken ist das geringfügige Bewegen von Fahrzeugen zum Entkuppeln oder von kuppelreif stehenden Fahrzeugen zum Kuppeln.
Verschieben ist das Bewegen von Fahrzeugen durch sonstige Antriebe, z.b. Spillanlagen.
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Seit 1994 wurden fast alle Begriffe umbenannt und deren Definitionen umformuliert. Die heutigen Texte im Regelwerk der Ril 408 "Züge fahren und Rangieren" haben nichts mehr mit denen der alten Fahrdienstvorschrift DS 408 gemeinsam. Die Grundsätze gelten aber immer noch, denn an der prinzipiellen Technik der Eisenbahn hat sich nichts verändert.